Immer unverblümter wird Öffentliches Gut direkt oder indirekt dem „freien Markt“ geopfert, in diesem Fall, die Donau oder genauer gesagt, der Fruchtgenuss des Zugangs zur Donau, der privatisiert werden soll. Für die Gemeinden, die ohnehin jetzt schon unter der rigiden Sparpolitik von EU und Bundesregierung stöhnen, könnte das zu enormen Zusatzbelastungen führen.
Die Via Donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH wurde 2005 vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zur Erhaltung und Entwicklung der Wasserstraße Donau mitsamt der öffentlichen Gründe, die direkt und indirekt damit in Zusammenhang stehen, als eigenständige Gesellschaft gegründet. Das umfasst nicht nur die 1.500 Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von ca. 12.500 ha, sondern auch zusätzlich Baurechte und Verpfändungsrechte für und auf diesen Grundstücken entlang der Donau. Mit den im Herbst von der Österreichischen Bundesregierung beschlossenen Budgetbegleitgesetz für das Jahr 2011 ist eine Änderung für das Bundeswasserstraßengesetz (§ 11 in der Fassung des Entwurfes) beschlossen worden, die der Via Donau in Zukunft ein sehr stark ausgedehntes Fruchtgenussrecht ( Nießbrauch, §100 BGB) einräumen (1). Dieser Vertrag zwischen Bmvit und der Via Donau regelt zum einen die Weitergabe an Rechten des Fruchtgenusses, und in deren Folge die hypothekarische Verpfändung dieser Liegenschaften und die Weitergabe von Baurechten in und an der Donau von Passau bis Bratislava. In der Praxis heißt das: Die Via Donau kann eigenständig alle ihr übertragenen Grundstücke mit Pfandrechten belasten (Darlehensaufnahme mit Sicherstellung durch die belastete Liegenschaft), diese Grundstücke an Dritte veräußern (egal ob Vorteilhaft oder nicht, da ein Einspruchsrecht für das Bmvit nicht geregelt ist), oder solche auch kaufen (selbiges Prozedere wie beim Verkauf von Liegenschaften).
Geraubter Fruchtgenuss
Für das der Via Donau vertraglich eingeräumte Fruchtgenussrecht, wird dem Bund ein jährliches Entgelt von 30% der Nettoeinnahmen, mindestens jedoch 250.000 Euro, abzuliefern sein. Bisher konnten nach Abzug der Bundesverwaltungskosten 210.000 Euro aus der Verwertung der Grundstücke entlang der Donau, direkt für den Bund erlöst werden.
Der Präsident der Rechnungshofes, Dr. Josef Moser schreibt in seiner Stellungnahme zur Gesetzesänderung vom 08.11.2010 an das Bmvit, dass „das Fruchtgenussrecht als potenziell steigerungsfähige Finanzierungsgrundlage für die Via Donau gesehen“ kann. Er stellt weiter fest: „Dazu ist anzumerken, dass die beabsichtigte Festlegung eines Fruchtgenussentgelts von 30% der Einnahmen, mindestens jedoch 250.000 Euro, erheblich höhere Liegenschaftserträge als bisher voraussetzen würde“(2). Das heißt, diese Bunderegierung liefert, über Ihr Gesellschaftsvehikel, Via Donau, die Grundstücke der Donau selbst, mitsamt ihrer Ufer Treppelwege und Grundstücke im Hinterland, Fischereirechte, Fischereilizenzen und Steinbrüche, Hafenbenützung und Superädifikate, Yachthäfen, Bootsanlegestellen und Stege, Ruder- und sonstige Sportvereine, Freizeit- und Erholungsparks, sowie viele weitere donaunahe Infrastrukturen dem freien Markt aus - mit gravierenden Auswirkungen für BürgerInnen und Gemeinden.
Enorme Mehrbelastung für die Gemeindekassen
In meiner Heimatgemeinde Ottensheim gibt es auf der Donau eine international anerkannte Freizeit und Sportanlage im Donaualtarm, auf welcher viele Rudervereine laufend trainieren, und viele Wasserwettbewerbe – bis hin zu Weltmeisterschaften - ausgetragen werden. Ruhesuchende finden hier ein Freizeitparadies am Wasser und in den Auwäldern vor. Für dieses Freizeit und Sportgelände muss die Marktgemeinde Ottensheim an die Via Donau schon bisher Bestandzins bezahlen. Dieser Bestandzins ist für die genau festgelegte Benützung der Wasser- und Uferflächen an der Regattastrecke im Jahr 2010 brutto 4.596,91 Euro. Ab 2014 soll dieser Betrag auf 15.403,90 Euro steigen, ohne eine Veränderung des Bestandes und der Infrastruktur(3). Eine satte 335 %ige Steigerung des Ertrages! In meiner Heimatgemeinde ruft das Entsetzen über die zusätzliche Finanzlast hervor. Schon jetzt stöhnen die Gemeinden unter der rigiden Sparpolitik von EU und Bundesregierung.
Diese Maximierung von Profiten zulasten der Gemeindekassen stellt eine perfide Abzocke dar. Diese Privatisierung der Donau, ihrer zugehörigen Flächen und der Erträge muss sofort unterbunden werden.
Rudi Schober
Anmerkungen:
(1) Brief des Bundesrechnungshofpräsidenten Dr. Josef Moser an das bmvit von 08.11.2010GZ 301.271/002-5A4/10
(2) ebenda
(3) Anfrage an Marktgemeinde Ottensheim über Bestandszinszahlungen an die Via Donau