Ende Juli 2025 stürmen schwer bewaffnete Polizeibeamte ein antifaschistisches Camp bei der Gedenkstätte Peršmanhof, einen Tag vorher beschützte ein Großaufgebot der Polizei einen Marsch der rechtsextremen Identitären durch die Wien Innenstadt. Zwei skandalöse, aber nicht zufällige Geschehnisse.


Welcher Ungeist in Teilen der Exekutive herumspukt, hat sich am 27. Juli bei der Gedenkstätte Peršmanhof in Südkärnten gezeigt: Dort stürmten 30 Polizeibeamte, manche von ihnen schwer bewaffnet, mit Hundestaffel, Drohnen und Hubschrauber ein Antifa-Camp des „Klubs Slowenischer Studierender“. Die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt und der Staatsschutz waren an der Razzia beteiligt. Angeblicher Grund des Großeinsatzes: Verwaltungsübertretungen nach Campingverordnung und Naturschutzrecht! Es hieß seitens der Einsatzleitung dann noch, das antifaschistische Bildungscamp in der Gedenkstätte sei „sittenwidrig“ (!). Wegen diverser Verwaltungsübertretungen wurden 62 Anzeigen und wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt zwei Anzeigen erstattet.

Am Peršmanhof hatte die SS kurz vor Kriegsende elf Zivilist:innen, alle aus den Familien Sadovnik und Kogoj, ermordet. Die Gedenkstätte mit Museum erinnert an die NS-Verbrechen an den Kärntner Slowen:innen. Bernard Sadovnik, Vorsitzender des Volksgruppenbeirates, sagte: „So ein massiver Polizeieinsatz genau 80 Jahre nach dem Massaker reißt bei mir als Nachkomme Wunden auf. Der Einsatz stand in keiner Relation zu den Vorwürfen. Ich fordere eine sofortige lückenlose politische Aufarbeitung dieses skandalösen Vorfalls und seiner Hintergründe.“(1)

Am Tag davor fand in Wien eine Demonstration der rechtsextremen Identitären statt. Auch hier griff die Exekutive ein, allerdings nicht, um den faschistischen Umzug zu verhindern, sondern ihn zu beschützen und antifaschistische Gegendemonstrat:innen aus dem Weg zu räumen und amtszubehandeln. Rund 200 von ihnen wurden angezeigt, über 50 wurden festgenommen.

Colette M. Schmidt empört sich im Standard über die Vorgehensweise der Polizei und erinnert zu Recht an die österreichische Verfassung: „Antifaschismus ist ein im Staatsvertrag festgeschriebener Teil der DNA dieser Republik.“ (2) Sie vergisst allerdings darauf hinzuweisen, wie die Machteliten mit dieser „DNA der Republik“ umgehen: Die Regierung Vranitzky ließ 1990 etliche Artikel des Staatsvertrag für „obsolet“ erklären, darunter das Verbot für Nazis, im Bundesheer zu dienen, und das militärische Kooperationsverbot mit Deutschland. Der damalige ÖVP-Klubobmann Andreas Khol meinte damals geringschätzig, dass der Staatsvertrag ein „anbetungswürdiges Tabernakel der Verehrung" sei, das keinerlei inhaltliche Aktualität mehr besitze (3). Wohl weil die Machthaber  – schon Anfang der 90er Jahre – sehr genau wussten, dass diese „DNA der Republik“ dem Mitmarschieren in einem von Deutschland geführten Großeuropa im Weg steht. Das wird nun immer offensichtlicher.

Die Geschehnisse im kärntnerischen Peršmanhof und in den Straßen von Wien Ende Juli mahnen uns einmal mehr, dass wir die antifaschistische „DNA der Republik“ von unten verteidigen müssen.

Anmerkungen:
(1) Profil, 31/2025
(2) Der Standard, 28.7.2025
(3) https://www.klahrgesellschaft.at/Referate/Hautmann_Graz05.html?utm_source=chatgpt.com