ImageDer von den beiden Regierungsparteien vorlegte Entwurf zur "Stärkung der direkten Demokratie" ist eine reine Alibiaktion, die nicht ansatzweise der Forderung entspricht, dass die Bevölkerung Volksabstimmungen von unten auslösen können soll.


Der nun von SPÖ und ÖVP vorgelegte Entwurf für die Stärkung der direkten Demokratie verdient diesen Namen nicht. 72% der Menschen in Österreich sprechen sich dafür aus, dass die Bevölkerung Volksabstimmungen auslösen können soll, deren Ergebnis bindend ist. Dieser Forderung wurde nicht einmal ansatzweise Rechnung getragen. Denn der Regierungs-Entwurf verlangt ein

- extrem hohes Quorum: Mindestens 10% der Bevölkerung, rd. 650.000 Menschen (bei Verfassungsbestimmungen fast eine Million) müssen ein Volksbegehren unterschreiben, damit

- dadurch eine unverbindliche Volksbefragung eingeleitet werden kann und nicht eine bindende Volksabstimmung.

- Und selbst wenn dieses hohe Quorum erreicht wurde, kann eine solche Volksbefragung vom Nationalrat weitgehend willkürlich unterbunden werden, indem er mit Mehrheit entscheiden kann, ob er dem Anliegen des Volksbegehrens Rechnung getragen hat oder nicht. Zeit- und Kostenbürde einer VFGH-Klage werden den Volksbegehrensbetreibern aufgebürdet, Verzögerungsfaktor: ca. 2 Jahre.

- EU-Recht, Gesamtänderungen der Verfassung und völkerrechtliche Verträge sollen von vornherein ausgeschlossen werden. Damit würden direktdemokratische Initiativen etwa gegen die Entmündigung des Parlaments in Budgetfragen (EU-Two-Pack-Verordnungen), gegen die EU-Budgetdiktate (Six-Pack-Verordnungen, Fiskalpakt), gegen die EU-Liberalisierungswut, den Austritt aus EU-Verträgen, für die Ausweitung der direkten Demokratie, usw. verunmöglicht.

Die Solidar-Werkstatt Österreich, die sich gemeinsam mit anderen Organisationen in der Plattform „demokratie2013 “ für eine Stärkung der direkten Demokratie engagiert, zu diesem Regierungsentwurf: „Wir wollen mehr direkte Demokratie und nicht solche Alibiaktionen.. Der Forderung, dass die Bevölkerung selbst bindende Volksabstimmungen auslösen können soll, wird dieser Entwurf nicht einmal ansatzweise gerecht. Vorbild für eine ernsthafte Umsetzung dieser Forderung sollte aus Sicht der Solidar-Werkstatt die Schweiz sein, wo 100.000 innerhalb eines Jahres frei gesammelter Unterschriften ausreichen, um eine Volksabstimmung durchzusetzen. Nicht EU-Recht, das in zunehmend autoritärer Weise den neoliberalen Marktradikalismus schützt, sondern die Wahrung der Menschenrechte sollen davon ausgenommen sein.“

Siehe dazu auch die Medieninformation von Atomstopp OÖ