Ein kurzer Überblick über Auswirkungen des EU-Beitritts in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Pensionen, Verteilung, Bildung, Gesundheit, Gemeinden, Privatisierung, Umwelt, Verkehr, Grundrechte, Neutralität. Unser Fazit: Wer vom Widerstand gegen Neoliberalismus, Sozialabbau, Umweltzerstörung, Militarisierung und Überwachungsstaat redet, darf den EU-Austritt nicht tabuisieren.
- Wirtschafts- und Sozialpolitik: Bestverhüllter Raubzug der jüngeren Wirtschaftsgeschichte
- Arbeitslose Jugend
- Pensionen: Rente mit 72?
- Bildung: Rollback im Bildungsbereich
- Gemeinden: Investitionen brechen ein
- Öffentliches Eigentum: Fataler Privatisierungsrausch
- Verkehrspolitik: Straßen-Transit explodiert
- Atom/EURATOM: 40 neue Atomkraftwerke bis 2030?
- Umweltschutz/Gentechnik: Krebsgang in der Umweltpolitik
- Eisenbahn: Mehr Autobahnen, weniger Schiene
- Überwachung: Traum der EU vom Polizeistaat
- Frieden/Neutralität: "Die Neutralität entspricht nicht dem Geist der EU"
- Aus den EU-Grundlagenverträgen
Wirtschafts- und Sozialpolitik: Bestverhüllter Raubzug der jüngeren Wirtschaftsgeschichte
Die ArbeitnehmerInnen gehören zu den großen Verlierern des EU-Beitritts. Das zeigt die jetzt wieder aktualisierten Verteilungsdaten schonungslos auf (siehe. Grafik). Seit dem EU-Beitritt (1994 – 2011) ist die Wirtschaftsleistung je Erwerbstätigen real um 22,6% gestiegen. Die Netto-Reallöhne je ArbeitnehmerIn sind im selben Zeitraum jedoch um 1,5% gesunken. Um sich zu verdeutlichen, was das konkret heißt, ein kleines Rechenexempel: Wir haben das, was die Lohnabhängigen in Österreich seit dem EU-Beitritt wirklich bekommen haben, mit dem verglichen, was sie bekommen hätten, wenn die Verteilung zwischen Arbeit und Kapital seit 1995 konstant geblieben wäre. Das Ergebnis ist erstaunlich und offenbart einen der bestverhüllten Raubzüge der jüngeren österreichischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte: In Summe wurde durch das Absenken der Lohnquote den ArbeitnehmerInnen zwischen 1995 und 2011 brutto rd. 119 Milliarden Euro vorenthalten. Das entspricht immerhin einem halben Jahres-BIP (gemessen am Durchschnitt dieser Jahre). 69 Milliarden fehlen direkt in den Brieftaschen der ArbeitnehmerInnen, 20 Milliarden entgingen dem Staat an Lohnsteuer, 31 Milliarden an Sozialversicherungsabgaben. Die Austrocknung der sozialen Kassen – inklusive des Gezeters um die angebliche Unfinanzierbarkeit von Pensionen und Gesundheitsleistungen – resultiert nicht zuletzt aus dieser rasanten Umverteilung von Arbeit zu Kapital.
Untere ArbeiterInneneinkommen minus 40%
Der Einkommensbericht 2012 des Rechnungshofes (1) verdeutlicht, dass vor allem die unteren Arbeitnehmergruppen massiv an Kaufkraft verloren haben. Die ArbeiterInnen haben zwischen 1998 und 2011 im Durchschnitt inflationsbereinigt 12 Prozent, das unterste Zehntel der ArbeiterInnen sogar 40% verloren. Darin spiegelt sich auch die enorme Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Bei den Angestellten stagnierten im Durchschnitt die Einkommen im Zeitraum 1998 bis 2011, im untersten Zehntel sanken sie um 8%. Auch die Einkommensschere zwischen Männer- und Fraueneinkommen öffnet sich wieder:
Auch eine nähere Aufschlüsselung der Gewinneinkommen lohnt sich. Nominell sind zwischen 1995 und 2011 die Betriebsüberschüsse und Selbständigen-Einkünfte um 98% gestiegen, deutlich über dem BIP (plus 72%) und noch viel deutlicher über dem Wachstum der Lohn- und Gehaltssumme (plus 58%). Die Betriebsüberschüsse der Kapitalgesellschaften wuchsen um 113%, die von ihnen ausgeschütteten Dividenden gar um 198% (im Vorkrisenjahr 2007 lagen sie sogar 271% über dem Stand von 1995). Noch kräftiger klingelten die Kassen der Aktionäre bei den an der Wiener Börse notierten ATX-Unternehmen. Deren Dividendeneinkünfte kletterten von 2002 bis 2011 um 419% nach oben; den höchsten Wert hatten sie mit einem Plus von 548% im Jahr 2008 erreicht. (2)
Dass mit dem EU-Beitritt Mitte der 90er Jahre die Verteilungsverhältnisse derart dramatisch zugunsten der Kapitalseite ins Rutschen gekommen sind, hat sicherlich mehrere Gründe. So ist die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften durch die Einbettung in das EU-Binnenmarkt- bzw. Währungsregime deutlich geschwächt worden. Vor allem die weitgehende Zerschlagung der verstaatlichten Industrie und die teilweise Privatisierung von öffentlichen Infrastrukturen verbunden mit Liberalisierung und Deregulierung haben den Rückgang des gewerkschaftlichen Organisationsgrades beschleunigt.
Sozialstaat in der EU ein „Auslaufmodell“
Die tiefe Wirtschafts- und Finanzkrise, die das Resultat nicht zuletzt dieser neoliberalen Wirtschaftspolitik ist, nutzen die EU-Macht- und Kapitaleliten nun zur Radikalisierung des Neoliberalismus und zum Großangriff auf den Sozialstaat. EZB-Chef Draghi hat in einem Interview mit dem Wallstreet-Journal dekretierte: „Der europäische Sozialstaat ist ein Auslaufmodell. […] Das Sozialstaatsmodell hat ausgedient“. (23.2.2012) Die Zertrümmerung des Sozialstaats wäre auf nationaler Ebene kaum durchsetzbar. Deshalb werden diese Angriffe über die EU-Ebene vorgetragen, indem die nationalen Parlamente in der Wirtschaftspolitik zunehmend entmachtet werden: EU-Six-Pack, Fiskalpakt, Euro-Plus-Pakt, Two-Pack, ESM, demnächst möglicherweise der Pakt für Wettbewerbsfähigkeit usw. Die EU-Technokratie bemüht sich mittlerweile nicht mehr sonderlich, ihre kapitalfreundliche Agenda zu tarnen. Eine unlängst veröffentlichte Studie der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der europäischen Kommission fordert offen die Senkung gesetzlicher Mindestlöhne, die Kürzung von Arbeitslosenunterstützungen und „weniger zentralisierte“ Lohnverhandlungssysteme, mit dem deklarierten Ziel der „Verringerung der gewerkschaftlichen Verhandlungsmacht“ (3).
„Eine EU der Banken und Konzerne“
Auch Spitzenfunktionären des ÖGB beginnt zu dämmern, dass sie mit ihrer EUphorie am eigenen Ast gesägt haben. „Das ist eine EU der Banken und Konzerne, die sich in Wahrheit gegen die Arbeitnehmer richtet“, wetterte Ende 2012 der Chef des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Erich Foglar (OÖN, 31.12.2012). Man könnte ihn natürlich fragen, warum die ÖGB-Repräsentanten im selben Jahr dem Fiskalpakt zugestimmt haben, der der EU-Kommission ein weiteres Machtinstrument in die Hand gibt, um diese arbeitnehmerfeindliche Politik noch effektiver zu exekutieren. Ohne die Stimmen der ÖGB-Funktionäre wäre der Fiskalpakt im österreichischen Nationalrat nicht durchsetzbar gewesen.
Anmerkungen:
(1) Bericht des Rechnungshofes, Reihe Einkommen 2012/1, 19.12.2012, Wien
(2) Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung, Wichtige Kennzahlen börsenotierter Unternehmen in Österreich, 2002 – 2010, Wien, Oktober 2011
(3) EU-Kommission, „Labour Market Developments in Europe 2012“, in: European Economy 5/2012
Arbeitslose Jugend

2009 leitete die EU-Kommission ein Defizitverfahren gegen Österreich ein. Seither brechen die Gemeindeinvestitionen ein (siehe. S. 11), Nulllohnrunden und Pensionskürzungen schwächen die Inlandsnachfrage. Diese Politik hat maßgeblich dazu beigetragen, dass in Österreich noch nie in der Nachkriegszeit so viele Menschen arbeitslos gemeldet waren wie 2012. Inklusive SchulungsteilnehmerInnen suchten im Jahresdurchschnitt mehr als 327.000 Menschen einen Arbeitsplatz. Aktuell zum Monatsende Februar 2013 wurden wieder neue Höchstwerte erreicht. Inklusive SchulungsteilnehmerInnen suchten über 404.000 Menschen in Österreich einen passenden Arbeitsplatz. Ihnen stehen 28.300 gemeldete offene Stellen: 28.300 gegenüber, wobei nicht alle dem AMS gemeldet werden. D.h. mehr als 14 Arbeitslose stellten sich um eine offene Stelle an. Über 80.000 junge Menschen unter 25 Jahren suchen eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle (Quelle: Christian Winkler, Sozialplattform OÖ).
Am dramatischsten entwickelt sich die Arbeitslosigkeit in jenen EU-Staaten, die unter den „Schutzschirm“ der EU gekommen sind und sich den „Strukturanpassungsprogrammen“ der „Troika“ (EU-Kommission, EZB, IWF) unterwerfen mussten. Dort explodiert die Arbeitslosigkeit geradezu, insbesondere unter Jugendlichen (siehe Tabelle).
Pensionen: Rente mit 72?
Die schwarz-blaue Pensionsreform aus dem Jahr 2003 stellt den bislang massivsten Sozialabbau in Österreich dar. Durch die Ausweitung des Durchrechnungszeitraums von 15 Jahren auf die Lebensarbeitszeit sowie abfallend geringere Steigerungssätze werden die Pensionen längerfristig durchschnittlich zwischen 27% und 38% sinken (vgl. Hans-Böckler-Stiftung, Jänner 2005). Diese Pensionsreform ging unmittelbar auf die „Lissabon-Strategie 2010“ der EU zurück, bei der die EU-Staatschefs Anfang 2000 tiefe Einschnitte in die Pensionssysteme vereinbarten. Entsprechend groß fiel der Applaus der EU-Kommission für diesen Pensionsraub aus. Mittlerweile will die Kommission aber mehr Sozialabbau sehen – viel mehr: „Sozial“-Kommissar Laszlo Andor propagiert die Anhebung des Pensionsalters um fünf bis sieben Jahre, also auf 70 bis 72 (sh. Standard, 19.09.2012). Seit 2000 lagen auch die Pensionsanpassungen zumeist deutlich unter der Inflationsrate. Der Kaufkraftverlust für PensionistInnen im abgelaufenen Jahrzehnt liegt bei rund 8 Prozent (siehe Grafik). Das aufgrund des EU-Fiskalpakts geschnürte Belastungspaket der Regierung sieht für 2013 und 2014 deutliche Realeinkommensverluste für die SeniorInnen vor. 2011 lag die Durchschnittspension bei 987 Euro. Zum Vergleich: die Armutsgefährdungsschwelle liegt laut EU für Österreich bei 1.031 Euro.
Die offizielle Begründung für die Anhebung des Pensionsantrittsalters, dass „wir alle“ schließlich immer älter werden, muss hinterfragt werden. Neuere Studien aus Deutschland und den USA zeigen, dass die Lebenserwartung von Menschen aus unteren sozialen Schichten nicht nur deutlich unter denen von Besserverdienenden liegt, ihre Lebenserwartung nimmt mittlerweile sogar wieder – zum Teil erheblich - ab. Die Pensionspläne der Kommission können daher knapp so zusammengefasst werden: „Die früher sterben, sollen länger arbeiten, damit die, die länger leben, länger ihre hohen Renten und Privatvermögen genießen dürfen“ (Richard Schuberth, in: Standard, 05.10.2012).
Bildung: Rollback im Bildungsbereich
Seit dem EU-Beitritt 1995 ist der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt zurückgegangen (sh. Grafik). Vergleicht man die realen Bildungsausgaben mit jenen, die es gegeben hätte, wenn der Anteil am BIP 1995 konstant geblieben wäre, so summiert sich die Differenz zwischen 1995 und 2011 mittlerweile auf beachtliche 18 Milliarden Euro. Insgesamt ist die Situation durch eine Vielzahl von Verschärfungen seit dem EU-Beitritt geprägt, insbesondere an den Hochschulen:
- Kürzung der Familienbeihilfe für Studierende (Anbindung an die Mindeststudiendauer) sowie Senkung des Bezugs von 26 auf 24 Jahre
- Streichung der Freifahrt für öffentliche Verkehrsmittel
- Einführung von Studiengebühren (die teilweise wieder gestrichen wurden). Studierende aus Nicht-EU-Staaten zahlen die doppelte Studiengebühr
- Weitgehende Eliminierung der studentischen Mitbestimmung durch das UniStG 2002
- Immer weitergehende Zugangsbeschränkungen ausgehend von einem EUGH-Urteil im Jahr 2005; faktisch flächendeckende Zugangsbeschränkungen ab dem Studienjahr 2013/2014
- Zweiteilung in ein dequalifiziertes Massenstudium (Bachelor) und Elitestudium für wenige (Master, Dr.)
Diese Politik hat den sozialen Numerus Clausus deutlich verschärft: An den wissenschaftlichen Unis entstammten 1998 noch 26 Prozent der Studenten einer niedrigen sozialen Schicht, 2009 waren es nur mehr 18 Prozent. An den Fachhochschulen sank dieser Anteil von 33 (1998) auf 23 Prozent (2009). (Quelle: Studierenden-Sozialerhebung 2009, Wissenschaftsministerium)
Auch an den Schulen ist die Sparpolitik allgegenwärtig: In zwei Sparpaketen (1995, 2003) wurden in so gut wie allen Unterrichtsgegenständen und Schulen Stunden gestrichen. Folge: Einem AHS-Maturanten, der 12 Schuljahre absolviert hat, wurde praktisch ein dreiviertel Schuljahr an Unterricht weggekürzt (rd. 870 Stunden), bei gleichem Lehrstoff.
Gemeinden: Investitionen brechen ein
Von 2009 bis 2011 gingen die Gemeindeinvestitionen um 27% zurück. Ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank 2011 damit auf einen historischen Tiefststand von 0,50%; das ist fast nur mehr ein Drittel des Jahres 1994 (siehe. Grafik). Mit diesem Sparwahn wurde 2011 ein Budgetüberschuss aller Gemeinden in Höhe von 237 Mill. Euro erzwungen. Finanzministerin Fekter schwärmt von einer „beeindruckenden Bugetdisziplin“. Beeindruckend ist auch ein Vergleich zwischen den realen Gemeindeinvestitionen und jenen, die getätigt worden wären, wenn der Anteil der kommunalen Investitionen auf dem Niveau von 1994 stabil geblieben wäre: Über 20 Mrd. Euro sind den Gemeinden dadurch seit Mitte der 90er Jahre verloren gegangen; alleine im Jahr 2011 wurden den Gemeinden dadurch 2,7 Mrd. vorenthalten; das entspricht in etwa 60.000 Arbeitsplätzen! Rudi Schober, Gemeinderat in Ottensheim: „Durch diese Sparpolitik fehlen pro Jahr 10.000 billige öffentlich errichtete Wohnbauten, es verfallen öffentliche Bauten wie Schulen und Kindergärten. Wir bezahlen das mit fehlenden Sanierungen bei Wasser und Kanal, mit fehlenden Investitionen für Seniorenwohnungen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Bildung und öffentlichem Verkehr.“.
Öffentliches Eigentum: Fataler Privatisierungsrausch
Der ehemalige EU-Wirtschaftskommissar Bangemann bezeichnete die Einführung des EU-Binnenmarktes als das „größte Deregulierungsprojekt der Wirtschaftsgeschichte.“ Dieser Deregulierung folgte ein wahrer Privatisierungsrausch. Vergleicht man die 15 Jahre vor Einführung des EU-Binnenmarktes (1987) mit den 15 darauf folgenden Jahren, enthüllt sich die Dramatik dieses wirtschaftlichen Einschnitts: Die Privatisierungserlöse der EU-25 schnellten von 18 Mrd. Euro auf fast 500 Milliarden Euro in die Höhe, also auf fast das 30-Fache (siehe. Grafik). Nicht umsonst verweist der „European Round Table (of Industrialists)“, die Chefrunde der 48 größten europäischen Industriekonzerne, stolz darauf, der Kommission die Vorlage für das Binnenmarkt-Konzept geschrieben zu haben. Kein Wunder also, dass die EU-Kommission 1991 in ihrem Avis zum österreichischen EG/EU-Beitritt den „hohen Staatsanteil“ in der österreichischen Wirtschaft rügte. Damit räumten dann rot-schwarz ebenso wie schwarz-blauen Regierungen rasch auf. Nahezu die gesamte verstaatlichte Industrie, eine Reihe großer Banken und ein Teil der Infrastrukturen (Post, Energie, Telekom) wanderten an privates Kapital. Die Folgen: Steigende Arbeitslosigkeit, Verlust an wirtschaftspolitischer Steuerungsfähigkeit, Werksschließungen, Schwächung der Gewerkschaften, damit Sozialabbau, Lohndruck und Arbeitsverdichtung in der gesamten Wirtschaft, Korruption im großen Stil - und teilweise fantastisch sprudelnde Dividendenerlöse für die Aktionäre: Unternehmen wie die teilprivatisierte Post und Telekom schütteten über Jahre hinweg weitaus mehr an Gewinnen aus, als sie erwirtschafteten, um die Aktionäre bei Laune zu halten. Gleichzeitig wurden etwa bei der Post tausende Arbeitsplätze vernichtet und 70% der Postämter zugesperrt. Und sogar für den Staatshaushalt erwiesen sich die Privatisierungen als Bumerang, da Einmaleinnahmen der laufende Entgang von Dividenden und Gewinnen gegenübersteht. So ergeben Berechnungen der AK, dass die Privatisierungen von OMV, Post und Telekom den österreichischen Steuerzahler zwischen 2006 und 2010 netto 1,27 Mrd. Euro gekostet haben.
Verkehrspolitik: Straßen-Transit explodiert
Seit dem EU-Beitritt hat sich der LKW-Transit durch Österreich verdoppelt, im Ost-West-Transit sogar verdreifacht. Der „freie Warenverkehr“ gehört schließlich zu den heiligen Kühen des EU-Binnenmarktes. Offensichtlich ist die unterschiedliche Entwicklung zwischen dem EU-Staat Österreich und dem Nicht-EU-Mitgliedsland Schweiz. In der Schweiz stieg die Zahl der Transit LKWs zwischen 1994 und 2007 um 280.000 an, in Österreich im selben Zeitraum um 2,92 Millionen, also um mehr als das 10-fache der Schweiz. Noch deutlicher fällt der Unterschied zwischen 2000 und 2007 aus: Während die Anzahl der alpenquerenden LKWs in Österreich um 25% zunahm, sank sie in der Schweiz im selben Zeitraum um 12%. Heute queren Österreichs Alpenpässe fünfmal so viele LKWs wie die der Schweiz. In der Schweiz werden zwei Drittel der Güter auf der Schiene und ein Drittel mit LKWs transportiert, in Österreich ist das Verhältnis genau umgekehrt.
Regierungsvertreter geben unumwunden zu, was den Unterschied zwischen Österreich und der Schweiz in der Transitpolitik ausmacht. Verkehrsstaatssekretär Kukacka: „Eine Verkehrspolitik nach dem Vorbild der Schweiz ist für Österreich jedenfalls nicht möglich, weil wegen der EU-Mitgliedschaft die entsprechenden Richtlinien akzeptiert werden müssen, denen zufolge die Verkehrsfreiheit eines der Primärrechte darstellt.“ (zit. nach Parlamentskorrespondenz Nr. 562 vom 09.07.2003). Selbst bescheidene Maßnahmen gegen die Transitlawine wie sektorale Fahrverbote in Tirol sind durch den EUGH wieder gekippt worden.
Bezahlen dafür müssen die Menschen mit ihrer Gesundheit. Im Tiroler Inntal, das durch überhöhte Stickoxid- und Feinstaub-Werte besonders belastet ist, haben sich die schweren Atemwegserkrankungen von Kindern seit 2002 verdoppelt. Bei Erwachsenen sind entlang der Transitrouten in Tirol mittlerweile vier Prozent der Krebserkrankungen auf Dieselruß zurückzuführen (Quelle: VCÖ).
Atom/EURATOM:
40 neue Atomkraftwerke bis 2030?
Die ganz große Mehrheit der ÖsterreicherInnen ist mit gutem Grund gegen Atomkraft. Zugleich hat Österreich seit dem EU-Beitritt bereits viele hundert Millionen Euro für die Atomwirtschaft bezahlt und zahlt nach wie vor – Jahr für Jahr. Der Grund für diese Schizophrenie. Österreich ist seit dem EU-Beitritt auch Mitglied bei EURATOM, der Europäischen Atomgemeinschaft, deren Ziel es ist, „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen.“ (Präambel des EURATOM-Vertrages). Bereits im Jahr 2004 überwies Österreich 40 Millionen an EURATOM. Dieser Betrag dürfte sich mittlerweile vervielfacht haben, da mit dem 7. Rahmenforschungsprogramm die EURATOM-Mittel verdreifacht wurden. Mit österreichischen Steuergeldern werden also die Atomkonzerne gefüttert. Auch nach der Nuklearkatastrophe in Fukushima denkt die EU nicht an einen Ausstieg aus der Atomindustrie. Im Gegenteil: Ein halbes Jahr nach Fukushima legte die EU-Kommission einen “Energiefahrplan 2050“ vor, der „den Neubau von 40 Kernkraftwerken allein bis 2030 vorsieht“ (Süddeutsche Zeitung, 09.12.2011).
Die Konsequenz der AtomkraftgegnerInnen kann daher nur sein: Anti-Atompolitik hat in einem Atomförderverein keinen Platz. Raus aus EURATOM!
Umweltschutz/Gentechnik: Krebsgang in der Umweltpolitik
Nach Umfragen lehnen über 90% der ÖsterreicherInnen Gentechnik in Lebensmitteln ab. 1997 unterschrieben über 1,2 Millionen Menschen das Gentechnik-Volksbegehren, das bislang erfolgreichste parteiunabhängige Volksbegehren. Dass 16 Jahre danach wesentliche Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens nicht umgesetzt sind, hängt damit zusammen, dass – wie Gesundheitsminister Stöger selbst beklagte – „er kraft der EU-Bestimmungen in seiner Handlungsfreiheit, Gentechnik zu regeln, beschränkt ist“ (wien-konkret, 7.9.2011).
Die „Freiheit des Warenverkehrs“ schreibt vor, dass ein einmal in einem EU-Land zugelassener gentechnisch veränderter Organismus in keinem Land der EU verboten werden darf. Deshalb kippte die EU-Kommission das österreichische Importverbot von gentechnisch angebauten Futtermitteln. Über diesen Umweg landet Gentechnik wieder auf den Tellern.
Auch sonst lässt sich in vielen Fragen der Umweltpolitik ein Krebsgang seit dem EU-Beitritt feststellen: Die Glasflaschengebot bei Mineralwasser fiel einem Urteil des EUGH zum Opfer, der Anteil der umweltfreundlichen Mehrweggebinde ist seit Anfang der 90er Jahre von 90% auf 20% gefallen. In Folge einer EU-weiten Angleichung sind die zulässigen Pestizidrückstände in Obst und Gemüse um das bis zu 1.000-fache erhöht worden. Vorgeblich ökologische Maßnahmen wie die massive Förderung von Biodiesel erweisen sich unter Einbeziehung der Folgeschäden – Verdrängung beim Nahrungsmittelanbau - als Gift für Umwelt und Klima. In der österreichischen Landwirtschaft hat die durch EU-Mittel massiv geförderte Massentierhaltung sprunghaft zugenommen, während 90.000 landwirtschaftliche Betriebe – d.h. rund ein Drittel aller Betriebe - seit Anfang der 90er Jahre zugesperrt haben. Eine aktuelle EU-Saatgut-Verordnung bedroht die Artenvielfalt und fördert die Zentralisierung bei wenigen Agrarkonzernen. Das EU-Patentamt hat begonnen, reihenweise Patente auf Pflanzen aus konventioneller Zucht zu erteilen und vertritt damit offen die Position von Konzernen wie Monsanto, Syngenta oder DuPont.
Eisenbahn: Mehr Autobahnen, weniger Schiene
Ab 2007 wurde der Güterschienenverkehr, ab 2010 der Personenschienenverkehr durch EU-Richtlinien für den „freien Markt“ der Profitmaximierung durch die EU-„Eisenbahnpakete“ geöffnet. Die Folge: Immer mehr Regionalbahnen werden eingestellt, Zugverbindungen ausgedünnt. Die ÖBB-Zugkilometer schrumpften 2011 gegenüber 2010 um gewaltige 4,7 Millionen, das entspricht einer Eisenbahnfahrt 117mal um die Erde (Quelle: BMVIT). Die ÖBB-Rail-Cargo lässt seit 2010 österreichweit 135 der 540 Güterverladestellen auf oder betreibt sie nur gegen hohe Tarife weiter. Experten zufolge führt das jährlich zu mehr als 400.000 zusätzlichen LKW-Fahrten. Allen Bekenntnissen zu mehr Klimaschutz zum Trotz wird gleichzeitig das Autobahn- und Schnellstraßennetz ausgebaut – oft mit erheblichen EU-Mitteln. 1997 – 2012 ist das hochrangige Straßennetz um über 15% ausgebaut worden (plus 295 km), während das Schienennetz um über 10% reduziert wurde (minus 650 km). 350 km weitere Autobahnen und Schnellstraßen sind in Planung, gleichzeitig ist bis zu einem Drittel des Schienennetzes von der Schließung bedroht. Denn Profitmaximierung bei der Eisenbahn bedeutet: Rosinenpicken und Konkurrenz um die profitablen Strecken (siehe Westbahn); Nebenbahnen, die früher in einem kooperativen System über die profitablen querfinanziert werden konnten, werden stillgelegt. Auf der Strecke bleiben die Menschen und die Umwelt.
Überwachung: Traum der EU vom Polizeistaat
Überwachung und Bespitzelung werden von nationalen Machteliten besonders gerne auf der EU-Ebene durchgezogen, um sie dann als unhinterfragbaren Sachzwang auf nationaler Ebene, wo sie zumeist gar nicht mehrheitsfähig gewesen wären, zu implementieren. Einige Beispiele:
- Vorratsdatenspeicherung (VDS) : Die EU-Richtlinie zur VDS ist die anlasslose Speicherung unserer Kommunikationsdaten auf Vorrat. Seit April 2012 ist sie auch in Österreich Realität. Gespeichert werden: SIM-Karte (Standort), Telefonat (IMSI & IMEI der Geräte, Zeitpunkt, Dauer, Standort), SMS (Sender, Empfänger, Zeitpunkt, Standort), E-Mail (Adresse und IP von Sender & Empfänger, Zeitpunkt); Mobile Internetverbindung (IP, Einwahlzeitpunkt, Dauer, Standort); Festnetz-Internetverbindung (IP, Einwahlzeitpunkt & Dauer). Durch die VDS wird die Unschuldsvermutung ausgehebelt und alle BürgerInnen geraten automatisch in Generalverdacht.
- §§ 278 ff – Die „Anti-Terrorparagrafen “: Die §§ 278 b ff gehen unmittelbar auf die „Anti-Terror“-Richtlinie der EU zurück. Sie sind gefährliche Instrumente, um politisches Engagement zu kriminalisieren. Mit diesen Paragrafen sowie mit dem bereits vorher beschlossenen Anti-Mafia-§ 278 a lebt das Gesinnungsstrafrecht vergangener Jahrhunderte wieder auf. Eine neue Form der „Sippenhaftung“ bedroht die Meinungsfreiheit: Sobald auf Grund einer bestimmten Gesinnung eine Straftat begangen wird, können allek die eine ähnliche politische Einstellung haben, mit den Tätern willkürlich zu einer „terroristischen“ bzw. „kriminellen“ Organisation verschmolzen werden, auch wenn es keine wie immer gearteten Verbindungen zwischen ihnen gibt. Horrende Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren drohen.
- Fluggastdatenspeicherung – Der gläserne Passagier: Von jedem Fluggast sollen bis zu 60 Datensätze 15 Jahre lang nicht anonymisiert gespeichert und an die USA übermittelt werden. Die EU könne „stolz“ auf dieses Abkommen sein, das „auf einen Vorschlag der Brüsseler Behörde zurückgeht“, brüstet sich die Innenkommissarin Cecilia Malmström (Spiegel, 19.4.2012).
- Smart Meter – Der Spion in jedem Haushalt: Die EU schreibt vor, dass bis 2020 in 80% aller Haushalte sog. „Intelligente Stromzähler“ (Smart Meter) eingebaut werden. Der Haken daran sind nicht nur hohe Umstellungskosten und die drohendes Aussackeln der KundInnen durch die Energiekonzerne. Besonders bedenklich sind auch die enormen Möglichkeiten der Bespitzelung. Mittels Sekundentaktung bei der Messung des Stromverbrauchs wird der Smart Meter zum Spion im eigenen Haushalt.
- INDECT: In welche Richtung der Überwachungsfantasien gehen, zeigt sich am EU-finanzierten Projekt INDECT, das sich zum Ziel gesetzt hat, eine Technologie zu entwickeln, die sämtliche bestehende Technologien (Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikation, Gesichtserkennung, Websites, Diskussionsforen, Usernet-Gruppen, Datenserver, P2P-Netzwerke, polizeiliche, geheimdienstliche, militärische, forensisches und zivile Datenbanken, Daten von luft- und seegestützten Plattformen und Satelliten, usw.) logisch miteinander verknüpft, in Echtzeit auswertet und verwaltet. INDECT dient der blitzschnellen Ausforschung sozialer Netzwerke, der Überwachung im virtuellen, aber auch im physischen Raum, wo Drohnen als fliegende Kameras zum Einsatz kommen und miteinander vernetzt werden sollen. Dazu passt, dass die EU-Kommission den Luftraum über der EU generell für Drohnen öffnen will, die mit sog. „nichttödlichen“ Waffen bestückt sind. Die Zeit bezeichnete INDECT zutreffend als „Traum der EU vom Polizeistaat“ (29.9.2009).
Frieden/Neutralität: "Die Neutralität entspricht nicht dem Geist der EU"
Der geostrategische Berater des EU-Rates James Roger hat die politische Perspektive der EU folgendermaßen beschrieben: „Die Europäische Union muss ein Superstaat und eine Supernation werden, was sie dann wiederum in die Lage versetzt, eine Supermacht zu werden.“(1) Militarisierung und Aufrüstung sind keine vorübergehenden Schönheitsfehler der EU, sie sind untrennbarer Bestandteil der Herausbildung einer imperialen „Supermacht“. Die EU ist das wohl weltweit einzige politische Gebilde, das Abrüstungsbefürworter zu Verfassungsfeinden stempelt, indem die Verpflichtung zu dauerhafter Aufrüstung (siehe Kasten rechts) im EU-Primärrecht einzementiert wird.
Blutige Vorbereitung auf EU-Beitritt
Neutralität als Friedenspflicht steht der Mitgliedschaft in diesem Militärblock diametral entgegen. Deshalb wird die Neutralität seit dem EU-Beitritt mit Füßen getreten. Eine heute fast in Vergessenheit geratene Episode zeigt, dass schon die Vorbereitung auf den EG/EU-Beitritt mit Leichen gepflastert war. Als die USA und ihre europäischen Verbündeten 1991 den Irak zu bombardieren begannen, beschlossen Regierung und Parlament in einer Nacht- und Nebelaktion eine neutralitätswidrige Veränderung des Kriegsmaterialgesetzes, um den Transport von westlichem Kriegsmaterial für den Golfkrieg über und durch Österreich zu ermöglichen. Unter anderem rollten daraufhin sog. „Bergepanzer“ durch Österreich. Später wurde bekannt, dass auf diese „Bergepanzer“ riesige Baggerschaufeln montiert wurden, um die irakischen Soldaten tausendfach bei lebendigem Leib im Wüstensand in ihren Stellungen zu begraben. Die Beihilfe Österreichs zum Massenmorden am Golf argumentierte der damalige Europa-Staatssekretär Peter Jankowitsch (SPÖ) lapidar damit, dass „sich Österreich auf die Pflichten eines EG-Mitglieds vorbereiten“ müsse (2).
Seit 1995 geht es Schlag auf Schlag:
- Beschluss des EU-/NATO-Truppenstatuts (ermöglicht die Durch- und Überfuhr von Kriegsgerät)
- Novellierung von Entsendegesetz und Artikel 23f Bundesverfassungsgesetz (ermöglicht die Teilnahme österreichischer Truppen an EU-Kriegen, sogar explizit ohne UN-Mandat
- Umwandlung des Bundesheeres in eine Armee für globale Kriegseinsätze: Teilnahme an EU-Battlegroups, neue Sicherheitsdoktrin, immer stärkere Einbindung in die Kommandostrukturen der deutschen Bundeswehr. Das Bundesheer nimmt an immer mehr westlichen Militärmissionen teil (Bosnien, Kosovo, Afghanistan, Kongo, Tschad), die vor allem der Aufrechterhaltung neokolonialer Regime dienen.
- Aufrüstung: Die Beteiligung am größten EU-Rüstungsprojekt (Eurofighter) kostet in Summe 5 Milliarden Euro.
- Österreich unterstützte politisch bzw. logistisch NATO/EU-Kriege wie z.B. gegen Jugoslawien oder Libyen und ist seit den EU-Verträgen von Nizza und Lissabon auch voll in die politisch-militärischen EU-Gremien eingebunden (PSK, EU-Militärstab, EU-Militärausschuss, Europäischer Auswärtiger Dienst, usw.).
Neutralität contra EU-Mitgliedschaft
Das alles stand und steht in Widerspruch zur immerwährenden Neutralität, denn Neutralität ist die Selbstverpflichtung des Neutralen, sich an keinen Kriegseinsätzen und an keinen Organisationen, die der Vorbereitung von Kriegen dienen, zu beteiligen. Den Vertretern des Militärisch-Industriellen-Komplexes ist die Neutralität daher ein besonderer Dorn im Auge. Othmar Karas, EU-Parlamentarier der ÖVP und als Präsident der „Kangaroo-Group“ einer der einflussreichsten Rüstungslobbyisten im Europäischen Parlament, hat das auf den Punkt gebracht: „Die Neutralität entspricht weder dem Geist der EU noch dem Buchstaben des Lissabon-Vertrages.“ (Standard, 29.1.2013). Wo er recht hat, hat er recht. Als Neutralitätsbefürworter und FriedensaktivistInnen haben wir die Konsequenz daraus gezogen und arbeiten für den EU-Austritt Österreichs.
Anmerkungen:
(1) Rogers, James/Simón, Luis: The new ‘long telegram’, Group on Grand Strategy, Long Telegram No. 1/Sommer 2011
(2) Glatz, Lorenz (2001); Notizen zur Demontage der österreichischen Neutralität, in: Streifzüge, Wien, 23.04.2001
Aus den EU-Grundlagenverträgen:
Verpflichtung zum Neoliberalismus
- Das EU-Primärrecht schreibt eine neoliberale Wirtschaftspolitik fest, indem es alle EU-Staaten zu einer Wirtschaftspolitik „der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ verpflichtet (Art. 119, 120, Vertrag über die Arbeitsweise der EU, VAEU). Die Kapitalverkehrsfreiheit gilt als einer der obersten Grundsätze: „Alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern sind verboten.“(Art. 63, VAEU)
- Die Europäische Zentralbank hat eine quasi monarchische Stellung. Sie darf ausdrücklich keinem Einfluss demokratisch gewählter Organe unterworfen werden (Art. 130, VAEU). Die EZB ist auf den unbedingten Vorrang von Hartwährungspolitik vor Beschäftigungspolitik verpflichtet (Art. 127, VAEU), also auf die Interessen der großen Vermögensbesitzer vor denen der großen Mehrzahl der Bevölkerung.
- Liberalisierung und Privatisierung: Das EU-Grundlagenrecht unterwirft die öffentlichen Dienste dem Wettbewerbsrecht des EU-Binnenmarktes (Art. 106, VAEU) und schafft damit die gesetzlichen Grundlagen für die Liberalisierungswut der EU-Kommission in Bereichen wie Wasser, Energie, Verkehr, Gesundheit, usw.
- Freihandel als Verfassungsgrundsatz: Die EU-Kommission kann internationale Handelsverträge auch in den sensiblen Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit aushandeln, ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente einholen zu müssen. Dabei ist die Kommission laut EU-Recht zum „Abbau der internationalen Handelshemmnisse“ verpflichtet (Art. 21, Vertrag über die EU (VEU); Art. 206, VAEU)
Der deutsche Staatsrechtler Andreas Fishan (Univ. Bielefeldt) kommt zu folgendem Urteil: „Die konstitutionellen Grundlagen des europäischen Staates schotten diesen gegen eine sozialreformatorische Politik ab, lassen eine Umstellung in Richtung einer solidarischen Ökonomie nicht zu, weil diese mit den normativen Vorgaben des Europäischen Primärrechts nicht übereinstimmt. Das bedeutet zunächst, dass die konstitutionellen Grundlagen des Europäischen Staates, die Reproduktion der kapitalistischen Ökonomie abschotten gegen eine sozialreformatorische transformatorische Politik, und zwar in einem Umfang, der den nationalstaatlichen Verfassungen unbekannt ist. Eine alternative Wirtschaftspolitik, die eine demokratische Kontrolle der Wirtschaft und damit immer deren Regulation verfolgt, erscheint im Rahmen des Primärrechts der Europäischen Gemeinschaft ausgeschlossen. […] Die programmatischen Festlegungen des Europäischen Primärrechts sind so eng, dass sie Politik nur in einer ganz besonderen, nämlich neoliberalen Weise zulassen“ (aus: Andreas Fishan, Herrschaft im Wandel – Überlegungen zu einer kritischen Theorie des Staates, in: PapyRossa, Köln 2008, 379f).
Verpflichtung zur Aufrüstung
- Im EU-Verfassungsrecht ist – weltweit einzigartig – die Verpflichtung zur dauerhaften Aufrüstung für alle EU-Mitgliedsstaaten verankert. Wörtlich heißt es: „Die Mitgliedstaaten verpflichten, sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ (Art. 42, VEU) Diese Aufrüstungspflicht wird durch ein eigenes Rüstungsamt überwacht und vorangetrieben (Art. 42, VEU).
- Das EU-Verfassungsrecht ermächtigt - unter dem Deckmantel des sog. „Antiterrorkampfes“ - den EU-Rat zu weltweiten Militärinterventionen – auch ohne ein UNO-Mandat (Art. 43, VEU). Als Kriegsgrund sieht der Vertrag u.a. lapidar die „Abrüstung“ des Gegners vor (Art. 43, VEU).
- EU-Verfassungsrecht beinhaltet eine militärische Beistandsverpflichtung, die schärfer als die der NATO ist (Art. 42, VEU). Das EU-Grundlagenrecht sieht eine Beistandsverpflichtung bei sog. „terroristischen Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedsstaaten“ vor, die sowohl für „präventive“ Angriffskriege als auch für den Militäreinsatz im Inneren der EU instrumentalisiert werden kann (Art. 22, VAEU)
- Das EU-Verfassungsrecht schafft die Grundlage für die weitere Hierarchisierung Europas. So wird die Möglichkeit begründet, ein militärisches „Kerneuropa“ zu begründen (Art. 42,46 VEU); jene Staaten, die „anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen“, können damit auf Perspektive einen inneren Führungszirkel der EU bilden. Jeder, der Einlass finden will, muss gehörig aufrüsten bzw. sich an allen EU-Kriegseinsätzen beteiligen.
Das Corporate Europe Ovservatory über das Verhältnis von Rüstungsindustrie und EU: „Für den Waffensektor ist Lobbying weitaus mehr als Industrieeinfluss für Europäische Institutionen; es ist vielmehr eine enge Zusammenarbeit zum Erreichen gemeinsamer Ziele. Die Europäische Union und Europäische Kriegswaffenindustrie habent überlappende Interessen, die auf der Vision einer starken EU-Verteidigungspolitik untermauert durch eine starke Rüstungsindustrie basieren. Rüstungslobbyisten genießen privilegierten Zugang zu den EU-Entscheidungsprozessen. Sie nützen die verschiedenen Kanäle, um diese Partnerschaft nachhaltig zu entfalten, indem sie in Beratergremien sitzen, um Budgetentscheidungen und politische Strategien zu beeinflussen; durch die Mitgliedschaft in Think-Tanks und anderen Organisationen, um den intimen Kontakt mit den Entscheidungsträgern sicherzustellen, uvm.“
(Arms industry lobbying– a guide to the Brussels frontline, 20.07.2011, http://corporateeurope.org)