Die Ertragsanteile, die an die Gemeinden fließen, gehen zurück. Die Körperschaftssteuer wurde seit 1987 mehr als halbiert.
Das Erstaunen der politisch Verantwortlichen scheint groß zu sein, in Anbetracht der steigenden Anzahl insolventer Gemeinden in Österreich. Dass jetzt sogar eine Großgemeinde, wie die Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt, quasi pleite ist, scheint unglaublich. Das nunmehr Klagenfurt den mit öffentlichen Steuergeldern finanzierten Regionalflughafen gar verschenken muss, wird diese nicht einmal kurzfristig finanziell retten können. Einen solchen Mühlstein wie einen schwer defizitären Flughafen vom Hals zu bekommen, wird ökologisch wie ökonomisch weder für die Gemeinde noch für die Allgemeinheit, eine große Hilfe sein. Geschuldet ist dies einem bundesweit gewachsenen Abhängigkeitssystem, welches die Autonomie der österreichischen Gemeinden ignoriert und mit Füßen tritt. Politische Bevormundung, Aushebelung von Rechten der Mitbestimmung, diktatorische Vorgaben bei Abgaben und Umlagen sowie Abhängigkeiten von der desaströsen Steuerpolitikpolitik sind wesentliche Ursachen zum kommunalen Desaster.
Diverse ExpertInnen unterstellen den Gemeinden die Unfähigkeit zu einer soliden finanzieller Gebarung. Steigende Personalkosten und der nicht mehr leistbare „Luxus“ öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder, Sporteinrichtungen oder Kultur seien an der Finanzmisere der Gemeinden schuld. Der neoliberale Think Tank Agenda Austria zum Beispiel moniert die steigenden Aufwendungen für Personal. Es stimmt schon, dass beispielsweise der Personalstand in den über 2000 Gemeinden seit 2008 um 22.000 Vollzeitkräfte gestiegen ist. Aber sollen wir jetzt diese Arbeitskräfte, welche in Kindergärten, Schulen, Gesundheit und Pflege oder Instandhaltung wertvollen Dienst an der Gesellschaft leisten nach Hause in die Arbeitslosigkeit schicken?
Körperschaftssteuer mehr als halbiert
Das Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) zeigt auf, dass zunehmende finanzielle Aushungerung der Gemeinden fest, die Gemeinden in Schieflage bringen: Die Ertragsanteile, welche im Finanzausgleich vom Bund an die Gemeinden flossen, betrugen noch 2014 an die 54%. Im Jahr 2027 wird dieser Anteil auf 40% absinken. Wie soll sich das bei steigenden Kosten, Aufgaben und abzuliefernden Umlagen für die Gemeinden noch ausgehen?
Am Beispiel der Körperschaftssteuer kann man sehen, wie die Steuergeschenke für die „Wirtschaft“ zum Loch in den Gemeindefinanzen beitragen. Seit 1987 ist Körperschaftssteuer – die Gewinnsteuer für Unternehmen - von 55% auf zuletzt 23% mehr als halbiert worden.

Der dümmliche Ausspruch des ehemaligen Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl „Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s uns allen gut“ ist ein unrühmliches Beispiel für vorsätzlichen Abbau des Sozialstaates zugunsten weniger Vermögenden. 3% aller österreichischen Unternehmen, vor allem die großen, konnten 75% dieser Steuersenkungen für sich einstreifen.

In Summe werden für den Zeitraum zwischen 2024 und 2027, geringere Steuereinnahmen allein aus der Körperschaftssteuer in Höhe von 7,5 Mrd. Euro erwartet. Damit erntet die Bundesregierung den Applaus der vermögendsten 10% in Österreich. Denn zu diese fließen 88% aus der Senkung der Körperschaftssteuer 2024. Klein- und Einzelunternehmen bekommen den kläglichen Rest. Die Gemeinden bekommen in diesem Fall den bundesweiten Mittelfinger inklusive dem Bedauern, für sie ist wirklich kein Geld da!

Auch meine Heimatgemeinde wird voraussichtlich 2026 zu den zwei Drittel jener Gemeinden dazugehören, welche als Abgangsgemeinden bezeichnet werden. Nach Streichungen und Kürzungen bei fast allen Haushaltsposten bleibt einzig entweder Resignation aufgrund der ruinösen Bundes- und Landespolitik oder der Wille nach vorne mit der Forderung, endlich wieder die Autonomie der Gemeinden mittels einer Bundesstaatsreform aufleben zu lassen. Österreich und seine Gemeinden brauchen dringend einen dem Parlament auf Augenhöhe gleichberechtigten Bundesgemeinderat. Darum:
Bundesgemeinderat statt Bundesrat!
Den Gemeinden muss es möglich sein, selber und über demokratische Entscheidungsprozesse mit den Bürger/Innen, Gesetze und Direktiven, welche sich nachteilig auf das soziale und gesellschaftliche Zusammenleben auswirken, zurückzuweisen und den Willen der Gesellschaft in die Bundeslegislative einfließen zu lassen. Anstelle des Bundesrat soll daher ein Bundesgemeinderat eingerichtet werden, dessen Mitglieder von den Gemeinderäten direkt gewählt werden. Dieser Bundesgemeinderat hat – insbesondere in Budgetfragen – volles Mitentscheidungsrecht. Damit könnten die derzeitigen Mängel in der finanziellen Ausgestaltung der Gemeinden beseitigt werden. Er fungiert als Korrektiv zum derzeitigen politischen System, das über nicht eingehaltene Wahlversprechen, Sozialabbau, politischer Sinnentleerung an Vertrauen und durch Kompetenzabgabe nach Brüssel massiv an Einfluss verloren hat.
Rudolf Schober
(Juli 2025)