Am 26. April 2011 besuchte der Voestbetriebsrat Johann Linsmaier einen Arbeiter im Einlaufsteuerstand der Feuerverzinkerei im Werk in Linz. Linsmaier ist Betriebsrat der Liste „Für Gerechtigkeit und Solidarität“. Der Arbeiter, den er an seinem Arbeitsplatz besuchte, wollte Informationen über ein neues Arbeitszeitmodell, das von FSG-Betriebsräten (Mehrheit) überraschend zur Abstimmung in dieser Abteilung angesetzt wurde. Die FSG-Betriebsräte forderten Linsmaier auf, die Anlage zu verlassen. Er habe sich nicht angemeldet und auch keine Sicherheitsbelehrung bekommen. Nachdem Linsmaier dies verweigerte, wurde von den FSG-Betriebsräten der Werkschutz geholt, woraufhin Linsmaier den Steuerstand verließ.
Zu der Zeit herrschte in der Voest gerade Wahlkampf, nachdem Anfang April 2011 von der FSG-Mehrheit der Betriebsrat vorzeitig aufgelöst wurde. Linsmaier vermutete in der Aktion seiner Betriebsratskollegen einen Versuch, seinen Wahlkampf zu behindern, indem der Kontakt zu den ArbeiterInnen behindert wird. Am nächsten Tag informierte er den Generaldirektor Wolfgang Eder und das Betriebsratskollegium mit einem E-Mail über den Vorfall. Im E-Mail äußerte er nebenbei, dass ihn die Vorgehensweise seiner FSG-Kollegen an ein Erlebnis mit der Volkspolizei bei einer Dienstreise 1985 in Eisenhüttenstatt (DDR) erinnere und verglich diese mit „Stasi-Methoden“ .
Im April 2011 lief bereits das zweite Entlassungsverfahren gegen den unliebsamen Betriebsrat beim Arbeits- und Sozialgericht in Linz, das von Seiten der Unternehmensleitung angestrengt wurde. Das erste wurde bereits am 15.12.2010 abgewiesen und durch alle Instanzen bestätigt. Auch diesmal wurden ihm Verletzung des Datenschutzes vorgeworfen, dass er dem Ansehen des Unternehmens schaden und massive Unruhe unter der Belegschaft stiften würde. Das E-Mail Linsmaiers vom 27.04.2011 mit dem „Stasi-Methoden“-Vergleich wurde in das zweite Verfahren von der Unternehmensleitung hineinreklamiert, weil mit diesem E-Mail der Tatbestand des §122 Abs 1 Z 5 Arbeitsverfassungsgesetz - „erhebliche Ehrverletzungen gegen den Betriebsinhaber, dessen im Betrieb tätige oder anwesende Familienangehörige oder Arbeitnehmer des Betriebs, die eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsratsmitglied und Betriebsinhaber nicht mehr erwarten lässt“ – erfüllt sei. Das Gericht erkannte jedoch darin keine erhebliche Ehrverletzung, sondern die „Äußerungen eines Betriebsrates, der die Interessen der ArbeiterInnen vertritt und dabei einen gewissen Druck auf die klagende Partei ausüben möchte.“ (9 Cga 48711w)
„Vorwurf… an die Spitze eines börsenotierten internationalen Konzerns“
Anders jedoch das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht. Während es in allen anderen Punkten im Wesentlichen dem erstinstanzlichen Beschluss folgte, wurden die DDR-Assoziationen für Johann Linsmaier in der II. Instanz zum Verhängnis. Obwohl er sich mit dem Stasimethodenvergleich eigentlich nur über seine Kollegen beschwerte, wurde daraus plötzlich der „Vorwurf“ an den „Generaldirektor … und andere führungsverantwortliche Mitarbeiter, d.h. an die Spitze eines börsenotierten internationalen Konzerns“ (12 Ra 51/13a) „Der Begriff Stasi (Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR) ist ein Synonym für Bespitzelung, totalitäre, menschenrechtswidrige und repressive Methoden. Dadurch dass der Beklagte die Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in seinem Fall gegenüber der Führungsriege des Unternehmens mit diesem herabwürdigenden Ausdruck bezeichnete, hat er die Reputation des Unternehmens und der angesprochenen Personen massiv beschädigt.“ (a.a.O) Was sollen sich da die Aktionäre denken? (Anm. B. L.) Das Oberlandesgericht erteilte jedenfalls die Zustimmung zur Entlassung wegen erheblicher Ehrverletzung und befand auch eine ordentliche Revision beim OGH für nicht zulässig, „weil keine über die Bedeutung des Einzelfalles hinausgehenden Rechtsfragen zu klären waren.“ (12 Ra 51/13a)
Johann Linsmaier hat außerordentliche Revision eingelegt, und es ist nicht nur ihm, sondern allen Menschen, die sich für ihre und die Rechte anderer engagieren, zu wünschen, dass er Recht bekommt. Johann Linsmaier ist nicht irgendwer. Er ist seit 6.2.1974 in der Voestalpine beschäftigt. Seit 1986 ist er Betriebsrat. Die längste Zeit bei der FSG. Von April 2008 bis Dezember 2009 war er Arbeiterbetriebsratsvorsitzender.
Am 22.12.2009 wurde er vom BR-Kollegium mit knapper Mehrheit abgewählt. Erst dann gründete er seine eigene „Liste für Gerechtigkeit und Solidarität“. Über die Hintergründe äußert sich Linsmaier mit den Worten: „Als ich Betriebsratsvorsitzender wurde, habe ich erstmals einen genauen Einblick in die Gebarung des Betriebsratsfonds und die Entlohnung von Betriebsräten bekommen. Ich musste leider feststellen, dass es Ungereimtheiten gibt – Prämienzahlungen, erhöhte Abfertigungen, falsche Dienstreiseabrechnungen, Kilometergeldbezahlung bei Verwendung eines Dienstautos, gesetzwidrige Urlaubs auszahlungen.“ Eine Besonderheit des Betriebsrates in der Voestalpine ist, dass es die realistische Möglichkeit gibt, dass ein Betriebsrat bezahlte politische Funktionen (Nationalrat, Landtagsmandat u.ä.) erwirbt. Linsmaier hat sich, nunmehr schon mit eigener Liste, die wider Erwarten mit zwei Mandaten bei der Wahl 2010 ins Kollegium einzog, gegen Einsparungen auf Kosten der Arbeitenden gewehrt. Unter Anderem versuchte er die Verschlechterung, die die Ausgliederung der in der Kantine Beschäftigten aus dem Metallerkollektivvertrag in den Gastronomie-KV mit sich brachte, abzufedern. Dabei hat er die erzielten Einsparungen mit manchen Privilegien seiner BR-Kollegen verglichen. Freilich, so etwas kann „Unruhe in der Belegschaft stiften“. Klar, dass die Unternehmensleitung das nicht will. Zu was zahlt man freiwillige Abfertigungen an Betriebsräte in fünfstelliger Höhe. Der gehört weg. Dass man dafür in der Zwischenzeit Verbündete in der Justiz findet, sollte uns alarmieren.
Boris Lechthaler
14.3.2014