EU und USA verhandeln seit 2013 über das neue transatlantische Freihandelsabkommen TTIP. Im April 2014 – noch rechtzeitig vor den EP-Wahlen - hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit grünes Licht für eine Neuregelung von Investor-Staat-Streitigkeiten gegeben. Damit sollen in Hinkunft Konzerne Staaten vor Schiedsgerichten klagen können, wenn sie ihre Profitinteressen durch staatliche Eingriffe beeinträchtigt sehen.
Die Regelung der Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) gilt als zentraler Bestandteile des geplanten EU/US-Freihandelsabkommen (TTIP): Dieser Beschluss auf EU-Seite ist Voraussetzung für die Fortführung der transatlantischen Verhandlungen. Damit sollen EU- und US-Konzerne gleichermaßen das Recht haben, gegen missliebige Gesetze auf dem jeweils anderen Kontinent zu klagen, durch die sie ihre Interessen am maximalen Profiten und privater Vormachtsstellung bedroht sehen.
Die nun vom Parlament abgestimmte Vorlage der Europäischen Kommission legt fest, wie ein Mitgliedstaat oder die Kommission in einem Verfahren als Beklagte in die Pflicht genommen wird bzw. dann möglichen Schadensersatzansprüche mit unserem Steuergeld zu bezahlen sind. Die Europäische Kommission soll das Recht bekommen, einen Mitgliedsstaat anzuweisen, einen Vergleich mit einem klagenden Investor zu akzeptieren. Im Wahlkampf hört man freilich wenig von diesem Beschluss, denn auch der überwiegende Teil der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament hat diesem Wunsch von Kommission und Konzernen zugestimmt. Das kommt beim Wahlvolk nicht so gut an.
„Nicht in unserem Namen!“
Die Sozialwerkstatt sieht sich durch diese Vorgehensweise von Kommission und EU-Parlament in ihrer Kampagne „EU/US-Freihandelsabkommen – NICHT IN UNSEREM NAMEN!“ bestätigt. Denn EU-Kommission und EU-Parlament haben erst mit dem Vertrag von Lissabon (2009) die Kompetenz erhalten, über solche Freihandelsverträge über die Köpfe der nationalen Parlamente hinweg zu entscheiden. Die Absicht war klar: Einen solchen neoliberalen Angriff auf soziale Errungenschaft, Umwelt und Demokratie kann man in 28 nationalen Parlamenten gleichzeitig kaum durchsetzen; viel leichter ist das in einem einzigen Parlament zu bewerkstelligen, noch dazu einem das – wie das EU-Parlament - besonders weit weg von den Menschen und besonders nah am Ohr diverser Konzernlobbys ist.
Das war einer der Gründe, warum im Jahr 2008 eine breite Plattform von Organisationen eine Volksabstimmung über den EU-Vertrag von Lissabon gefordert hat. Denn die Vergatterung Österreichs unter das Diktat eines solchen Freihandelsvertrages, ohne dass das österreichische Parlament dabei etwas mitzureden hat, ist ein grundlegender Eingriff in die Verfassung unseres Landes. Ein solcher Eingriff kann nur durch eine Volksabstimmung Legitimation erlangen. Da diese den Menschen verweigert wurde, kann es aus unserer Sicht nur eine klar Antwort auf TTIPS geben: „Nicht in unserem Namen. Ohne Volksabstimmung in Österreich hat dieser Freihandelsvertrag keine Rechtswirksamkeit!“
Interessanterweise findet derzeit auch eine juristische Kontroverse darüber statt, ob TTIP nicht doch in den nationalen Parlamente abgestimmt werden muss. Das unterstreicht unsere Forderung umso mehr, dass uns EU-Kommission und EU-Parlament nichts zu sagen haben und eine Volksabstimmung in Österreich unabdingbar ist.
TTIP: Stroßrichtung auch gegen Schwellenländer
Der Beschluss des EU-Parlaments für konzernfreundliche „Schiedsgerichte“ ist ganz nach dem Geschmack der großen Kapitalverbände. Besonders stark für das transatlantische Freihandelsabkommen haben sich der European Round Table of Industrialists (ERT) und der US-Business Round Table (BRT) durch gemeinsame Lobbyarbeit gemacht. Diese beide Lobbyorganisationen, die aus den Führern der jeweils mächtigsten US- bzw. EU-Großkonzerne bestehen (gemeinsames Umsatzvolumen 6.000 Milliarden!) haben einen „Brief an die Führer von EU und USA“ (1) geschickt, in dem sie diese ermahnen, rasch ein EU-US-Freihandelsabkommen zu beschließen. Dabei geht es ERT und BRT nicht bloß darum Handels- und Investitionsbarrieren zwischen USA und EU abzubauen, die Vision der Konzernführer ist global: „Handelsbarrieren müssen nicht nur über den Atlantik, sondern weltweit zum Einsturz gebracht werden.“ Vor allem solle durch dieses EU-US-Abkommen eine „dynamische Umgebung“ geschaffen werden, „um die Märkte in anderen Staaten zu öffnen“, insbesondere in jenen „aufstrebenden Länder, die nicht die Grundsätze oder Strukturen teilen, die Grundlage für Freihandel sind und auch kein Interesse an neuen marktöffnenden Initiativen zeigen“. Dieses transatlantische Freihandelsabkommen solle die Grundlage legen, um die Albträume der Führer des EU- und US-Großkapitals ein für alle Mal zu beenden, als die in diesem Brief u.a. benannt werden: „Protektionistische Industriepolitik, staatliches Eigentum an Unternehmungen.“
Die EU-Verträge haben diese neoliberale Politik schon jetzt in Verfassungsrang gehoben. Denn durch den Vertrag von Lissabon wurde nicht nur die Verpflichtung zu einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (2) nach innen festgeschrieben, sondern auch den „Abbau internationaler Handelshemmnisse“ (3) nach außen. Entsprechend aggressiv treibt die EU-Kommission diese Freihandelspolitik voran. In der Ukraine bedient man sich dabei auch offen der Hilfe rechtsextremer und antisemitischer Kräfte. Auch diese Politik wurde vom EU-Parlament mit großer Mehrheit nicht nur artig abgenickt, sondern aggressiv eingefordert.
21.5.2014
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EU/US-Freihandelsabkommen - NICHT IN UNSEREM NAMEN!
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Quelle:
(1) Letter to U.S. and European Leader on Transatlantic Partnership, 11.05.2012
(2) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art. 119 ff
(3) Vertrag über die Europäische Union, Art. 21