freihandel protest… der EU-Vertrag von Lissabon (2009) den globalen Freihandel und die globale Kapitalverkehrsfreiheit in EU-Verfassungsrang gehoben hat. So verpflichtet das Primärrecht die EU zum „Abbau der der internationalen Handelshemmnisse“ (Art. 21, VEU) sowie „zur Beseitigung von Handelsbeschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen“ (Art. 206, VAEU).

 

… dass durch den EU-Vertrag von Lissabon die EU-Kommission die Möglichkeit erhalten hat, Freihandelsverträge „vorläufig anzuwenden“ (Artikel 218, VAEU), auch wenn diese in den nationalen Parlamenten noch gar nicht ratifiziert worden sind. Diese „vorläufige Anwendung“ kann theoretisch bis zum St. Nimmerleinstag gehen. Das grenzt an Willkürherrschaft – umso mehr, als die Bestimmungen im EU-Primärrecht über die Mitwirkung der nationalen Parlamente derart unklar geregelt sind, dass der EU-Technokratie viele Schlupflöcher offen stehen, die Parlamente auszubremsen. Während im Oktober 2016 die Wogen darüber hochgingen, wie und ob CETA abgestimmt werden kann, beschloss die EU-Kommission klammheimlich die „vorläufige Anwendung“ neoliberaler Handelsverträge mit den Ländern des Südlichen Afrikas (Sh. Seite 6). Das lästige Demokratieprozedere der Abstimmung in den nationalen Paralment soll später nachgeholt werden - irgendwann oder vielleicht auch gar nicht. Das Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru hat die EU bereits ab 2013 „vorläufig angewendet“, bis heute ist es nicht in den österreichischen Nationalrat gekommen.

… dass die EU-Kommission derzeit nicht nur über CETA, TTIP und TiSA verhandelt, sondern auch neoliberale Freihandelsverträge mit den Ländern Afrikas, des karabischen und pazifischen Raums (AKP), mit Indien, mit Brasilien, Argentinien und einer Reihe weiterer Staaten, die in Summe fast 2,5 Milliarden Menschen umfassen. Die EU ist auch der Motor zur Deregulierung und Privatisierung öffentlicher Dienste im Rahmen von TiSA (sh. Seite 6).

… dass die vielleicht einschneidensten neoliberalen Freihandelsverträge die EU-Verträge selbst sind. Denn diese verpflichten alle EU-Staaten zu einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ und unterbinden die demokratische Regulierung des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Arbeitskräfteverkehrs zwischen den EU-Staaten. Diese Verträge unterwerfen die Öffentlichen Dienste weitgehend dem EU-Wettbewerbsrecht, was eine Welle der Deregulierung und Privatisierung ausgelöst hat. Die Währungsunion, über der eine monarchische EZB thront, raubt den Staaten das Instrument, eine eigenständige Geld- und Währungspolitik so zu gestalten, dass Handelsungleichgewichten und Arbeitslosigkeit entgegengewirkt wird. Mit dem EU-Fiskalpakt und dem ESM wird mittlerweile den Parlamenten sogar ihre Kernkompetenz, das Budgetrecht – also die Entscheidung über die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben - entzogen (sh. Seite 16), um den „Sozialstaat zu einem Auslaufmodell“ (EZB-Chef Mario Draghi) zu machen.

Volksbegehren gegen TTIP, CETA, TiSA unterstützen (23.-30.1.2017)!
http://www.solidarwerkstatt.at/index.php?option=com_content&view=article&id=1606:23-bis-30-jaenner-2017-volksbegehren-gegen-ttip-ceta-tisa-unterschreiben&catid=43&Itemid=86