ImageDie EU-Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative gegen die Freihandelsverträge TTIP und CETA zurückgewiesen. Eine Abkehr von der neoliberalen Freihandelsdoktrin darf in EU-Europa nicht einmal erbeten werden. Wer diese Freihandelsverträge bekämpfen will, muss das Verhandlungsmandat der EU-Kommission in Frage stellen und die Entscheidung der österreichischen Bevölkerung zurückgeben.

Die EU-Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative gegen die Freihandelsverträge TTIP und CETA zurückgewiesen. Das kommt nicht von ungefähr. Denn durch den EU-Vertrag von Lissabon wurde die Verpflichtung zu neoliberaler Freihandelspolitik im EU-Primärrecht verankert. Die EU- Kommission ist als „Hüterin der EU-Verträge“ auf diese Politik verpflichtet. Und eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die ohnehin keine wie immer geartete bindende Wirkung hat, darf – so die Bestimmungen des EU-Vertrags - keine Änderung dieses Primärrechts zum Inhalt haben. Entsprechend lapidar auch die Ablehnung der EBI durch die EU-Kommission:

„Ihre geplante Bürgerinitiative liegt offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.“

Eine Abkehr von der neoliberalen Freihandelsdoktrin darf in EU-Europa also nicht einmal erbeten werden.

Das EU-Grundlagenrecht verpflichtet die Mitgliedsstaaten nicht nur nach innen zu einer „offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ sondern fordert auch nach außen den „Abbau internationaler Handelshemmnisse“ (Art. 21, VEU), die „Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen“ (Art. 206, VAEU). Die Mitbestimmungsrechte der nationalen Parlamente bei Freihandelsverträgen wurden durch den Lissabon-Vertrag stark eingeschränkt. Das Mandat für die Aushandlung von Freihandelsverträgen liegt ausschließlich bei der EU-Kommission, die aufs engste mit den großen EU-Konzernen und ihren Lobbyisten verbunden ist und zu den entschiedensten Verfechtern einer aggressiven neoliberalen Außenwirtschaftspolitik zählt. Entsprechend intransparent werden diese Verträge – siehe TTIP, TISA, CETA & Co – hinter verschlossenen Türen ausgemauschelt.

Durch diese Freihandelsverträge sollen soziale, ökologische und demokratische Standards in den betroffenen Ländern ausgehebelt und existenzielle Güter wie Gesundheit, Wasserversorgung, Bildung usw. zum lukrativen Markt für Großkonzerne werden. Besonders fatal wirkt sich die EU-Freihandelspolitik auf die Länder des Südens und Ostens aus, die ihre Ressourcen und Märkte für die Export- und Investitionsinteressen der großen EU-Konzerne öffnen müssen und damit die heimischen Produktion untergraben, die diesem Wettbewerbsdruck nicht standhalten kann. Länder an der europäischen "Peripherie“, die nicht bereit waren oder sind, sich diesem EU-Freihandelsregime zu unterwerfen, waren und sind Ziel offener und verdeckter kriegerischer Gewalt, z.B. das ehemalige Jugoslawien, Libyen, Syrien, Ukraine. Durch militärische Interventionen, Besatzungsregime bzw. die Unterstützung djihaddistischer Gotteskrieger und neofaschistischer Milizen soll diese Freihandelspolitik durchgesetzt werden. Die Folgen sind soziale Verelendungsprozesse, politisches Chaos und ein nicht endender Teufelskreis der Gewalt.

FAIRhandeln statt FREIHANDEL

ImageDie EU, ihre Verträge und Institutionen, gründen darauf, die „Freiheiten“ des Waren- und Kapitalverkehrs nach innen und außen durchzusetzen. Und zwar unumkehrbar. Der frisch gebackene EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker hat vor einigen Jahren diese Methode ausgeplaudert: "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt" (Der Spiegel, 52/1999). Diese Grundkonstruktion der EU, die den Weg in Richtung eines brutalen Konkurrenzregimes nach innen und außen zur Einbahn ohne Rückkehr macht, halten wir für undemokratisch und autoritär. Demokratie lebt davon, dass es Alternativen und auch ein „Zurück“ gibt. Das ist einer der Gründe, warum sich die Solidarwerkstatt für den Austritt Österreichs aus der EU engagiert. Wir wollen demokratisch gestaltbare, kooperative internationale Beziehungen zum gegenseitigen Vorteil und nicht die Unterordnung unter eine neoliberale Freihandelsdoktrin, die die Starken immer stärker und die Schwachen immer schwächer macht. Wir wollen daher weder Freihandelsverträge wie TTIP, CETA und TISA noch wollen wir jene EU-Freihandelsverträge, die die Länder des Südens und Ostens in Elend, Chaos und Gewalt stürzen. Und wir wollen keine Unterordnung unter EU-Verträge, die „die offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ zum Goldenen Kalb machen, um das wir alle zu tanzen haben.

Das EU-Primärrecht ist der härteste politische Beton, in den man etwas gießen kann, denn eine Änderung des EU-Primärrechts erfordert die gleichzeitige Zustimmung aller 28 Mitgliedsstaaten mit Verfassungsmehrheit. Der österreichischen Bevölkerung wurde eine Volksabstimmung über den EU-Vertrag von Lissabon, der diese neoliberale Außenwirtschaftspolitik einzementiert hat, verweigert. Das war verfassungswidrig.

Wir fordern daher:

  • NICHT IN UNSEREM NAMEN! Die EU-Kommission hat kein Mandat, für uns über solche Freihandelsverträge zu verhandeln! Das gilt für TTIP, CETA und TISA ebenso wie die Freihandelsabkommen mit Ländern in Lateinamerika, Afrika, Asien und Osteuropa.
  • NUR IN UNSEREM NAMEN! Die Entscheidung über die Ratifizierung solcher weitreichender Verträge kann nur bei der österreichischen Bevölkerung in einer Volksabstimmung liegen!


Onlinepetition unterstützen: EU-US-Freihandelsabkommen – Nicht in unserem Namen!

Parlamentarische BürgerInneninitiative FAIR-HANDEL(n) statt FREI(?)HANDEL! unterstützen und hier herunterladen.