Ab 32,5 Grad können Arbeitgeber ihren MitarbeiterInnen im Baubereich frei geben. Können, aber nicht müssen. Die Gewerkschaft fordert daher einen Rechtsanspruch auf „hitzefrei“. Denn die Auswirkungen auf die Gesundheit können gravierend sein.


Die heißen Sommertage nehmen in Österreich aufgrund der Klimakrise zu. So gab es im Zeitraum 1961 bis 1990 in den meisten Landeshauptstädten Österreichs pro Jahr zwischen fünf und elf Hitzetage und die Rekordwerte lagen bei 20 Tagen. Im Zeitraum 1991 bis 2020 verzeichneten wir bereits zwischen 16 und 22 Hitzetage und die Rekorde lagen schon bei über 40. Besonders betroffen von diesen Hitzetagen sind jene, die im Freien auf den Baustellen arbeiten. In Österreich können die Arbeitgeber ab 32,5 Grad „hitzefrei“ geben. Es gibt eine Entgeltfortzahlung von 60%, die den Arbeitgebern vollständig von der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) ersetzt wird. Wie gesagt: Die Arbeitgeber können, müssen aber nicht hitzefrei geben. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei den Arbeitgebern.

"Bleibende Hirnschäden oder sogar der Tod"

Die Gewerkschaft Bau-Holz fordert daher einen Rechtsanspruch auf „hitzefrei“ ab 32,5 Grad ein. Denn, so Josef Muchitsch (Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz): „Arbeiten in der Hitze ist sehr gefährlich. Es schwächt die Konzentrationsfähigkeit und es passieren mehr Arbeitsunfälle.“ (OTS, 21.6.2021). Die gesundheitlichen Folgen können schwerwiegend sein. Umweltmediziner Hans Peter Hutter: „Betroffene könnten einen Hitzekollaps bekommen oder sogar einen Hitzschlag erleiden. Durch eine dermaßen große Erwärmung des Körpers kann es zu bleibenden Hirnschäden oder sogar zum Tod kommen." (Der Standard, 30.6.2019).

Rechtsanspruch statt bloßer good will!

Wie wichtig die Forderung auf diesen verpflichtenden Rechtsanspruch ist, zeigte sich in der Hitzewelle im Jahr 2019. Nur jede zweite Firma gewährte ihren Bauarbeitern an Tagen über 32,5 Grad „hitzefrei“. Fälle wie die von Milan Z., der im heurigen Sommer trotz Herzinfarkt bei fast 40 Grad auf einer Baustelle in Wien zunächst weiterarbeiten musste, unterstreichen, dass es gesetzlichen Handlungsbedarf gibt. Das Hoffen auf Einsicht und good will der Arbeitgeber reicht nicht. Gesundheitsschutz braucht gesetzlichen Schutz!
(August 2021)