ImageDurch eine Verordnung des EU-Two-Pack soll die EU-Kommission ab kommendem Jahr die Vorabkontrolle des Budgets erhalten, noch bevor die gewählten ParlamentarierInnen dieses zu Gesicht bekommen. Der ÖGB spricht von einem "politischen Vetorecht" der Kommission gegenüber dem Parlament. Hier die einzelnen Phasen dieses weiteren Schritts zur Entmündigung des Parlaments, an dessen Ende bei Unbotmäßigkeit auch offen Druck und Zwang ausgeübt werden kann.


• Phase 1 (Jänner):
EU-Kommission legt einen „Jährlichen Wachstumsbericht“ vor.

• Phase 2 (März): Ausgehend von diesem Kommissionsbericht legt im März der Europäische Rat (Rat der Staats- und Regierungschefs) wirtschaftspolitische Prioritäten fest. Daraus werden Empfehlungen für die Haushaltspolitik (Stabilitäts- und Konvergenzprogramme) und Wirtschaftspolitik (nationale Reformprogramme) abgeleitet.

• Phase 3 (April): Im April reichen Mitgliedsstaaten ihre mittelfristige Haushaltsplanung und wirtschaftspolitische Planung entlang dieser Vorgaben bei der Kommission ein.

• Phase 4 (Mai, Juni): Die Kommission bewertet die Pläne der Länder und entwirft ein Votum für den Ministerrat.

• Phase 5 (Juli): Im Juni und Juli geben Europäischer Rat und der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister (Ecofin) länderspezifische Politikempfehlungen zur allgemeinen Wirtschaftspolitik (Arbeitsmarktpolitik, Produkt- und Dienstleistungsmärkte und Finanzsektor) und zur Haushaltspolitik ab.

• Phase 6 (bis Oktober): Bis 15. Oktober muss die Regierung der EU-Kommission einen ausführlichen Budgetentwurf für das kommende Jahr auf den Tisch legen.

• Phase 7 (bis Ende November): EU-Kommission kann dann bis Ende November dazu Stellung beziehen. Oder auch früher, nämlich dann, wenn die Kommission mit dem vorgelegten Budget nicht einverstanden ist: Dann wird nach zwei Wochen der „betroffene Mitgliedstaat aufgefordert, so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Abgabe der Stellungnahme der Kommission, eine überarbeitete Übersicht über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung vorzulegen.“

• Phase 8 (bis Ende Dezember): Erst jetzt, ganz zum Schluss, kommen die gewählten Parlamentarier ins Spiel. Im Dezember dürfen die Parlamente das Budget, das bis November in den Phasen 1 bis 7 vorgekaut wurden, abnicken.

• Phase 9 (Nachspielzeit): Tun die Parlamente das nicht, stehen der EU-Technokratie Instrumente zur Verfügung, Druck und Zwang auszuüben. Motto: "Und bis du nicht willig, so brauch ich Gewalt." So heißt es in der Verordnung des Two-Packs drohend: Ob die EU-Kommission gegen einen Mitgliedsstaat ein Defizitverfahren einleitet, hängt ab von dem „Maß, in dem die Stellungnahme der EU-Kommission von dem betreffenden Mitgliedstaat berücksichtigt wird“. Dazu muss man wissen: Auf Grund des EU-Fiskalpakts  hat die Kommission eine nahezu automatische Möglichkeit, ein solches Defizitverfahren einzuleiten. Und dann drohen nicht nur hohe Geldstrafen, der betroffene Staat muss sich auch zu Strukturreform-Programmen verpflichten, über deren Einhaltung Kommission und Rat wachen. Im Klartext heißen diese Programme: Lohnsenkungen, Sozialabbau, Abbau von ArbeitnehmerInnenrechten, Stellenstreichungen im öffentlichen Dienst, usw. 

Wehren wir uns gegen diesen weiteren Schritt zur Entmündigung des Parlaments. Online-Aktion unterstützen: "EU-Twopack einpacken - Budgetsouveränität wieder herstellen!"