{mosimage}Der EU-Handelsausschuss stimmt für Konzernklagerechte im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU und USA. Das zeigt eimal mehr: Nur eine Volksabstimmung kann Freihandelsabkommen verhindern!


Am 28. Mai hat der Handelsausschuss im EU-Parlament eine Resolution zum Handels- und Investitionsabkommen der EU mit den USA angenommen. Grundlage war ein Kompromiss zwischen der EVP und den Sozialdemokraten im EU-Parlament. Mit dieser Resolution werden
Sonderklagsrechte von Konzernen gegen Regierungen auf Basis der Vorschläge von EU-Handelskommissarin Cecilie Malmström begrüßt. Zugestimmt hat auch der EP-Abgeordnete Jörg Leichtfried vo der SPÖ, der noch wenige Tage zuvor meinte: "Ich lehne Sonderrechte für ausländische InvestorInnen und insbesondere jegliches Konzernklagerecht gegenüber Staaten (ISDS) in TTIP entschieden ab." (http://www.no2isds.eu/de/campaign)

Die Abstimmung im Handelsausschuss ist Grundlage für eine Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments am 10. Juni 2015. Es ist vorauszusehen, dass dabei mit einer großen Mehrheit der Weg für ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen geebnet wird.

Eigenartig ist, dass diese Entwicklung nicht dazu führt, dass von seiten der "Stopp-TIPPS"- Kampagne der Widerstand zugespitzt wird. ATTAC formuliert Bedingungen, unter denen ein Abkommen möglich werden soll. Unter anderem "keine Absenkung und Angleichung
von Standards im Umwelt- und VerbraucherInnenschutz oder im Arbeitsrecht (PA: 26.5.2015). Dadurch werden Hintertüren für faule Kompromisse aufgestoßen.

Dazu sagt der deutsche Verbraucherschützer Thilo Bode: "Das (keine Absenkung von EU-Standards, Anm. B.L.) ist für mich kein Versprechen, sondern eine Drohung. Es ist für mich ohnehin
schwierig genug, den Verbraucherschutz gegen die Interessen der Lebensmittelindustrie zu verbessern. Mit TTIP würde es noch schwieriger." (Kurier, 4.6.2015)

Es zeigt sich, dass es völlig aussichtslos ist, TTIP zu verhindern, wenn der Widerstand auf EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat fokussiert wird.
Die EU-Kommission ist per EU-Primärrecht geradezu verpflichtet, Freihandelsverträge auszuhandeln. (link?)
Die Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament sind eindeutig, auch im EU-Rat.
Ob unser Kanzler oder Wirtschaftsminister im entsprechenden Fachministerrat überhaupt ein Vetorecht hat, und damit irgendetwas verhindern kann
ist rechtlich völlig umstritten.

TTIPS und andere Freihandelsabkommen sind nur verhinderbar, wenn die Entscheidung wieder auf die demokratische, nationale Ebene zurückgeholt wird.
Anstatt den Widerstand aufzuweichen, weil er auf EU Ebene nicht wirkmächtig werden kann, fordern wir deshalb



NICHT IN UNSEREM NAMEN! Die EU-Kommission hat kein Mandat, für uns über Freihandelsverträge zur verhandeln! Das gilt für TTIP, CETA und TISA ebenso wie die Freihandelsabkommen mit Ländern in Lateinamerika, Afrika, Asien und Osteuropa.
- NUR IN UNSEREM NAMEN! Die Entscheidung über die Ratifizierung solcher weitreichender Verträge kann nur bei der österreichischen Bevölkerung in einer Volksabstimmung liegen!
Bitte unterstützt deshalb die parlamentarische Bürgerinitiative Fairhandel statt Freihandel: http://www.solidarwerkstatt.at/index.php?option=com_content&view=article&id=1128&Itemid=86

Hinweis: Am 29.9.2015 veranstaltet die Solidarwerkstatt Wien einen Diskussionsabend zur Ratifikation von Freihandelsverträgen im Rahmen des EU-Lissabonvertrages
http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_extcalendar&Itemid=57&extmode=view&extid=848