ImageDurch einen neuen EU-Vertrag sollen die gewählten Parlamente nun auch bei der Budgetpolitik, d.h. der Gestaltung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben, entmündigt werden. Vor dem Hintergrund, dass über EU-Verträge und EU-Gesetze schon bisher Außenwirtschafts- und Geldpolitik den Parlamenten entzogen und die Gewerkschaften per EU-Vorschrift aus der Lohnpolitik gedrängt werden, gleitet die EU damit vollends in eine neoliberale Wirtschaftsdiktatur ab, die immer schärfere militärische Zähne bekommt. Wir bringen Auszüge aus den geplanten Änderungen, die durch einen neuen EU-Vertrag noch im Frühjahr erfolgen soll.

Selbstentmündigung durch „Schuldenbremse“

Die EU-Staaten verpflichten sich, eine sog. „Schuldenbremse“ „dauerhaft und bindend, vorzugsweise in Verfassungsrang“ zu erheben. Diese verpflichtet den Staat, nicht mehr als 0,5% des BIP an „strukturellem Defizit“ jährlich zuzulassen. Wird dieser Wert überschritten, muss ein automatischer Mechanismus zur Rückführung dieser Defizite ausgelöst werden. Als „strukturelles Defizit“ gilt ein Defizit, bei dem die budgetären Auswirkungen der konjunkturellen Schwankungen herausgerechnet werden. (Art. 2, Abs 1, Vertragsentwurf (1)) Da kein Mensch sicher weiß, wo man sich im Konjunkturzyklus gerade befindet bzw. über welchen Zeitraum sich dieser bewegt, ist damit der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet. Die Interpretationsmacht liegt bei der EU-Kommission, die den Antrag auf ein Defizitverfahren einleitet.

Wenn die Gesamtverschuldung 60% des BIP überschreitet, muss jedes Jahr zumindest ein Zwanzigstel der 60% übersteigenden Verschuldung abgebaut werden. Da ein Großteil der EU-Staaten eine Gesamtverschuldung z.T. deutlich über der 60%-Marke aufweist, erschließen sich dadurch für die EU-Kommission eine Jahrzehnte lange Kuratel-Politik gegenüber den Euro-Staaten.

Union der „Vernaderer“

Jeder EU-Staat, der Mitglied dieses Vertrages ist, kann einen anderen EU-Staat vor den EuGH zerren, wenn er der Meinung ist, dass dieser gegen diese „Schuldenbremse“ verstößt. Der Spruch des EuGH ist bindend. (Art. 8, EU-Vertragsentwurf, (1)) Der EuGH kann bei Verstößen gegen die Schuldenbremse Strafzahlungen in der Höhe von 0,1% des BIP verhängen.

„Und bist Du nicht willig…“ - Eingriff in die Budgeterstellung

Die EU-Kommission kann in die Budgeterstellung eingreifen, noch bevor die Parlamente es zu Gesicht bekommen:
Bis 15. April jeden Jahres ist das Grobbudget der EU-Kommission zu melden („Europäisches Semester“), das die nationale Regierung dann mit Kommission und Rat abzustimmen hat.
Der darauf aufbauende detaillierte Budgetentwurf ist dann bis 15. Oktober der EU-Kommission zu raportieren. Die Kommission äußert sich dazu bis spätestens 30. November. „Wenn die Kommission ernsthafte Abweichungen vom den Budgetverpflichtungen des Stabilitätspaktes feststellt, kann sie innerhalb von zwei Wochen nach Vorlegung des Entwurfs die Überarbeitung des Budgets verlangen. ... Das Ausmaß, in dem der Meinung der EU-Kommission entsprochen wurde, soll auch Teil der Einschätzung sein, ob und wann die Bedingungen erfüllt sind, die zur Entscheidung führen, den Staat einem Verfahren wegen übermäßigem Defizit auszusetzen. Die Nichtbefolgung früherer Leitlinien soll von der Kommission als erschwerender Faktor bewertet werden.“ (EU-Kommission, Nov 2011, (2)).

„...so brauch ich Gewalt“ - Sanktionverfahren und volle Entmündigung

Die EU-Kommission kann ein Verfahren gegen einen Staat einleiten, bei dem sie „übermäßiges Defizit“ konstatiert hat. Dieses kann nur mehr gestoppt werden, wenn innerhalb von 10 Tagen eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten dagegen stimmt (ohne Stimmrecht des betroffenen Staates). Ein solches Verfahren umfasst nicht nur hohe Strafzahlungen (bis 0,4% des BIP), sondern leitet ein Prozedere ein, dessen „Ziel (es ist), ... falls erforderlich, zu zwingen, ihr festgestelltes Defizit zu reduzieren.“ (Präambel, EU-Vertragsentwurf, (1))

Im Klartext: Es kommt zur völligen (wirtschafts-)politischen Entmündigung dieses Landes. In der zynischen Herrschaftsprosa des geplanten EU-Vertrags heißt das: „Die Vertragsparteien, die ein übermäßiges Defizit aufweisen, entwickeln ein wirtschaftliches Partnerschaftsprogramm einschließlich einer detaillierten Beschreibung der strukturellen Reformen, um dieses Defizit abzubauen. ... Inhalt und Form dieser Programme werden durch EU-Gesetz bestimmt. Die Unterbreitung dieses Programms gegenüber EU-Kommission und EU-Rat und das Ersuchen dieser Gremium um Billigung und kontinuierliche Überwachung findet im Rahmen der Überwachungsmechanismen des überarbeiteten Wachstums- und Stabilitätspaktes statt. Die Implementierung dieses Programms und die jährlichen Budgetpläne, die damit übereinstimmen, werden von Kommission und Rat überwacht.“ (Art. 5,  EU-Vertragsentwurf, (1))

Die EU-Kommission soll das Recht bekommen, die EU-Finanzminister aufzufordern, einem Land formell finanzielle Hilfe „zu empfehlen“, auch wenn diese es gar nicht will (EU-Kom, Nov 2011, (2)). Der daraufhin einsetzende Druck der Finanzmärkte wird dann das Land, dem die Hilfe „empfohlen“ wurde, dann auch tatsächlich zwingen, diese zu akzeptieren. EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn erklärt diesen Passus in Anspielung auf Irland und Portugal, die sich bis zuletzt gegen die „Finanzhilfen“ von EU/IWF wehrten, weil sie damit vollends auf den Status einer Kolonie zurückfallen: „Die jüngsten Erfahrungen haben gezeigt, dass jedes Mitgliedsland solche Hilfen bis zum letzten Moment verweigern will. … Es gibt keine Freiwilligen für EU-IWF-Programme.“ (EU-Observer, 30.11.2011)

Nichts geht mehr ohne den Sanktus von „Merkozy“

Sollte es einmal im Parlament eine Mehrheit für Arbeitszeitverkürzung, eine soziale Steuerreform, Verstaatlichungen, Ausbau von Gesundheit und Pflege oder ähnlichem geben, dann wird das wenig nützen, denn „Mercozy“ (bzw. deren Nachfolger) oder die EU-Kommission werden im Euro-Club wohl keine Zustimmung dazu geben. Denn im neuen EU-Vertrag „verpflichten sich (die Euro-Staaten), alle wesentlichen wirtschaftspolitischen Reformen, die sie vorhaben, vorher untereinander zu besprechen und zu koordinieren.“ (Art. 11, EU-Vertragsentwurf, (1)). Die Vertragsparteien verpflichten sich auch, die Pläne zur Ausgabe von Staatsanleihen im vorhinein der EU-Kommission und dem Rat vorzulegen. (Art. 6, EU-Vertragsentwurf, (1))

Überhaupt gilt: „Jedes Euro-Mitgliedsland soll die EU-Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten konsultieren, bevor es eine wesentliche Budgetreform mit möglichen Auswirkungen auf die anderen Staaten beschließt. Die Pläne sollen der Kommission zur Begutachtung vorgelegt werden. Die Kommission soll in die Lage versetzt werden, dazu eine Stellungnahme zu äußern, die sicherstellt, dass die EU-Leitlinien in die nationale Budgetpolitik integriert wird.“ (EU-Kommission, Nov 2011)

Neoliberale EU-Wirtschaftsdiktatur - Zusammenschau Budgetpolitik - Außenwirtschaftspolitik - Geldpolitik - Lohnpolitik - Militarisierung siehe Grafik zum Herunterladen auf http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=153


Quellen:
(1) Entwurf für einen neuen EU-Vertrag "Treaty on Stability, Coordination and Governance", Entwurf 19.1.2012, Quelle:
http://www.telegraph.co.uk/finance/financialcrisis/9026142/The-EU-fiscal-draft-treaty-in-full.html
(2) Vorschlag der EU-Kommission zur Überwachung und Bewertung der Budgetentwürfe und der Sicherstellung der Korrektur von exzessiven Defiziten er Euro-Zone (23. November 2011)