EU hebt wegen JEFTA Importverbot bestrahlter Lebensmittel aus Japan auf.

Am 6. Juli 2017 unterzeichnete Japans Premierminister Shinzo Abe am Vorabend des G20-Gipfels das Freihandelsabkommen der EU mit Japan. Anfang Dezember 2017 hob die Europäische Kommission die Importbeschränkungen für einzelne Produkte aus Landwirtschaft und Fischerei aus Japan auf. Für Reis aus der Präfektur Fukushima - Ort des Reaktorunfalls im Jahr 2011 - ist künftig vor dem Import in Staaten der EU kein Nachweis von Strahlungskontrollen mehr erforderlich. Gleiches gilt für einige Produkte aus der Fischerei von dort und aus anliegenden Gebieten.

Die EU-Kommission begründet die Aufhebung damit, dass die freigegebenen Lebensmittel japanischen Behörden zufolge in den Jahren 2014, 2015 und 2016 die Grenzwerte für radioaktive Belastung unterschritten hätten. Die EU-Parlamentarierin Rebecca Harms bestreitet das: „Weder diese spezifischen Daten noch jegliche andere damit im Zusammenhang stehende Analysen wurden veröffentlicht“. Das japanische Gesundheitsministerium veröffentlicht ausschließlich Überblicksdokumente zu Messergebnissen, jedoch keine ausführlichen Daten zu den zugrundeliegenden Messreihen.

Die Ende 2017 erlassene Durchführungsbestimmung für Lebensmittelimporte war mithin ein Resultat der Vorverhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen mit Japan, JEFTA. Bereits im Juli vereinbarten Japans Premier Abe und EU-Kommissionspräsident Juncker im Rahmen ihrer Einigung über die Eckpunkte von JEFTA, dass die aufgrund der Fukushima-Katastrophe erlassenen Lebensmittel-Exportbeschränkungen abgebaut werden sollen. Eine Entlastung stellt die Aufhebung für Japans LandwirtInnen und HändlerInnen dar, die die lückenlose Strahlungskontrolle der Produkte in Japan als zu aufwändig und teuer kritisierten.

Doch wie sicher sind diese Produkte die zu uns gelangen? Das Umweltinstitut München weist Ende 2017 darauf hin, dass gerade bei Meeresprodukten aus der Region Fukushima weiterhin hohe Belastungen zu erwarten sind, da nach wie vor radioaktiv verseuchtes Wasser in den Ozean gelangen kann – beispielsweise durch die vom AKW-Betreiber TEPCO geplante „Entsorgung“ von verstrahltem Kühl- und Grundwasser vom Reaktorgelände ins Meer.

Eveline Steinbacher
(Oktober 2018)

Quelle: www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/fukushima-neue-eu-importbestimmungen-in-kraft.html