Das EU-Konkurrenzregime entmündigt zunehmend die gewählten Parlamente im Bereich der Budget- und Wirtschaftspolitik. Ein Überblick, wie über ESM, Fiskalpakt, Six Pack, Two Pack, Europäisches Semester, usw. der Angriff auf Sozialstaat und Demokratie erfolgt.

Mit den EU-Primärverträgen sind die Außenwirtschaftspolitik und die Geldpolitik – zwei grundlegende Bereiche der Wirtschaftspolitik – der demokratischen Verfügung entzogen worden. Freihandelspolitik und unbeschränkte Kapitalmobilität, die Grundpfeiler des Neoliberalismus, sind in den Stein der EU-Verfassung gehauen, ebenso die autokratische Rolle der Europäischen Zentralbank, auf die – per Gesetz - kein politischer, sprich demokratischer Einfluss ausgeübt werden darf. Die EZB ist auf den Vorrang von Hartwährungs- gegenüber Beschäftigungspolitik verpflichtet, also auf den Vorrang der Interessen der großen Vermögensbesitzer vor denen der breiten Mehrheit der Arbeitenden. Ebenso wurde in den EU-Verträgen das Verbot für Notenbanken einzementiert, die Staaten mit billigem Zentralbankgeld zu versorgen. Erst unter diesen von der EU geschaffenen Voraussetzungen konnten die „internationalen Finanzmärkte“ zu einer derartigen Macht über das Wohl und Wehe der öffentlichen Finanzen aufsteigen. Diese Auslieferung der Staatsbudgets an die „entfesselten Finanzmärkte“ war im wohlkalkulierten Interesse der Industrie- und Finanzeliten, um tiefgreifende neoliberale Strukturreformen zu erzwingen, die sie auf demokratischem Weg kaum durchsetzen könnten: Abbau von sozialen Errungenschaften, insbesondere im Bereich Pensionen und Gesundheit, Deregulierung des Arbeitsrechts, Privatisierung öffentlicher Unternehmungen und Infrastrukturen.

Seit 2011 ist es diesen Eliten über verschiedene Verträge (EU-Fiskalpakt, ESM) sowie EU-Verordnungen und Richtlinien (EU-Sixpack, Two-Pack) gelungen, die Parlamente im Bereich der Budgetpolitik zunehmend zu entmündigen. Wie aus der Grafik ersichtlich hat die EU-Technokratie eine Reihe von Instrumenten in die Hand bekommen, die Staaten in einen neoliberalen Schraubstock zwischen den „entfesselten Finanzmärkten“ und EU-Budgetdiktaten einzuklemmen:

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Plan A – ESM und „Rettungsschirme“: Wenn ein Land im EU-weiten Freihandel niederkonkurriert worden ist und die „internationalen Finanzmärkte“ darauf hin mit dem Daumen nach unten zeigen (also kein Geld mehr zur Verfügung stellen oder nur mehr zu exorbitanten Zinsen), dann spannt sich über Schuldnerstaaten via ESM ein „Rettungsschirm“ auf, den aus guten Grund „noch niemand freiwillig aufgesucht hat“ (O-Ton Olli Rehn, EU-Kommissar). Denn der Preis, dafür, dass die Gläubiger mit dem Geld der Steuerzahler schadlos gehalten werden, besteht darin, dass den „geretteten“ Schuldnern drakonische Sparpakete aufgezwungen werden. „Makroökomisches Anpassungsprogramm“ nennt sich das im Bürokratendeutsch. Der ESM ist Autokratie pur: Ein kleines, demokratisch faktisch unbelangbares technokratisches Gremium verfügt über eine Blankoermächtigung zur Verfügung über 700 Milliarden, weitere Milliarden können per „Einziehungsauftrag“ binnen kürzester Zeit von den Budgets der Einzelstaaten abgerufen werden.

Plan B – das „Europäische Semester“: Wer noch nicht in der „Schuldenfalle“ sitzt, dem kann die EU-Kommission mittels des sog. „Europäischen Semesters“ zu Leibe rücken. Bevor die Parlamentarier die Budgetdaten zu Gesicht bekommen, müssen diese nach Brüssel raportiert werden. Bis Ende November eines jeden Jahres kann die Kommission die Budgetentwürfe beeinspruchen. Erst am Ende des Jahres bekommt der eigentliche Souverän, die gewählten ParlamentarierInnen, das Budget zu Gesicht. Erdreisten diese sich, den „Empfehlungen“ der Kommission nicht Folge zu leisten, dann stehen dieser die Pläne C bis F zur Verfügung, um den Staat in den neoliberalen Schraubstock zu bringen.

Plan C - Verfahren wegen „übermäßigem Defizit“: Dieses liegt vor, wenn das „strukturelle Defizit“ 0,5% des BIP überschreitet. Das „strukturelle Defizit“ ist ein äußerst willkürlicher Begriff, dessen Wert hochgradig variiert, je nachdem was als „Normalauslastung“ der Wirtschaft angenommen wird. Wer darüber die Definitionsgewalt hat, also die EU-Kommission, kann seinen Willen besonders effizient durchzusetzen. Wer einmal im „Defizitverfahren“ gefangen ist, muss mit Kommission und Rat ein „wirtschaftliches Partnerschaftsprogramm“ abschließen, das wenig mit „Partnerschaft“ zu tun hat, sondern bloß eine weitere Überschrift für den Weg in neoliberalen Strukturreformen darstellt. Um Widerspenstige zur Räson zur bringen, können Strafzahlungen bis zu 0,5% des BIP (im Falle Österreichs rd. 1,5 Milliarden) verhängt werden. Ein zusätzliches Damoklesschwert ist die Verschuldensobergrenze vom max. 60% des BIP. Auf Grund der sog. „Zwanzigstel-Regelung“ müssen die Staaten jedes Jahr – 20 Jahre lang! – ein Zwanzigstel der Differenz zwischen dem aktuellen Verschuldensstand um dem – ebenso willkürlichen – Referenzwert von 60% abbauen.

Plan D - Verfahren wegen „übermäßigem Ungleichgewicht“: Die EU-Kommission hat die Ermächtigung, auf Grund einer selbst erlassenen Latte von Kriterien, über die „Wettbewerbsfähigkeit“ der EU-Staaten zu Gericht zu sitzen. Mit dem Damoklesschwert einer Strafandrohung in der Höhe von 0,2% des BIP können Kommission und Rat einen „Korrekturmaßnahmenplan“ einmahnen. Papiere der EU-Kommission (sh. Seite 7) machen kein Hehl daraus, worin die Brüsseler Technokratie den Königsweg zur raschen Behebung der „übermäßigen Ungleichgewichte“ sehen: Lohnsenkungen, Auflösung von Kollektivverträgen, Lockerung des Kündigungsschutzes, Senkung von Arbeitslosengeldern, usw.

Plan E - Verfahren wegen „gravierender finanzieller Instabilität“: Sind bei den anderen Verfahren noch vage Kriterien festgelegt, so finden sie hier gar keine mehr. D.h. die EU-Kommission kann weitgehend willkürlich dieses Urteil fällen, darauf aufbauend eine „verstärkte Überwachung“ anordnen und dann gemeinsam mit dem Rat ein „makroökonomisches Anpassungsprogramm“ verlangen. Auf offizielle Strafgelder kann dabei sogar verzichtet werden. Denn wie der neoliberale Think-Tank „Centrum für Europäische Politik“ (CEP) mit Genugtuung analysiert: „Die verstärkte Überwachung bezweckt letztlich, Euro-Staaten zur Beantragung von Finanzhilfen zwingen zu können. Zwar kann der Rat nur eine Empfehlung aussprechen, doch spätestens bei der Veröffentlichung einer solchen Empfehlung werden die Märkte so hohe Risikoaufschläge fordern, dass dem Euro-Staat keine andere Möglichkeit bleiben dürfte, als Finanzhilfen zu beantragen.“ Also ab zu Plan A.

Plan F: Makroökonomische Konditionalität: Mit dem Finanzrahmen 2014 – 2020 hat die EU-Kommission dieses zusätzliche Disziplinierungsinstrument in die Hand bekommen. Ab nun müssen sich die Staaten in sog. „Partnerschaftsvereinbarungen“ mit der EU-Kommission zur Einhaltung bestimmter Bedingungen verpflichten, wenn sie Zugang zu den Geldern aus den diversen EU-Töpfen (ESF, Kohäsionsfonds, etc.) haben wollen, in die sie vorher selbst einbezahlt haben. Ist die Kommission der Meinung, dass diese Vereinbarungen nicht eingehalten worden sind, können diese Gelder bis zu 100% gestrichen werden.

ImageUnd Österreich? 3 Mrd.-Sparpakete jährlich, 20 Jahre lang

Österreich befindet sich seit 2009 im „Verfahren wegen übermäßigem Defizitverfahren“. Eine Reihe von Spar- und Belastungspaketen gehen seither unmittelbar auf den Druck der EU zurück, z.B. das Sparpaket 2011 bis 2014 mit Einsparungen von rd. 7,8 Milliarden, darunter:

  • 1,3 Milliarden beim Familie und Jugend (Kürzung der Familienbeihilfe, ua.)
  • 580 Millionen im Pflegebereich
  • 1,5 Milliarden im Bereich der Sozialversicherung
  • 480 Millionen im Bereich Unterricht, Wissenschaft und Forschung
  • 550 Millionen im Bereich der Investitionen für den Öffentlichen Verkehr.

Dann das Spar- und Belastungspaket 2012 bis 2016 mit einem Gesamtvolumen von über 24 Milliarden, darunter:

  • 2,5 Milliarden im öffentlichen Dienst (Nulllohnrunden, Aufnahmestopp, Kürzung von Ermessensausgaben)
  • 7,7 Milliarden bei Pensionen und Arbeitsmarkt (Nichtanpassung der Pensionen an die Inflation, Systemumstellung bei Invaliditätspension, usw.)
  • 2,1 Milliarde bei öffentlichen Investitionen und Förderungen
  • 2,6 Milliarden bei Ländern und Gemeinden.

Auch das Gesundheitssparpaket („Gesundheitsreform“) mit Einsparungen von 11 Milliarden im Zeitraum 2014 bis 2020 geht auf „Empfehlungen“ der EU-Kommission zurück. Dazu kommen nun die jüngst angekündigten Sparmaßnahmen im Doppelbudget 2014/15, z.B. im Bildungsbereich. Das alles ist der EU-Kommission freilich noch viel zu wenig ambitioniert - Androhungen von Strafzahlungen in der Höhe von 620 Millionen stehen bereits im Raum.

Inklusive Hypo könnte Österreich bei einer Gesamtverschuldung von rd. 80% des BIP landen. Auf Grund der oben angeführten Zwanzigstel-Regelung würde das ein Spar- und Belastungspaket von 1% des BIP, also rund 3 Milliarden Euro bedeuten, jedes Jahr, zwei Jahrzehnte lang.

Wer sich mit diesem Programm des jahrzehntelangen Sozialabbaus und der Massenarbeitslosigkeit nicht abfinden will, muss über den Tellerrand der EU schauen.
(Mai 2014)