Hypo Alpe Adria KommentarEs zeigt sich, wer am EU-Konkurrenzregime nicht rütteln will, kommt nicht umhin die Bevölkerung mit Milliarden zu belasten. Und umgekehrt: wer statt einer Abwicklungsanstalt für eine öffentliche Bank für langfristige sinnvolle Investitionen optiert, kommt nicht umhin am EU-Konkurrenzregime zu rütteln. Ein Kommentar von Boris Lechthaler.

2008 wurde der Hypo Alpe Adria von der Nationalbank noch bescheinigt, sie sei „not distressed“. Auf diese kapitale Fehleinschätzung angesprochen, meinte später deren Gouverneur, Ewald Nowotny, es sei zu wenig Zeit gewesen, um sich über das Kreditportefeuille ein Urteil zu bilden. Das war vor fast 5 Jahren. Während sich über die Passivseite der Bankbilanz (Verbindlichkeiten)in der Zwischenzeit die Nebel etwas gelichtet haben, herrscht über die Aktivseite nach wie vor Rätselraten.

Auch im ominösen Wyman-Report wird im „Executive Summary“ „schnellstmögliche Transparenz über das Gesamtrisiko… sowie das gruppeninterne Forderungsgeflecht“ gefordert. Etwas was man sich eigentlich vom Report erwartet hätte. In der Öffentlichkeit kursieren ansonsten derzeit nur Daumenschätzungen. „Die Hypo habe derzeit noch offene Kredite im Wert von zehn Milliarden Euro in den Büchern, jeweils zur Hälfte faule und gute.“ (Bankvorstand Picker im Standard, 18.2.2014)

Wie werthaltig sind die Forderungen? Welche Werte sind darin abgebildet?
Das sind die wesentlichen Fragen, die vor einer Entscheidung über Pleite oder Weiterführung zu klären wären. Stellt sich heraus, dass da tatsächlich das meiste faul ist, gibt es keinen guten Grund einer Pleite auszuweichen. Selbst wenn die Kärntner Landeshaftungen schlagend würden, könnten dadurch die Lasten viel breiter auf die Gläubiger, insbesondere auch die Bayern LB verteilt werden. Stellt sich jedoch heraus, dass ein großer Teil sehr wohl werthaltig ist, würde eine Pleite nur dazu führen, dass sich erst recht mitunter Finanzhaie an verramschten Assets bereichern können. In diesem Fall wäre auch zu prüfen, ob Forderungen aufgrund ihrer speziellen Konstruktion notleidend sind. Gäbe es Möglichkeiten, sie in langfristiges Investment zum wechselseitigen Vorteil umzuformen? Dafür könnten auch die Gläubiger in die Pflicht genommen werden, indem Fristigkeit und Rendite ihrer Forderungen neu verhandelt werden. Freilich, das ist alles ein Gottseibeiuns für das EU-Konkurrenzregime. Dessen Wettbewerbshüter werden dafür sorgen, dass bis spätestens Mitte 2015 „wertvernichtende Eingriffe“ (NZZ, 15.2.2014) vorgenommen werden. Bis jetzt hat die Regierung mit der „Bad Bank“ gezögert, um nicht mit der so gestiegenen Staatsschuldenquote unter die Knute der Zwanzigstelregelung des von ihr mitbeschlossenen Fiskalpakts zu kommen.

Es zeigt sich, wer am EU-Konkurrenzregime nicht rütteln will, kommt nicht umhin die Bevölkerung mit Milliarden zu belasten. Und umgekehrt: wer statt einer Abwicklungsanstalt für eine öffentliche Bank für langfristige sinnvolle Investitionen optiert, kommt nicht umhin am EU-Konkurrenzregime zu rütteln.

Boris Lechthaler
13.3.2014

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