Die ArbeitsministerInnen der 27 EU-Staaten haben wegen eines Urteils des europäischen Gerichtshofs nach drei Jahren Verhandlungen nun eine neue Arbeitszeit-Richtlinie vorgelegt: Dieser sieht vor, dass die Arbeitszeit pro Woche im Schnitt zwar weiterhin höchstens maximal 48 Stunden beträgt, die einzelnen EU-Staaten diese aber erheblich ausdehnen können. Denn mit Zustimmung im Arbeitsvertrag ("drop out") können neu eingestellt MitarbeiterInnen zu Arbeitszeiten bis zu 78 Stunden wöchentlich und bis zu 13 Stunden täglich gezwungen werden. Außerdem wollen es die EU-Arbeitsminister den Mitgliedstaaten ermöglichen, per Gesetz oder einfachen Verwaltungsvorschriften den Durchrechnungszeitraum der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit auf 12 Monate auszudehnen. Damit würde die bestehende Regel unterlaufen, dass dies nur durch Kollektivvereinbarungen möglich ist. Eine Ausdehnung der realen Arbeitszeit soll auch dadurch stattfinden, dass die Bereitschaftszeiten in einen "aktiven" und "inaktiven" Teil unterschieden werden. Der sog. "inaktive" teil soll nicht als Arbeitszeit gewertet werden.
Die Werkstatt Frieden & Solidarität fordert die Zurückweisung dieser Arbeitszeit-Richtlinie. Gerade in der Arbeitszeit-Frage zeigt sich, ob sich ein solidarischer oder rückschrittlicher Ausweg aus der Krise durchsetzt. Wir treten für eine generelle Arbeitszeitverkürzung und die Stärkung der Massenkaufkraft ein, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die EU-Eliten wollen dagegen die Arbeitslosigkeit nutzen, um die ArbeitnehmerInnen noch stärker unter Druck zu setzen. Noch kann diese Richtlinie verhindert werden. Die Werkstatt Frieden & Solidarität unterstützt die Attac-Initiative, die EU-Parlamentarier aufzufordern, am 16. Dezember mit NEIN zu dieser Arbeitszeit-Richtlinie zu stimmen.
Musterbrief und Mails der EU-Abgeordneten finden sich auf: http://www.attac.at/6879.html
Gerade in dieser Hinsicht wichtig ist auch die Petition der Werkstatt Frieden & Solidarität "Nein zur Aushebelung von Kollektivverträgen und Streikrecht durch EU-Urteile!" Nähere Infos auf: www.werkstatt.or.at. Bitte unterstützt diese Petition, denn der EuGH hat im letzten Jahr durch einige wegweisende Urteile den Unternehmen die Tür dafür geöffnet, Kollektivverträge durch Firmensitze in EU-Billiglohnländern zu umgehen. Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen gegen dieses Lohndumping beurteilt der EuGH als "binnenmarktswidrig".