ImageMit budgettechnischen Tricks wird ein Poststandort so schlecht gerechnet, dass er zugesperrt werden kann. So geschehen in Neumarkt am Wallersee. Der Gemeinderat fordert nun in einer Resolution eine Änderung des Postmarktgesetzes, um "den durch die Schwächung der Infrastruktur entstehenden Schaden für die Gemeinden und die BürgerInnen in Grenzen zu halten.”

Die Stadt Neumarkt am Wallersee hat in der Region Flachgau eine zentrale Funktion als Schulzentrum, Ärztezentrum und als Wirtschaftsstandort. Auch die zentrale geographische Lage zeichnet Neumarkt aus. Damals, 2010, konnte die angestrebte Schließung entgegen dem Postmanagement verhindert werden. Damals hat das Postamt den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Seit den Änderungen Anfang 2011 nunmehr nicht. Was ist passiert bzw. was hat sich geändert?

Seit 1.1.2011 gilt eine neue Vergütungsvereinbarung zwischen der Post AG und der BAWAG. Mit dieser Vergütungsvereinbarung, werden Dienstleistungen der BAWAG  den Postämtern neu zugerechnet, mit der Konsequenz, dass sich bestimmte Erlöse verschieben. Das hat unweigerlich zur Konsequenz, dass sich die Kostenrechnungsunterlagen wesentlich zum Nachteil für den Standort Neumarkt geändert haben, welche der Regulierungsbehörde übermittelt worden sind. Dies hat die Regulierungsbehörde auch festgehalten.

Auf Grundlage dieser Abmachung zwischen der Post AG und der BAWAG wurde im Frühjahr 2011 der Antrag der Post AG erneut eingebracht, das Postamt Neumarkt zu schließen, weil angeblich die Bilanz des Standortes negativ sei, und das seit 2009! Wie kann es sein, dass in 2010 das Postamt noch den Anforderungen entsprochen hat, aber in 2011 nicht mehr, und das rückwirkend?!?

Weiters steht für die Stadtgemeinde Neumarkt fest: Die Post versucht zwar offensichtlich weiterhin, das Postamt Neumarkt herunter zu wirtschaften, indem Fax und Kopiergeräte abgezogen und Postwaren nicht oder zu spät nachbestellt werden. Postbankkunden werden nicht bedient, sondern auf mobile Berater verwiesen. Im Krankenstand befindliche Mitarbeiter wurden dem Postamt Neumarkt zugeteilt. Die Stadtgemeinde Neumarkt hat 2010 auch aufgezeigt, dass die Post dem Postamt Neumarkt eine hohe Miete für Räume zurechnet, die vom Postamt Neumarkt gar nicht mehr benutzt werden.

Der Stadtgemeinde kommt keine Parteistellung zu, das heißt, sie bekommt keine Einsicht in das Datenmaterial und in die Entscheidungsgrundlagen der Post, die dem Regulierer vorliegen. Die Stadtgemeinde wird regelrecht im Regen stehen gelassen, obwohl die Stadtgemeinde erhebliche Interessen der EinwohnerInnen als Betroffene zu vertreten hat.

Ein Neumarkter Stadtrat dazu: „Der Kahlschlag der Post geht munter weiter. Misswirtschaft und gravierende Managementfehler der Postverantwortlichen dürfen aber nicht auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden.“

Insbesondere muss gewährleistet werden, dass den Einwohnern und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochwertige Postdienste angeboten werden.

„In den betroffenen Gemeinden herrscht großes Unverständnis über die Vorgehensweise des Postmanagements. Postpartner werden als Ersatz für Postämter bei verschiedenen Handelsketten eingerichtet, als einziges Argument für die Weiterführung von Postämtern zählt die wirtschaftliche Führung. Dabei werden die Postämter mit unseriösen, moralisch fragwürdigen und personalpolitisch unzumutbaren Entscheidungen vom Management ausgehungert”, so ein Stadtrat aus Neumarkt.

Resolution zur Änderung und Ergänzung des Postmarktgesetzes

Es wird beabsichtigt, dass die Stadtgemeinde dem Parlament und der Bundesregierung eine Resolution zur Änderung und Ergänzung des Postmarktgesetzes überreicht. „Nur durch eine Änderung der aktuellen Bestimmungen ist es möglich, den durch die Schwächung der Infrastruktur entstehenden Schaden für die Gemeinden und die BürgerInnen in Grenzen zu halten.”

Kernpunkte der Resolution
  • Das Postmanagement muss verpflichtet werden, die Versorgungsqualität der bisher eingerichteten Postpartnerstellen zu evaluieren und das Leistungsangebot zu veröffentlichen.
  • Die Postpartnerverträge müssen auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft und maßgeblich verbessert werden.
  • Das Postmanagement muss verpflichtet werden, bei Auflösung eines Vertrages für Postpartner-Nachfolge in der jeweiligen Gemeinde zu sorgen.
  • Das Angebot an Gemeinden zur Übernahme einer Postpartnerstelle muss in allen Bereichen wie der Personalübernahme oder der Geschäftsfelder attraktiver gestaltet werden.
  • Das besonders sensible Postgeschäft muss so ausgerichtet werden, dass die damit verbundene Vertraulichkeit für die Kunden gewährleistet bleibt.

Alternativ wurde der Post AG angeboten, dass die Stadtgemeinde der Post AG die Räumlichkeiten im Stadtamt zur Verfügung stellt. Dadurch könnten Kosten reduziert werden und das Postamt bliebe im Stadtzentrum. Scheinbar bringt das aber der Post AG nicht den nötigen Profit. Seit 4. Juli gibt es kein Postamt mehr, nur noch einen Postpartner, ein Lebensmittelhändler. Dort befindet sich ein Einzelpostschalter neben der Wurstabteilung, getrennt durch den Gang zum Pfandflaschenrückgabeautomaten. Der Lebensmittelhändler muss alle Dienste gleichwertig wie das Postamt erbringen. Das heißt sämtliche Postdienstleistungen, Bankdienstleistungen der Bawag, sowie Telekommunikationsdienstleistungen der TelekomAustria.

Seit 1.1.2011 gibt es auch eine sogenannte Post-Schlichtungsstelle. Das heißt, Sie können sich als Konsument oder Konsumentin bei Zahlungsstreitigkeiten oder anderweitigen Problemen mit Ihrem Postdiensteanbieter (wenn z.B. die Qualität eines Dienstes nicht entspricht) an die Schlichtungsstelle der RTR-GmbH wenden. Die Post-Schlichtungsstelle der RTR-GmbH ist unter  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.