Niedriges Arbeitslosengeld und AMS-Schikanen sind ein Hebel, um Lohndumping zu betreiben. Das zeigt das Beispiel eines 56-jährigen Dachdeckerhelfers, dem das AMS das Arbeitslosengeld sperrte, weil er sich weigerte unter Kollektivvertrag zu arbeiten. Hier ein Auszug aus "Heute" (3.5.2022).
Kopfschütteln und leichte Verzweiflung bei Sven Kuntze aus Sankt Pölten: Der 56-Jährige ist Dachdeckerhelfer, arbeitete die letzten zehn Jahre als Steiger.
"Bis Dezember 2021 arbeitete ich für eine Wiener Leihfirma, stand täglich um 5 Uhr auf und kam um 18 Uhr heim. Ich bekam 13,99 Euro brutto pro Stunde, also zwischen 1.800 und 2.200 Euro netto im Monat. Die Monatskarte St. Pölten-Wien kostete auch über 180 Euro. Ich war zufrieden, würde sofort wieder dort arbeiten. Nur derzeit benötigt die Firma kein Personal."
Im Februar hatte Sven Kuntze eine schwere OP im Spital, leidet zudem an Schlafstörungen und leichten psychischen Problemen. "Aber ich will arbeiten für eine halbwegs faire Entlohnung", so Sven Kuntze.
Derzeit bezieht Sven Kunze 33,88 Euro Taggeld (Notstandshilfe), also gute 1.000 Euro. Er bekam zuletzt zwei Jobangebote als Dachdeckerhelfer, die ihm sauer ausstießen. "Für 11,17 Euro brutto in der Stunde sollte ich arbeiten. Dabei ist der Kollektiv weit höher. Ich verstehe nicht, warum das AMS dieses Lohndumping auch noch forciert."
Der 56-Jährige "bewarb" sich, wies aber auf die niedrige Entlohnung, die Inflation und die Teuerungswelle hin. Daraufhin stellte das AMS St. Pölten mit 29. April die Leistung ein: "Durch ihr unangemessenes Bewerbungsschreiben haben Sie eine mögliche Arbeitsstelle vereitelt."
Das AMS befindet sich in diesem Fall im Recht, denn: "Bezahlt wurde in diesem konkreten Stellenangebot nach dem Arbeitskräfteüberlasser-Kollektivvertag und nicht nach dem Dachdecker-KV", erklärt ein Experte des AMS.
Sven Kuntze kann es dennoch nur schwer fassen: "Ich soll für knapp 1.400 Euro netto um 5 Uhr aufstehen, mir eine Monatskarte kaufen - und das bei der jetzigen Situation - wo soll das noch hinführen?" (...)
Auszug aus: HEUTE, 3.5.2022
Hinweis:
Arbeitsminister Kocher plant weitere Verschärfungen der Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose, um den Lohndruck zu erhöhen. Mit der Unterstützung des Volksbegehrens Arbeitslosengeld rauf! kann jede und jeder dazu beitragen, diesem Angriff ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose entgegenzutreten. Das Volksbegehren Arbeitslosengeld rauf! kann noch bis 9. Mai auf jedem Gemeinde-/Bezirksamt oder online mit Handysignatur bzw. Bürgerkarte unterschrieben werden. www.arbeitslosengeld-rauf.at