Laut einer aktuellen Erhebung des Sora-Instituts im Auftrag des Momentum-Instituts befinden sich neun von zehn befragten Arbeitslosen mit unter 1.200 Euro monatlichem Einkommen klar unter der Armutsgrenze. 2021 lag diese bei 1.328 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt.

Diese Umfrage bestätigt auch die Ergebnisse des jüngsten Arbeitsklimaindex der Arbeiterkammer: 82 Prozent der Arbeitslosen kommen gerade noch oder gar nicht mit dem Arbeitslosengeld aus. Bei den Langzeitarbeitslosen sind es sogar 94 Prozent. Finanziell besonders hart trifft es jene Menschen, die bereits vor ihrer Arbeitslosigkeit ein geringes Einkommen hatten: 63 Prozent der befragten Arbeitslosen verdienten im letzten Job weniger als 1.400 Euro netto pro Monat.

Der Vorstoß von AMS-Chef Kopf, Arbeitslosen die Möglichkeit zum geringfügigen Zuverdienst zu nehmen, (wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit türkisem Regierungspersonal akkordiert) kann unter diesem Gesichtspunkt nur mehr als bösartig bezeichnet werden.

Schon früher hat eine AK-Studie belegt, wie rasant das Armutsrisiko mit der Dauer der Arbeitslosigkeit zunimmt. Nach 5 Wochen Arbeitslosigkeit geben 30 Prozent der Arbeitslosen an „sehr große finanzielle Probleme“ zu haben, nach 25 Wochen sind es mit 63 Prozent bereits mehr als doppelt soviele. Das unterstreicht, wie asozial die Forderungen von RegierungsvertreterInnen nach einem „degressiven“ Arbeitslosengeld sind, das umso niedriger wird, je länger die Menschen arbeitslos sind.

Seite 5 Grafik 2 ALG Dauer Arbeitslosigkeit

Alle diese Studien bestätigen die Forderung des Volksbegehrens ARBEITSLOSENGELD RAUF!, das Arbeitslosengeld sofort und dauerhaft von derzeit 55 Prozent auf zumindest 70 Prozent des letzten Aktivbezugs zu erhöhen!

Helft mit, dieses Volksbegehren zu einem Erfolg zu machen!

Das Volksbegehren kann auf allen Gemeindeämtern bzw. Bezirksämtern (in Wien) unterstützt werden (Lichtbildausweis bitte mitnehmen!). Das Volksbegehren kann auch online mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur unterschrieben werden.
Zur online Unterstützung gelangen Sie unter folgendem Link: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

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