Tierrechte MenschenDie Novelle des österreichischen Tierschutzgesetzes enthielt im Erstentwurf so viele Verschlechterungen, dass es über 600 negative Stellungnahmen darauf gab. Es wurden daraufhin Änderungen vorgenommen, jedoch bleiben einige entscheidende Punkte nach wie vor unverändert. Weil dieses Gesetz so nicht umgesetzt werden darf, fand in Wien am 25.3.2017 ein Demozug statt, mit der Forderung für ein echtes Tierschutzgesetz, das zum Schutz der Tiere und nicht zum Schutz der Tiernutzer ausgerichtet sein muss. 

 

Endlich war es soweit für eine Novelle im österreichischen Tierschutzgesetz, doch die Hoffnung auf Verbesserungen, die schon lange angestrebt worden waren, wurde schwer enttäuscht. Der erste Entwurf sieht so viele Verschlechterungen vor, dass mit über 600 Stellungnahmen (!) negativ darauf geantwortet wurde. Daraufhin kündigte man zwar an, dass es doch nicht so schlimm werden sollte, doch einige entscheidende Punkte bleiben nach wie vor unverändert.

Seit 2005 gibt es in Österreich ein einheitliches Bundestierschutzgesetz, davor war Tierschutz – so wie es jetzt auch noch bei den Jagdgesetzen der Fall ist – Ländersache. Seit dem hat aber keine Novellierung mehr stattgefunden. Anfang 2017 wird erst ein neues Gesetz vorgeschlagen, aber der Entwurf sieht teilweise drastische Verschlechterungen vor. 

Betroffen ist beispielsweise die Katzenkastrationspflicht, die ausgehebelt werden soll. Erlaubt werden bzw. bleiben sollen Anbindehaltung von Rindern, betäubungslose Ferkelkastration, Enthornen von Ziegen, Verwendung von Korallenhalsbändern für Diensthunde, Aussetzen von Zuchtfasanen, die im Freien nicht überlebensfähig sind und Spaltenböden in der Schweinehaltung.
Die umfassende Katzenkastrationspflicht, auch für Bauernkatzen, die 2016 endlich eingeführt wurde, soll durch eine Änderung der Definition von „Zucht“ wieder aufgehoben werden, woraufhin sich die Katzenpopulation explosionsartig vermehren würde. Das hätte zur Folge, dass immer mehr Katzen auf der Straße landen und Krankheiten sich schneller verbreiten, die dann genauso auf Freigängerkatzen übergehen können. 

Das Aussetzen von in Gefangenschaft aufgewachsenen Tieren, die in der Wildnis nicht überlebensfähig sind, ist Tierquälerei, wie es der Tierschutzrat 2016 beschlossen hat. Beispielsweise werden gezüchtete Fasane vor einer Treibjagd ausgesetzt, um den Jagderfolg zu erhöhen. Fasane, die dabei nicht getötet werden, sterben in den kommenden Tagen und Wochen erbärmlich. Viele ausgesetzte Fasane haben danach noch die Schnabelsperren, die ein gegenseitiges Anpicken in der Voliere verhindern sollen, und können dadurch die Nahrung nicht richtig aufnehmen. 

Betäubungslose Ferkelkastration
Auch die ständige Anbindehaltung von Rindern, die theoretisch verboten ist, wofür es aber genügend Ausnahmen aus „rechtlichen oder technischen Gründen“ gibt, wird nach dem Entwurf nicht ausnahmslos verboten. Beispielsweise kann ein Bauer, der angibt, sich vor seinen Tieren zu fürchten, diese bereits ganzjährig fest binden. Kürzlich ist zwar wegen des Drucks des Handels doch noch die Rede von einem Verbot der dauernden Anbindehaltung, trotzdem dürfen Kühe in diesem Fall noch 90 Tage im Jahr angebunden werden. Es wird sich noch zeigen, ob zumindest die dauernde Anbindehaltung in der neuen Tierhalteverordnung verboten wird.

Gegen die betäubungslose Ferkelkastration wird schon lange gekämpft und bei anderen Tieren wird inzwischen anerkannt, dass diese Behandlung zu schmerzhaft ist. Trotzdem bleibt die diese bei Ferkeln nach der vorgesehenen TSchG-Novelle erlaubt. In Deutschland hingegen wird es ab 2019 ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration geben. 

Der Entwurf sieht sogar vor, das Enthornen von Ziegen wieder zu erlauben, anstatt das Enthornen bei Kälbern endlich zu verbieten, obwohl Tiere während und auch nach der Prozedur noch Schmerzen haben. Doch manchen Tieren wird nach wie vor noch kein Schmerzempfinden zugerechnet. 

Bei Schweinen soll die Haltung auf Vollspaltenböden weiterhin erlaubt bleiben, nicht einmal Stroh als Einstreu wird verpflichtend vorgeschrieben. 

Tierrechte MenschenAktionen für ein echtes Tierschutzgesetz!
Dass in der Tierhaltung Geldinteressen im Vordergrund stehen und die Tiere der Haltung angepasst werden anstatt umgekehrt, ist für niemanden mehr überraschend. Die vorgesehenen Änderungen im Tierschutzgesetz verdeutlichen diesen Zustand erneut! 

Weil dieses Gesetz so nicht umgesetzt werden darf, fand in Wien am 25.3.2017 ein Demozug um 13:00 Uhr vom Gesundheitsministerium bis zum Parlament statt, mit der Forderung für ein echtes Tierschutzgesetz, das zum Schutz der Tiere und nicht zum Schutz der Tiernutzer ausgerichtet sein muss. 

Anna Geißler
(März 2017)