ImageMittwoch, 2. Juli 2008
Treffpunkt: 17 Uhr, Schillerpark Linz

Österreich hat politische Gefangene!

Wir fordern die Freilassung der 10 Tierrechts-AktivistInnen !

Keine Kriminalisierung von politischem Engagement durch § 278ff !


Aufruf zur Solidarität mit den widerrechtlich inhaftierten Tierrechts-AktivistInnen!
Schluss mit der staatlichen Repression unter dem Deckmantel der Terrorparanoia!


Am 21. Mai 2008 wurden 23 TierrechtsaktivistInnen frühmorgens aus ihren Betten gerissen, ihre Wohnungen durch Hausdurchsuchungen verwüstet. Über 10 von ihnen wurde die Untersuchungshaft verhängt, welche am Freitag 6. Juni für weitere 4 Wochen verlängert wurde. DDr. Martin Balluch befindet sich seitdem in Hungerstreik. FreundInnen fürchten gesundheitliche Schäden. Über die AktivistInnen wurde bereits seit Monaten der große Lauschangriff verhängt. Daten und Gespräche von hunderten mehr oder weniger beteiligten Menschen wurden gesammelt. Trotzdem konnte den Verhafteten bis jetzt keine einzige konkrete Straftat vorgeworfen werden. Den AktivistInnen und ihren Verteidigern wird nach wie vor nur teilweise Akteneinsicht gewährt. Auffallend ist der zeitliche Zusammenhang der Repression mit der laufenden Kampagne der AktivistInnen gegen tierquälerische Praktiken bei der Pelztierzucht und Verwertung. Können Geschäftsinteressen in der Zwischenzeit den staatlichen Repressionsapparat auf den Plan rufen?

Heute wäre die Besetzung der Hainburger Au eine "terroristische Aktion". Die staatliche Freiheitsberaubung erfolgt unter dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach §278a des Strafgesetzbuches. Dieser Tatbestand wurde 2002 aufgrund des "Aktionsplans gegen Terrorismus" des EU-Rats in das österreichische Strafgesetzbuch integriert. Nach diesem Aktionsplan gilt bereits eine Beschädigung, die "beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden"  hervorrufen kann, als terroristisch. So wurden im Jahr 2007, Gentechnikgegner, die in Portugal Genmais-Pflanzen umgeknickt und ausgerissen hatten, von Europol als "terroristisch" eingestuft. Folgt man dieser Interpretation in Anwendung des §278 des Strafgesetzbuches, so wäre die Besetzung der Hainburger Aus 1986 ein terroristischer Akt gewesen. Laut jüngsten EUGH-Erkenntnissen, können Streiks wettbewerbswidrig und damit rechtswidrig sein. Wann folgt deren Klassifizierung als wirtschaftsschädlich und damit terroristisch?

Abbau der Grund- und Freiheitsrechte. Seit Jahren wird unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den Terror und das internationale Verbrechen kontinuierlich an den Grund- und Freiheitsrechten gesägt und die Befugnisse des polizeilichen und justiziellen Apparates ausgedehnt. Die Bedenken von DatenschützerInnen und BürgerrechtlerInnen werden angesichts der beständig geschürten Bedrohungsparanoia beiseite geschoben. Soeben wurde vom Establishment noch die EU-Grundrechtecharta als Weiterentwicklung der Durchsetzbarkeit von Grund- und Freiheitsrechten gefeiert. Offensichtlich soll mit dieser Rhetorik die Wirklichkeit übertüncht werden. Heute werden TierrechtsaktivistInnen kriminalisiert. Mit ihrer Forderung nach respektvollem Umgang mit den Tieren zeigen sie, dass es Wichtigeres gibt, als die grenzenlose Freiheit des Marktes und das Recht auf Profit. Morgen trifft es FriedensaktivistInnen, UmweltschützerInnen und GewerkschafterInnen. Der Anschlag auf die TierrechtsaktivistInnen betrifft alle, die sich politisch engagieren. Es ist ein Anschlag auf Demokratie und Rechtsstaat.

Wir fordern daher:
- Sofortige Freilassung der 10 inhaftierten Tierrechts-AktivistInnen!
- Keine Kriminalisierung von politischem Engagement durch § 278 ff StGB!

Nächstes Treffen zur Vorbereitung der Solidaritätsdemonstration:
Mittwoch, 25. Juni 2008, 19.00 Uhr
Büro der Werkstatt Frieden&Solidarität, Waltherstr. 15, 4020 Linz

Bewerbungsmaterialien für die Soli-Demo am 2. Juli 2008 zum Download:

Plakat: http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=50&Itemid=49

Informationsflugblatt: http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=51&Itemid=49