ImageMit der Beschlussfassung im Nationalrat ist das Ratifizierungsverfahren zum EU-Reformvertrag noch nicht abgeschlossen, denn auch die Länderkammer, der Bundesrat, ist nun am 24. April aufgerufen, über den EU-Reformvertrag zu entscheiden. Es würde auch ein Drittel der Bundesrats-Abgeordneten reichen, um eine Volksabstimmung durchzusetzen. Die Werkstatt hat daher auch an die BR-Abgeordneten einen Offenen Brief gerichtet, in dem wir sie auffordern, eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag durchzuführen. Unterstützen Sie diese Aktion, denn auch die BR-Abgeordneten sollen wissen: EU-Reformvertrag ohne Volksabstimmung - NICHT IN UNSEREM NAMEN!

 

Offener Brief an alle Bundesrats-Abgeordneten

Sehr geehrte Frau BR-Abgeordnete, sehr geehrter Herr BR-Abgeordneter,
Am 9. April hat der Nationalrat den EU-Reformvertrag beschlossen. Die Mehrheit der NR-Abgeordneten hat sich damit über die von einer großen Mehrheit der Bevölkerung getragene Forderung nach eine Volksabstimmung hinweggesetzt – und die österreichische Verfassung gebeugt, die bei derart weitreichenden Eingriffen zwingend eine Volksabstimmung vorsieht. Jetzt liegt es am BUNDESRAT, also der Länderkammer, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit doch noch zum Durchbruch zu verhelfen. Denn auch bei der Bundesrats-Sitzung am 24. April reicht ein Drittel der Bundesrats-Abgeordneten aus, um noch eine Volksabstimmung durchzusetzen.
Der EU-Reformvertrag umfasst eine Aufrüstungsverpflichtung, die Teilnahme an einer EU-Rüstungsagentur, eine militärische Beistandsverpflichtung, die Selbstermächtigung bei Militärinterventionen auch ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates, die Einrichtung eines militärischen Kerneuropas und die Privilegierung der Atomindustrie. Der EU-Reformvertrag steht im diametralen Gegensatz zur Neutralität. Festgeschrieben wird das Prinzip einer offenen Marktwirtschaft mit ungezügeltem Wettbewerb und somit der Druck zur Privatisierung öffentlicher Dienste und die Europäische Zentralbank als demokratiefreier Raum. Jüngste EuGH-Urteile, die sich auf dieses neoliberale Grundlagenrecht berufen, stellen bereits jetzt grundlegende Rechte von ArbeitnehmerInnen (Recht auf Einhaltung von Kollektivverträgen, Streikrecht) in Frage. Mit dem EU-Reformvertrag wird diese unsoziale Entwicklung weiter verschärft (z.B. Entmachtung der nationalen Parlamente bei internationalen Handelsverträgen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit; neue Möglichkeiten der Kommission zur Liberalisierung/Privatisierung öffentlicher Dienste, Privilegierung von Rüstungsausgaben gegenüber Sozial- und anderen öffentlichen Ausgaben). Dem österreichischen Nationalrat werden weitgehende Kompetenzen entzogen und Gremien (EU-Rat und Ministerrat) übertragen, die demokratisch nicht mehr kontrolliert werden können. Diese Regelungen bedeuten einen grundlegenden Bruch im Verfassungsrecht und in der Rechtstradition der II. Republik. Sie sind deshalb zwingend einer Volksabstimmung zu unterwerfen.
Sollte sich auch der Bundesrat der rechtswidrigen Vorgehensweise des Nationalrates anschließen, so übermittle ich Ihnen die klare Botschaft: EU-Reformvertrag ohne Volksabstimmung – NICHT IN MEINEM NAMEN!

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