Das aktuelle Programm der Solidarwerkstatt Österreich: Für eine Friedensrepublik Österreich! Für ein freies, neutrales, solidarisches und weltoffenes Österreich! Es kann auch als layoutierte A5-Broschüre bei der Solidarwerkstatt bestellt werden.

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Programm der Solidarwerkstatt Österreich

Für eine Friedensrepublik Österreich!
Für ein freies, neutrales, solidarisches und weltoffenes Österreich!
 

Inhalt

PRÄAMBEL
Neoliberale Konterrevolution
Nein zum Europa der Konzerne und Generäle! Friedensrepublik statt EU-Militärprovinz!
Politische Umwälzung – Ausgangspunkt und Ergebnis der Friedensrepublik
          - Wie funktioniert das politische System?
          - Was gestaltet diesen Prozess so reibungslos?
Völlige Unabhängigkeit vom herrschenden politischen System! Entwicklung demokratischer Gegenmacht von unten!
AKTIONSPROGRAMM
          1. Neutralität als Kern der Friedensrepublik
                    1.1 Kein Mitmarschieren und Mitfinanzieren bei aggressiven Militärblöcken
                    1.2 Abrüstung im Inneren
                    1.3 Aktive Friedenspolitik nach außen
          2. Strukturelle Friedensfähigkeit – solidarische und ökologische Gesellschaft
                    2.1 Ausbau öffentlicher und kooperativer Eigentumsformen
                    2.2 Soziale Sicherheit, sinnvolle Arbeit und Bildung für alle
                              - Souveränität gegenüber neoliberalem Druck von außen
                              - Umverteilung von oben nach unten
                              - Sinnvolle Arbeit und Bildung für alle
                              - Armut überwinden – Sozialstaat ausbauen
                              - Für eine gerechte Teilhabe von Frauen und Männern am gesellschaftlichen Leben
                    2.3 Ökologisierung der Wirtschaft und Lebensweise
          3. Die Friedensrepublik ist eine demokratische Republik
                    3.1 Gemeindedemokratie als Basis der demokratischen Neugestaltung
                    3.2 Stärkung der Selbstverwaltungskörperschaften
                    3.3 Ausbau der direkten Demokratie
                    3.4 Stärkung der Teilhaberechte und Teilhabemöglichkeiten aller Mitglieder der Gesellschaft
                    3.5 Kampf gegen Faschismus und Rassismus

PRÄAMBEL

Die heutige Republik Österreich ist unter anderem das Ergebnis dreier katastrophaler historischer Niederlagen. Niederlagen, in die uns die Herrschaftsansprüche der eigenen Machteliten geführt haben. 1866 scheiterte der Versuch der Habsburgermonarchie, die alte Vormachtstellung in Deutschland militärisch zu behaupten. 1914 - 1918 führte der Anspruch, imperiale Kolonialmacht in Ost- und Südosteuropa zu sein, ins Verderben. Teile der österreichischen Machteliten haben sich mit dieser Niederlage, mit Demokratie und Kleinstaatlichkeit nie abgefunden. Die Liquidierung der Demokratie durch den austrofaschistischen Ständestaat 1934 ebnete den Weg für den Anschluss Österreichs an Hitlerdeutschland. Die Weltherrschaftspläne Deutschlands führten Österreich in eine einzigartige gesellschaftliche Katastrophe.

Die Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts die Mehrheit der Menschen in Österreich begann, sich der Zugehörigkeit zum Kleinstaat Österreich nicht zu schämen, sondern sich selbstbewusst darauf zu berufen, gehört vor diesem Hintergrund zu den bemerkenswertesten Entwicklungen in der Geschichte. Auch wenn die Versuche, dieses Selbstbewusstsein chauvinistisch zu wenden, immer deutlicher und verschrobener werden – die selbstbewusste Bezugnahme auf ein selbständiges, neutrales, solidarisches und weltoffenes Österreich steht in unversöhnlichem Widerspruch zu den imperialen Ambitionen der eigenen Machteliten. Neokoloniale Ausbeutung des Ostens und Südens und militärischer Interventionismus gehen einher mit Anbiederung und Unterordnung unter die Großmächte, insbesondere Deutschlands, vorläufig unter dem Mantel der EU-Integration Österreichs.

Wir müssen versuchen, die Grundlagen dieses Selbstbewusstseins zu verstehen und für eine Politik des Friedens und der gesellschaftlichen Befreiung zu nutzen. Wir sehen drei Quellen für dieses Selbstbewusstsein:

  • Die Erfahrung vieler Menschen, dass ein Staat, der einseitig auf den Einsatz militärischer Gewalt bei der Durchsetzung seiner politischen und wirtschaftlichen Interessen verzichtet, ein Staat, der sich aktiv um Dialog und friedliche Konfliktregelung bemüht, mit einem Wort ein aktiv neutraler Staat, bei weitem mehr Respekt und Anerkennung genießt, als ein Staat, der mit imperialem Anspruch und militärischem Getöse versucht, die Welt nach seinem Gutdünken zu ordnen.

  • Die Erfahrung vieler Menschen, dass ein solcher Staat nur lebensfähig sein kann, wenn er die Existenzrechte aller Menschen anerkennt und sie fördert. Eine Gesellschaft, die keine Möglichkeiten hat, ihre Konflikte gewalttätig nach außen zu exportieren, ist in höchstem Maße darauf angewiesen, die sozialen und demokratischen Rechte ihrer Mitglieder zu berücksichtigen und auszuweiten. Unversöhnliche Konflikte um diese Rechte im Inneren machen eine nichtmilitarisierte Gesellschaft zwangsläufig zum möglichen Opfer äußerer imperialer Ansprüche.

  • Die Erfahrung vieler Menschen, dass sich eine derartige Politik praktisch nur entwickeln lässt, wenn alle wesentlichen Bereiche der Daseinsvorsorge unter gemeinschaftlicher Verfügung stehen. Verstaatlichte Industrie, genossenschaftlich organisierte Unternehmen, kommunale Betriebe haben wesentlich zur Herausbildung eines fortschrittlichen österreichischen Nationalbewusstseins beigetragen.

Verschiedentlich wird berechtigterweise eingewendet, dass Neutralität, Staatsvertrag, der Kleinstaat Österreich überhaupt, vorwiegend nicht das Ergebnis der Anstrengungen der Menschen in Österreich selbst waren und sind, sie seien uns quasi von der Geschichte geschenkt worden. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass Österreich erstes Opfer der räuberischen Expansion Hitlerdeutschlands war, auch jenen als Rechtfertigung diente, die sich vielfach bereitwillig an den Verbrechen der Nazipolitik beteiligt hatten. Dieser heuchlerischen Selbstdarstellung als wehrloses Opfer widerspricht allein schon die Tatsache, dass zehntausende ÖsterreicherInnen auch unter den Bedingungen der Nazidiktatur ihre Forderung nach einem selbständigen, demokratischen und sozialen Österreich nicht aufgegeben haben, dass tausende ÖsterreicherInnen diese Haltung mit ihrem Leben bezahlt haben. Allein schon deshalb können die Fundamente und Erfahrungen der 2. Republik nicht als wertlos auf den Müllhaufen der Geschichte verfrachtet werden. Wenn uns auch Neutralität, Staatsvertrag, der Kleinstaat Österreich von der Geschichte geschenkt worden seien, so sehen wir vor uns die Verantwortung, gemeinsam mit der Mehrheit der Menschen in unserem Land für eine Politik einzutreten, die an die fortschrittlichen Erfahrungen der 2. Republik anknüpft und sie für das 21. Jahrhundert lebendig werden lässt.

Neoliberale Konterrevolution

Die politischen und wirtschaftlichen Machteliten Österreichs betreiben seit mehr als zwei Jahrzehnten eine Politik der systematischen Zerstörung der fortschrittlichen Grundlagen der Republik Österreich. Neutralität, Staatsvertrag, Gemeinwirtschaft, das soziale Sicherungssystem, dies alles sei veraltet und müsse mit wachsender Geschwindigkeit entsorgt werden. Österreich wird gleichermaßen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne ausgeliefert, wie es in wachsendem Tempo in militärische Abenteuer geführt wird. Ein Instrument dafür ist die NATO-Anbindung über die NATO-PfP („Partnerschaft für den Frieden“), zuvorderst aber die in allen gesellschaftlichen Bereichen wirkende EU-Integration.

Diese Entwicklungen sind eingebettet in das globale Erstarken von Militarismus, Aufrüstung und Krieg, sie finden vor dem Hintergrund einer enormen Zuspitzung der Verteilungsungerechtigkeit, dem Entzug von Existenzrechten für Millionen bei gleichzeitiger parasitärer Anhäufung von Reichtum statt. Der vielfach zur Charakterisierung der laufenden Prozesse verwendete Begriff der Globalisierung entpuppt sich bei näherer Betrachtung als blanke Schönfärberei. Die Durchsetzung der hemmungslosen Freiheit des Kapitalverkehrs dient nicht einer ominösen Globalisierung, sondern der Konzentration einer der wesentlichsten gesellschaftlichen Entscheidungen, der Investitionsentscheidung, auf engste Zirkel hegemonialer nationaler Machteliten. Sie wirkt in den zwischenstaatlichen Beziehungen hierarchisierend und unterwirft und bedient sich der internationalen Organisationen zur Durchsetzung dieser Hierarchisierung. EU statt UNO bzw. Instrumentalisierung der UNO für EU-Großmachtinteressen lautet die Devise auch der österreichischen Außenpolitik. Soweit breitere gesellschaftliche Schichten einbezogen werden können und sollen, werden gezielt chauvinistische und sozialdarwinistische Haltungen befördert. Begleitet werden diese Tendenzen von enormen Aufrüstungsanstrengungen, willkürlichem Umgang mit internationalem Recht und vermehrten Kriegen. Die Missachtung der immerwährenden Neutralität hat Österreich in den Einflussbereich einer Sicherheitspolitik gebracht, deren zentrale Dogmen die Verfügung über Massenvernichtungswaffen und die globale militärische Interventionsfähigkeit sind. Die Welt ist globalisiert. Sie bedarf nicht der Freizügigkeit des Kapitalverkehrs, um globalisiert zu werden. Globale Netze und Infrastrukturen sind Teil unserer globalisierten Welt. Die Konkurrenz um die Verfügung über diese Netzwerke treibt die Hegemoniebestrebungen zum Kampf um die Weltherrschaft. Es geht nicht um Globalisierung, es geht um Imperialismus. Die mit dem Begriff Globalisierung getarnte neoliberale Konterrevolution ist nicht Ausdruck gesellschaftlichen Fortschritts, sondern sie ist auf die Aushebelung des im 20. Jahrhundert erreichten Fortschritts gerichtet.

Nein zum Europa der Konzerne und Generäle!
Friedensrepublik statt EU-Militärprovinz!

Diese Tendenz bleibt nicht unwidersprochen. Überall beginnen sich Menschen der Unterordnung unter das neoliberale Diktat zu widersetzen. In manchen Staaten wird oder wurde der Widerstand gegen diese Unterwerfung zur Richtlinie in der staatlichen Politik. Auf dieses Ziel ist auch dieses Programm und die Politik der Werkstatt Frieden & Solidarität insgesamt gerichtet. Eine Friedensrepublik Österreich kollidiert an allen Ecken und Enden mit der real existierenden EU:

  • mit dem Aufbau einer EU-Armee, die zu Angriffskriegen und Kolonialmissionen bereitsteht,

  • mit dem Aufbau eines EU-militärisch-industriellen Komplexes und den EU-Vorgaben für die Rüstungspolitik,

  • mit der Unterordnung unter die sog. „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“, mit der die Machteliten der großen europäischen Nationalstaaten die EU zu einer militärischen Supermacht machen wollen,

  • mit der Vorantreibung sozialer Selektion im Bildungs- und Gesundheitsbereich,

  • mit der restriktiven Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU,

  • mit den Überwachungs- und Spitzelapparaten der EU,

  • mit der Deregulierungs-, Liberalisierungs- und Privatisierungspolitik der EU (Binnenmarkt, GATS, Liberalisierungsrichtlinien),

  • mit dem unökologischen Binnenmarktregime,

  • mit der Unterstützung der Atomindustrie durch EURATOM,

  • mit den antisozialen Kriterien für die Währungsunion und den Stabilitätspakt.

Mit der zur Zeit auf Eis liegenden EU-Verfassung würde das Europa der Konzerne und Generäle massiv gestärkt. Sie enthält die Verpflichtung zur Aufrüstung für alle EU-Mitglieder, eine globale militärische Interventionsermächtigung, die Beistandsverpflichtung beim „Kampf gegen den Terrorismus“, den Ausbau und die Stärkung der EU-Rüstungsindustrie, etc. Mit der EU-Verfassung soll der Privatisierung und Liberalisierung der öffentlichen Dienste Tür und Tor geöffnet werden. Weltweit einzigartig ist wohl auch, dass per Verfassung die Verpflichtung zu einer Wirtschaftspolitik festgeschrieben wird, die dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist“ (Art. III-177 Abs. 1).

Hauptzweck der Europäischen Union, wie sie durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza konstituiert ist und nun durch die EU-Verfassung verschärft wird, ist die Schaffung einer militärischen Supermacht, die im Interesse der großen EU-Konzerne den Kampf um die Eroberung von Rohstoffquellen, Absatz- und Kapitalmärkten führt. Mit der Einführung der EU-Verfassung soll diese Entwicklung unumkehrbar werden. Die Einführung dieser Verfassung ist an den Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheitert. In Österreich wurde diese Verfassung bereits rechtswidrig ratifiziert und ohne dass sie Rechtsgültigkeit erlangt hat, werden Teile davon bereits umgesetzt (Rüstungsagentur, Battle-Groups, Dienstleistungsrichtlinie, etc.). Die herrschende politische Klasse interpretiert das Referendum vom 12. Juni 1994 über den Beitritt Österreichs zur EU als Freibrief für die vorauseilende Botmäßigkeit bei der Umsetzung der reaktionärsten Tendenzen im EU-Integrationsprozess.

Freilich, sosehr sich die Machteliten in den EU-Mitgliedstaaten einig sind über die Funktion der EU als Instrument der neoliberalen Konterrevolution und der hegemonialen, militärischen Ausrichtung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, sosehr stehen sie dabei in unversöhnlicher Konkurrenz zueinander. Diese Konkurrenz behindert dieses Projekt beständig, droht es mitunter immer wieder zu sprengen. Eine fortschrittliche Perspektive kann jedoch nicht darauf gerichtet sein, auf einen positiven Selbstlauf dieses widersprüchlichen Integrationsprozesses zu vertrauen. Hinderliche Widersprüche bei der Durchsetzung des eigenen hegemonialen Anspruchs zivilisieren nicht die politischen Beziehungen zwischen den Staaten, auch nicht in der EU. Man wird im Umgangston aggressiver. Ein auf sozialer Ungleichheit, ungehemmter Konkurrenz und militärischer Gewalt gründendes Europa gefährdet letztlich das friedliche Zusammenleben der Völker in Europa.

Die aktive Beteiligung der österreichischen Machteliten am Supermachtprojekt EU bringt uns unweigerlich in immer stärkere Verwicklung mit dessen reaktionären, aggressiven Tendenzen. Ihre Interessen sind selbst parasitär und aggressiv nach außen gerichtet. Der Preis für die Supermacht EU ist die Spaltung Europas. Wenn wir heute die Selbständigkeit unserer Republik, Neutralität, Staatsvertrag, Gemeinwirtschaft, eine solidarische Gesellschaft zugunsten einer angeblich zusammenwachsenden EU aufgeben, finden wir uns morgen an der Seite einer Hegemonialmacht im Kampf um die Vorherrschaft in Europa wieder. Im konkreten Fall unweigerlich an der Seite Deutschlands. Alleine können die österreichischen Machteliten ihre Herrschaftsansprüche nicht durchsetzen. Die EU ist kein neutrales politisches Gefäß, in das beliebig politischer Inhalt gegossen werden kann. Die EU dient der Herausbildung einer militärisch hochgerüsteten, räuberischen Weltmacht, die mit anderen hochgerüsteten, räuberischen Weltmächten, insbesondere den USA, um die Aufteilung der globalen Ressourcen und Märkte konkurriert. Die den EU-Integrationsprozess bestimmenden Widersprüche drehen sich um diese hegemoniale Konkurrenz, nicht um die grundsätzliche Ausrichtung der EU-Politik. Die Konfrontation der Elitenpolitik mit den Interessen und den Haltungen der Mehrheit der Menschen findet nach wie vor auf der nationalen Ebene statt. Unter welchen Vorzeichen auch immer die politische Auseinandersetzung auf die EU-Ebene geschoben wird, das Ergebnis verschlechtert die Durchsetzungsbedingungen einer fortschrittlichen auf Frieden, Solidarität und Weltoffenheit orientierten Politik. Allein schon deshalb, weil diese Haltungen beständig zur Selbsttäuschung über die eigene Wirkmächtigkeit beitragen. Die EU ist nicht die Überwindung des Nationalismus, im Gegenteil: die Machteliten wollen sich mit der EU jene Gewaltmittel, nicht zuletzt militärische, verschaffen, um den europäischen Chauvinismus weltweit zur Geltung zu bringen. Gleichzeitig werden dadurch die auf nationalstaatlicher Ebene erkämpften sozialen, ökologischen und demokratischen Errungenschaften untergraben. Dieser Weg ist nicht zukunftstauglich. Wir wenden uns entschieden insgesamt gegen diesen eingeschlagenen Weg und fordern den Austritt aus der EU. Nicht weil wir gegen völkerverbindende Integration sind, sondern weil wir wissen, dass die Erringung eines neutralen, solidarischen und weltoffenen Österreichs unabdingbare Voraussetzung dafür ist. Darauf sind unsere konkreten politischen Kampagnen gerichtet: die Erlangung oppositioneller Autonomie gegenüber der Unterordnung unter einen in die Irre führenden EU-Integrationsprozess, d. h. Kämpfe für Neutralität, soziale Sicherungssysteme, öffentliches und gemeinwirtschaftliches Eigentum, Widerstand gegen die Unterordnung unter Binnenmarkt und Kapitalverkehrsfreiheit. Die Forderung nach Austritt aus der EU ist in diesen Kampagnen weder Vorbedingung noch verzichtbar. Erst diese Orientierung öffnet den Weg für einen wirklichen Internationalismus, der sich an der Solidarität mit den armen Ländern des Südens statt an der EU-Kumpanei mit den reichen Ländern des Nordens orientiert. Projekte, die dieser Orientierung bereits folgen, sollen bleiben und neue, die diese Orientierung anstreben, können bilateral eingeleitet werden.

Politische Umwälzung – Ausgangspunkt und Ergebnis der Friedensrepublik

Die Ratifizierung der EU-Verfassung im österreichischen National- und Bundesrat stellt eine Zäsur in der politischen Geschichte der 2. Republik dar. Gab es um den Beitritt Österreichs zur EU noch eine lebhafte innenpolitische Auseinandersetzung, warnten damals noch einzelne Interessenvertretungen, politische Organisationen und soziale Bewegungen vor den Folgen des Binnenmarktregimes und Supermachtprojekts EU, war kaum 10 Jahre später, als es darum ging, die eingetretenen schlimmsten Befürchtungen in Verfassungsrang zu hieven, eine Opposition auf parlamentarischer Ebene nicht mehr präsent, sozialdemokratische Gewerkschaftsfunktionäre degradierten ihre eigenen Gremien zu Orchideenzirkel, selbst in den dahindümpelnden außerparlamentarischen Bewegungen galt weitgehend die Devise: Es kann nicht sein, was nicht sein darf – es gibt keine österreichische Opposition zur EU-Verfassung. Allenthalben wurden schöngeistige Wünsche an eine andere EU-Verfassung abgesondert. Das Recht, über die EU-Verfassung selbst zu bestimmen, wird den Menschen in Österreich von den Machteliten kollektiv verweigert. Es ist der Initiative weniger Gruppen zu verdanken, dass auch in Österreich sicht- und hörbar wurde, dass dieses Verfassungsprojekt in Widerspruch zu Interessen und Haltung der Mehrheit der Menschen steht. Die Solidar-Werkstatt Österreich hat ihr Möglichstes dazu beigetragen.

Freilich, die Ratifikation der EU-Verfassung im National- und Bundesrat im Mai 2005 steht nicht alleine da. Sie ist eingebettet in die laufende willfährige Unterordnung der Republik unter die EU-Politik. Österreich beteiligt sich an den EU-Schlachtgruppen, an der Rüstungsagentur, an den Kolonialmissionen der EU, insbesondere am Balkan, am Binnenmarkt. Jahr für Jahr zahlt Österreich über EURATOM Zigmillionen zur Förderung der EU-Atomwirtschaft. Die Privatisierungsvolumen großer Teile der verstaatlichten und halbverstaatlichten Industrie überstiegen unter Rot-Schwarz das Volumen, das Schwarz-Blau-Orange in Bewegung brachte. Beim Druck auf die Sozialsysteme, beim Rückwärtsgang in der Ökologie – soweit EU draufsteht, agiert die politische Klasse im Konsens. Widersprüche werden soweit artikuliert, soweit sie den Konsens in der Unterordnung unter die EU-Politik nicht gefährden.

EU-Opposition gehört zu den großen Tabus der politischen Klasse. EU-Kritik spielt in den großen medialen Inszenierungen von Politik keine Rolle. Selbst für radikal emanzipatorische Gruppen sind vielfach Privatisierungspolitik, Beteiligung an EU-Militärmissionen, Aufrüstung, etc. keine zentralen Themen mehr. EU-Kritik wird damit nicht nur nach rechts kanalisiert, sie bleibt damit herrschaftlich verfügbar und kann in eben diesem Herrschaftsinteresse sogar mobilisiert werden. Deutlich wird dieser Zusammenhang an der Auseinandersetzung um den EU-Beitritt der Türkei. Die chauvinistische Kritik gegen den EU-Beitritt der Türkei inszeniert sich als fundamentale EU-Opposition, fördert aber direkt und über Umwege unter dem Schlagwort der „Aufnahmefähigkeit der Union“ die Durchsetzung einer hegemonialen Kerneuropakonzeption.

Wie funktioniert das politische System?

Interessen und Haltung der Menschen finden in ihrer Mehrheit keine Artikulation auf der ausgewiesenen politischen Bühne. Das System der Parteiendemokratie trägt immer stärker oligarchische Züge. Die Parteien organisieren nicht unterschiedliche gesellschaftliche Interessen und Haltungen, um diese im politischen Prozess zu verhandeln, sie bemühen sich vielmehr darum, bei der Durchsetzung der zentralen Herrschaftsprojekte unterschiedliche Funktionen wahrzunehmen bzw. unterschiedliche Zielgruppen an den Herrschaftswillen anzubinden. Zur Erreichung dieses Zieles fördern sie innerparteilich autoritäre Strukturen, fordern von ihren Mitgliedern Parteidisziplin und Einigkeit und diskreditieren offene, inhaltliche Diskussionen als parteischädigendes Verhalten. So ersticken sie letztlich die Demokratie mit ihren Machtansprüchen. Der/die WählerIn steht als MeinungskonsumentIn diesem Prozess völlig entfremdet gegenüber und erwirbt mit seinem/ihrem „Stimmkreuzchen“ in jeder Legislaturperiode aufs Neue eines von vier oder fünf Meinungsangeboten. Der Meinungsmarkt sorgt gleichzeitig dafür, dass Wahlwerbung und Medieneinfluss einiger weniger Big Player sukzessive zunehmen.

Das politische System ist doppelgesichtig: den Zugang zu öffentlichen Mitteln sichern sich dessen Subjekte nur, wenn sie im Stande sind, Bestandteile des herrschaftlichen Willensbildungsprozesses zu besetzen. Sie müssen im Stande sein, Teile der Gesellschaft zu organisieren oder zumindest diese Organisation glaubwürdig vorzutäuschen. Zentrale Herrschaftsvorhaben werden gemeinschaftlich erledigt. Was dabei in Widerspruch zu Interessen und Haltungen der Mehrheit der Menschen gerät, wird tunlichst verschwiegen. Soweit sich Widersprüche nicht vertuschen lassen, werden falsche Alternativen aufgedrängt und Gruppen der Gesellschaft zueinander in Konkurrenz gesetzt.

Was gestaltet diesen Prozess so reibungslos?

Warum haben so viele Menschen Zweifel an den Erfolgsaussichten politischer und sozialer Opposition? Warum ist dieser Herrschaftsprozess gleichermaßen in der Lage, Widerstand entweder rasch zu isolieren und/oder herrschaftskonform zu integrieren? Wir können den Treibstoff dieser Entwicklung benennen: Es ist eben der sich zuspitzende Konflikt zwischen Interessen und Haltungen der Machteliten mit denen der Mehrheit der Menschen. Wie organisiert jedoch der Herrschaftsprozess die Gesellschaft, welche Schmiermittel sorgen für den reibungslosen Fortgang?

Anbindung der Interessenorganisationen: Die herrschenden politischen Parteien besetzen die großen Interessenorganisationen, die Gewerkschaften, kommunale und andere Selbstverwaltungskörper. Über diese Organisationen sorgen sie gleichermaßen dafür, dass einerseits die in diesen Organisationen formierten Interessen nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Durchsetzung dieser Interessen andererseits nicht in Widerspruch zu den zentralen Herrschaftsprojekten geraten. Ohne Zweifel führt dieses System auch dazu, dass sich einzelne Gruppen und Schichten ihren Anteil am gesellschaftlichen Reichtum sichern. Unter den Bedingungen der EU-Integration aber wird die Wahrnehmung spezifischer Interessen immer stärker auf Kapitaleinkünfte, auf die Beteiligung an transnationalen Ausbeutungsbeziehungen abgedrängt. Naturgemäß vergrößert diese Interessenwahrnehmung die Schere zwischen Arm und Reich enorm. Doch nicht nur das: sie korrumpiert die politischen Parteien und auch die Interessenorganisationen – von oben nach unten – bisher sehr erfolgreich. Dieser Prozess hat den ÖGB so weit ausgehöhlt, dass von ihm nur eine weitgehend leere, regierungskompatible Hülle bleibt. Doch unter Beschwörung des Einheitsfetisch bleiben die Einzelnen an ihre Organisationen gebunden. Sie befinden sich in einer fatalen Lage: Die Beschwörung der Einheit bleibt deshalb stichhaltig, weil der alternativlose Ausstieg die Durchsetzung der eigenen Interessen nur weiter schwächen kann. Gleichzeitig finanzieren Hunderttausende einen Apparat, der Privatisierung und Liberalisierung mitträgt, zentrale eigene Beschlüsse wie z. B. die Forderung nach einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung nicht respektiert und die Mitgliedsbeiträge der letzten 15 Jahre bei Spekulationsgeschäften verzockt hat. Diese Form der Entdemokratisierung findet nicht nur in Gewerkschaften, sondern auch in Kammern und in Gemeinden statt. Doch auch NGOs und BürgerInneninitiativen bleiben davon nicht verschont. Wie ist dies möglich? Theoretisch sind FunktionsträgerInnen und Apparate von ihren Mitgliedern abhängig: politisch, organisatorisch, finanziell. Offensichtlich müssen wirkmächtigere Abhängigkeiten existieren.

Korrumpierung der Parteien: Dem politischen System werden hohe finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Ihre Verteilung erfolgt von oben nach unten. Wer über finanzielle Mittel verfügt, bekommt auch mediale Präsenz, mag seine Suppe auch noch so dünn sein. Diese finanzielle Korrumpierung einer sich nach oben rasch verengenden Schicht politischer FunktionsträgerInnen drängt alle anderen politischen Überlegungen zur Seite. Wer einmal zugreifen kann, hat panische Angst davor, diese Chance zu verlieren. Weiter oben angelangt, vervielfachen sich die Möglichkeiten zur Schaffung von Abhängigkeiten durch den direkten Zugriff auf öffentliche Budgets. Aufgabe der Politik bleibt die Organisation des Zugriffs auf die öffentlichen Budgets, wenn auch das Personal zwischen Politik, Management, Medien, Meinungsforschungsinstituten, dem BeamtInnenapparat, etc. wechselt. Da um öffentliche Töpfe, allein schon aufgrund ihrer ordnungspolitischen Bedeutung und Größe die Auseinandersetzung gerne hitzig wird, bedarf es hierbei besonders biegsamer und doch kommunikationsstarker RepräsentantInnen. Deren Rekrutierung dient die öffentliche Finanzierung des politischen Geschäfts. Sie gewährleistet damit die rasche Isolierung jeglicher oppositioneller Regung und in Folge deren herrschaftliche Integration durch den zähen Druck finanzieller Abhängigkeiten. Durch dieses System wird nicht das Staatshandeln demokratisiert, sondern die Parteien werden verstaatlicht. Mit der Bereitstellung beträchtlicher Pfründe auf EU-Ebene für sog. „Europäische Parteien“ wird die Vereinheitlichung und Disziplinierung der Parteienlandschaft weiter vorangetrieben.

Ideologien der Kapitulation und Entmündigung: Politische Parteien formulieren Ideologien: in der anspruchsvolleren Variante allgemeine Welterklärungsversuche, in den Schmalspurvarianten werden zumindest ein paar Grundsätze oder Werte aneinandergeklebt. Tatsächlich dienen sie dazu, die jeweilige politische Praxis zu legitimieren. Oftmals wirken diese parteipolitischen Erklärungen austauschbar. Sie sind jedoch nicht beliebig. Sie knüpfen an Bewusstseinslagen und begründen, warum die Menschen bei der jeweiligen Partei gut aufgehoben sind. So die parteipolitische Praxis mit der jeweiligen Verkündigung in Widerspruch gerät, so hat man unter den gegebenen Bedingungen doch sein Möglichstes versucht. Unter den gegebenen Bedingungen sei die Kapitulation das kleinere Übel. Mehr gebe es erst in einer nebulosen Zukunft, in der sich entweder der Einfluss der jeweiligen Partei mystisch verallgemeinert hat oder blinde historische Wirkkräfte die Durchsetzungsbedingungen durch Zauberhand verändert haben. Die großen ideologischen Strömungen in Österreich haben in den vergangenen Jahrzehnten nicht zur Gewinnung von Handlungsfähigkeit beigetragen. Im Gegenteil: sie begründen den Kompromiss mit dem Bestehenden und verschieben die Erfüllung legitimer Interessen und zukunftsfähiger Haltungen in ferne Länder und ferne Zeiten. Diese Ideologien und Wertekonstrukte entmündigen die Menschen, indem sie deren eigenen praktischen Erfahrungen für bedeutungslos erklären.

Völlige Unabhängigkeit vom herrschenden politischen System!
Entwicklung demokratischer Gegenmacht von unten!

Mit den bestehenden politischen Organisationen kann die Friedensrepublik nicht durchgesetzt werden. Diese Versuche scheitern bereits am Unwillen, zum EU-Integrationsprozess in Opposition zu geraten. Die Friedensrepublik kann nur eine demokratische Gesellschaft sein. Die demokratische Willensbildung muss von unten her völlig neu organisiert werden. Der Gängelung durch die Parteiendemokratie setzen wir die Forderung nach demokratischer Willensbildung über die Selbstverwaltungskörper der Gesellschaft, der entschiedenen Stärkung direktdemokratischer Abstimmungen und der Ausweitung emanzipatorischer Freiräume für alle Menschen entgegen. Demokratische Willensbildung kann nicht das Privileg einer dünnen Funktionärsschicht sein. Auch unsere sozialökonomischen Forderungen zielen darauf ab, die realen Fähigkeiten und materiellen Möglichkeiten zur Teilhabe an der demokratischen Verfügungsgewalt über den gesellschaftlichen Lebens- und Arbeitsprozess zu verallgemeinern. Auf dieser Grundlage kann die Macht der großen Konzerne nachhaltig gebrochen und öffentliches Eigentum für den Emanzipationsprozess fruchtbar gemacht werden.

Wir formulieren jedoch diese Vorstellungen nicht nur als Forderungen an die Zukunft, sondern auch als Anforderung an unsere derzeitige Praxis. Wir wollen mit der Solidar-Werkstatt eine Organisation aufbauen, die vom herrschenden politischen System nicht nur politisch und organisatorisch, sondern auch finanziell völlig unabhängig ist.

Wir brauchen eine Organisation, die der Wahrnehmung der Interessen der Mehrheit dienlich und der Selbsttätigkeit der Menschen hier und heute förderlich ist. Deshalb engagieren wir uns für die Stärkung außerparlamentarischer Bewegungen und direktdemokratischer Initiativen. Deshalb ringen wir um die Verankerung in den realen Selbstverwaltungskörpern der Gesellschaft, den Gemeinden, Betrieben und Ausbildungsstätten. Dort muss der Einfluss der mit dem Establishment verbundenen Parteien hinausgedrängt werden. Erst durch die Verankerung in diesen Basisstrukturen der Gesellschaft können wir demokratische Gegenmacht entwickeln und die Grundlagen einer alternativen Staatsmacht aufbauen.

Wir brauchen eine Organisation, die sich mythischen Erklärungszusammenhängen verschließt und die praktischen Erfahrungen der Menschen zum Kriterium der Bewertung politischer Projekte macht. Unsere Bemühungen sind auf die Handlungsfähigkeit der Mehrheit der Gesellschaft gerichtet. Dabei weisen wir alle Versuche, diese Mehrheit ethnisch oder kulturell zu definieren, vehement zurück. Das österreichische Nationalbewusstsein kann nur unter Bezug auf seine fortschrittlichen Grundlagen – Neutralität, Antifaschismus, solidarische und ökologische Gesellschaft, Gemeinwirtschaft – fürs 21. Jahrhundert in Bewegung gesetzt werden. Insbesondere MigrantInnen gehören zu den Leidtragenden der neoliberalen Politik. Deren Gewinnung für das Bekenntnis zu einer Friedensrepublik Österreich erachten wir als besondere Herausforderung.

Unser Programm für eine Friedensrepublik Österreich knüpft an die fortschrittlichen Errungenschaften der 2. Republik an und will diese im 21. Jahrhundert wirkmächtig werden lassen. Es richtet sich damit auf die konkrete Gestaltung eines konkreten politischen Raumes: der Republik Österreich. Weil es auf die konkrete Durchsetzung von Gewaltverzicht, sozialer Gleichheit, ökologischer Nachhaltigkeit und demokratischer Willensbildung hier und heute gerichtet ist, bildet es einen Teil der allgemeinen, globalen Anstrengungen gegen die neoliberale Konterrevolution. Wir suchen deshalb aktiv den Austausch und die Kooperation mit anderen gesellschaftlichen Kräften auf ziviler und staatlicher Ebene, die sich diesem Ziel verpflichtet haben, in allen Teilen der Welt. Die Bemühungen um eine Friedensrepublik Österreich bilden deshalb einen konkreten, österreichischen Beitrag für eine allgemeine friedliche, solidarische und emanzipatorische Perspektive im 21. Jahrhundert.

AKTIONSPROGRAMM

1. Neutralität als Kern der Friedensrepublik

1.1 Kein Mitmarschieren und Mitfinanzieren bei aggressiven Militärblöcken

Der Kerngehalt der Neutralität ist das Friedensgebot, sich an keinen Kriegen zu beteiligen und sich in keiner Art und Weise an aggressiven Militärblöcken, deren Militärstreitmächten bzw. Kolonialmissionen zu beteiligen. Nur wer sich der Kumpanei mit den Machtblöcken der reichen Staaten verweigert, kann sich mit den Schwachen solidarisieren und glaubwürdig für eine Politik der Ächtung des Krieges in den internationalen Beziehungen eintreten. In diesem Sinne fordern wir:

  • Keine Teilnahme an der EU-Armee und den EU-Schlachtgruppen („Battle-Groups“)!

  • Rücknahme des „Kriegsermächtigungsartikels“ 23f aus der österreichischen Verfassung und aller anderen neutralitätswidrigen Gesetzesänderungen (Kriegsmaterialgesetz, etc.)!

  • Rückzug aus den EU-Militärgremien (Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee, etc.)!

  • Ausstieg aus der sog. NATO-„Partnerschaft für den Frieden“, kein NATO-Beitritt!

  • Rückzug aller österreichischer Truppen von Kolonialmissionen (Balkan, Naher und Mittlerer Osten, Zentralafrika)!

  • Sperrung des österreichischen Luftraums und Territoriums für die Truppen- und Waffentransporte der Großmächte!

1.2 Abrüstung im Inneren

Wer sich verpflichtet, niemanden anzugreifen, kann auf den Aufbau offensiver Militärkapazitäten ebenso verzichten wie auf repressive Überwachungs- und Spitzelapparate, die sich gegen die eigene Bevölkerung wenden:

  • Abrüstung des Bundesheeres – als erste und derzeit wichtigste Schritte: Auflösung aller Offensiveinheiten, Verzicht auf den Ankauf von Waffen für die Einsätze der EU-Armee!

  • Ächtung aller „Directed-Energy Weapons“ bzw. aller „Non-Lethal Weapons“ wie Mikrowellen-, Strahlen- (z. B. Laser, „High Intensity Radio Frequency Waves“) und Schallwaffen!

  • Sofortige Rückgängigmachung des Eurofighter-Ankaufs! Dieses Rüstungsgeschäft ist rechtsunwirksam, weil es gegen österreichisches Recht verstößt (Staatsvertrag) und durch massive Geldflüsse und Karrieresprünge für einzelne Politiker und deren Angehörige „erkauft“ worden ist.

  • Rücknahme des Militärbefugnisgesetzes, Auflösung aller militärischen und zivilen Spitzeldienste; Ausstieg aus den EU-Spitzel- und Überwachungsvereinbarungen (Enfopol, Europol), Rücknahme der ausufernden staatspolizeilichen Kompetenzen (Rasterfahndung, Handy- und Videoüberwachung, DNA-Datenbanken, etc.)!

  • Rüstungskonversion; Rücknahme der Einbindung der österreichischen Industrie in den militärisch-industriellen Komplex der EU; Austritt aus der Westeuropäischen Rüstungsgruppe (WEAG) und der Rüstungsagentur!

  • Wir treten für eine Asylpolitik ein, die über die Genfer Konvention hinausgeht, z. B. Aufnahme von Deserteuren aus US- und EU-Streitkräften; Keine Unterordnung unter die restriktive EU-Asyl- und Flüchtlingspolitik; Existenzsicherung für Flüchtlinge!

  • Förderung von Friedenserziehung und Friedensdiensten; Ausbau der Friedensforschung!

1.3 Aktive Friedenspolitik nach außen

Spätestens seit der Vorbereitung auf den EU-Beitritt ist die österreichische Außenpolitik immer stärker in Richtung Euro-Chauvinismus abgeglitten. Die Friedensrepublik Österreich knüpft an den Erfahrungen der Außenpolitik der 1970er-Jahre an und entwickelt diese in folgende Richtung weiter:

  • Souveränität gegenüber den Großmächten – Entmilitarisierung der internationalen Beziehungen. Die Friedensrepublik verweigert sich dem totalitären Dogma, dass Europa „mit einer Stimme sprechen“ muss. Denn das läuft faktisch auf die Unterordnung unter die in Brüssel, Berlin und Paris konzipierte Weltherrschaftspolitik hinaus. Die Wiedererlangung der Souveränität gegenüber den Großmächten ist die Voraussetzung dafür, eine Außenpolitik zu betreiben, die friedliche Konfliktregelungen, Konfliktvorbeugung, internationale Abrüstung, Auflösung der Militärblöcke und die Vernichtung aller Massenvernichtungswaffen zum Ziel hat.

  • Internationalismus und Solidarität mit den Staaten des Südens. Frieden erfordert die Bekämpfung der strukturellen Wurzeln von Gewalt, allen voran der himmelschreienden globalen Ungleichheit zwischen Arm und Reich. Die Friedensrepublik Österreich engagiert sich für eine globale Umverteilung des Reichtums: Streichung der Schulden der Länder des Südens und Ostens; Stopp GATS; Stärkung der eigenständigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und der politischen Souveränität der peripheren Staaten und Weltregionen; soziale und ökologische Regulation der Kapitalströme; Schutz der Binnenmärkte vor asymmetrischer Handelsliberalisierung und Ausverkauf!

  • Engagement für eine ökologisch nachhaltige Weltwirtschaftsordnung. Ausstieg aus der fossilen und atomaren Energie; Stärkung ökologischer Kreisläufe in den Ländern des Südens, die auf die Grundbedürfnisse der Mehrheit der Bevölkerung ausgerichtet sind, statt Raubbau an den natürlichen Ressourcen im Interesse der großen Konzerne.

  • Weltoffenheit und Impulse für die Wiederbelebung der internationalen Blockfreienbewegung. Die Friedensrepublik ringt um politische Allianzen und ökonomische Kooperationsbeziehungen mit anderen neutralen und blockfreien Ländern des Nordens und Südens; gemeinsamer Widerstand gegen die Politik des militärischen Interventionismus/Neokolonialismus von EU und USA; Stärkung der UNO als Instrument gegen die Kriegs- und Kolonialpolitik der Großmächte!

  • Politik der guten Nachbarschaft auf gleicher Augenhöhe mit den Nachbarstaaten. D. h. Schluss mit dem Duckmäusertum gegenüber Berlin/Brüssel und Schluss mit Herrenmentalität und Revanchismus gegenüber Tschechien und anderen (süd-)osteuropäischen Nachbarstaaten!

2. Strukturelle Friedensfähigkeit – solidarische und ökologische Gesellschaft

2.1 Ausbau öffentlicher und kooperativer Eigentumsformen

Eine Friedensrepublik muss auch im Inneren strukturell friedensfähig sein, d. h. die gesellschaftlichen Wurzeln von Krieg und Gewalt überwinden. Strukturelle Friedensfähigkeit erfordert eine solidarische Gesellschaft, in der die gesellschaftlichen Beziehungen der Menschen zueinander, zu ihren Nachkommen und zu ihrer Umwelt auf Kooperation, sozialer Gleichheit und ökologischer Nachhaltigkeit aufbauen.

Privatisierung der Verstaatlichten Industrie und der Gemeinwirtschaft bedeutet die Unterordnung aller gesellschaftlichen Bereiche unter das Kommando der Gewinnmaximierung. Privatisierung und Militarisierung sind zwei Seiten einer Medaille. Für den privaten Anteilseigner ist der heimische Standort nur das Sprungbrett zur Aneignung des fremden Standorts und dessen Ausbeutung. Sie führt zur Einbindung österreichischer Industrie in die im Aufbau befindliche europäische Rüstungsindustrie. Auch Neutralität und Gemeinwirtschaft sind zwei Seiten einer Medaille. Eine Gesellschaft, die ihre Wirtschaft auf die Wohlfahrt aller ausrichtet, wird auch niemanden bedrohen. Die Friedensrepublik braucht daher einen starken verstaatlichten und gemeinwirtschaftlichen Sektor. Damit kann trotz kleinem Binnenmarkt die wirtschaftliche und politische Souveränität gesichert werden, die Voraussetzung für eine aktiv neutrale Außenpolitik ist. Damit werden aber auch die Voraussetzungen geschaffen, zentrale gesellschaftliche Investitionsentscheidungen einer demokratischen Willensbildung zugänglich zu machen. Daher:

  • (Wieder-)Herstellung von öffentlichem Eigentum und demokratischer Kontrolle in den Kernbereichen von Industrie, Finanzwirtschaft und Infrastrukturen/Daseinsvorsorge!

  • Wiederherstellung der Verstaatlichtengesetze!

  • Sofortige Entfernung der Großkapitalvertreter aus den Aufsichtsräten der ÖIAG und der staatlichen Unternehmungen! Neue Entscheidungsstrukturen für staatliche Unternehmungen entsprechend der demokratischen Umgestaltung des politischen Systems (siehe Punkt 3).

  • Förderung kooperativer Eigentumsformen (Genossenschaften, Non-Profit-Unternehmen)!

  • Kein Ausverkauf öffentlicher Dienste (Gesundheit, Bildung, Verkehr, Wasser, Sozialwesen, Energie, Post, etc.) – das öffentliche Eigentum im Bereich der Daseinsvorsorge wird unter Verfassungsschutz gestellt!

  • Kein Verhandlungsmandat für Brüssel bei den GATS-Verhandlungen!

2.2 Soziale Sicherheit, sinnvolle Arbeit und Bildung für alle

Soziale Ausgrenzung, die Spaltung in Arm und Reich und die Entfesselung der Konkurrenz zwischen den Menschen sind die Kehrseite von Krieg und Gewalt. Die Friedensrepublik dagegen beruht auf einem solidarischen und egalitären Gemeinwesen. Ein hohes Maß an sozialer Gleichheit, die Verallgemeinerung von Bildung und Qualifikation auf möglichst hohem Niveau sind nicht nur aus Gerechtigkeitsgründen geboten, sie sind auch die Voraussetzungen dafür, dass eine zunehmend komplexe und hochtechnologische Wirtschaft demokratisch und – im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Vernunft – produktiv organisiert werden kann. Wir lehnen daher die Unterordnung unter die unsoziale Dynamik des EU-Binnenmarktes, die neoliberalen Konvergenzkriterien der Währungsunion und die autoritären Vorgaben einer vordemokratisch organisierten Europäischen Zentralbank ab.

Souveränität gegenüber neoliberalem Druck von außen

  • Wiedereinführung von Kapitalverkehrskontrollen!

  • Ökosoziale und neutralitätskonforme Regulierung des Außenhandels und des Kapitalverkehrs!

  • Aussetzung/Nichteinführung der verschiedenen EU-Liberalisierungsrichtlinien (Energie, Nachrichtenübermittlung, Dienstleistungen, öffentlicher Verkehr, etc.)!

  • Konzentration auf den Binnenmarkt und die Stärkung dezentraler/regionaler Wirtschaftskreisläufe!

  • Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit neutralen und blockfreien Staaten des Nordens und Südens!

Umverteilung von oben nach unten

  • Wiedereinführung der Vermögenssteuer!

  • Erhöhung der Gewinn- und Kapitalsteuern und des Spitzensteuersatzes bei der Einkommenssteuer!

  • Wertschöpfungsbezogene Finanzierung der Sozialversicherung!

  • Mehr Einkommens- und Leistungsgerechtigkeit durch die Einführung von Mindest- und Maximaleinkommen, über die in breiter demokratischer Debatte entschieden werden soll!

Sinnvolle Arbeit und Bildung für alle

  • Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich, als erster Schritt Einführung der 35-Stunden-Woche! Einführung von Arbeitszeitmodellen, die die Möglichkeit zur kontinuierlichen Weiterbildung und politischen Partizipation (siehe Punkt 3.4) verallgemeinern!

  • Überwindung von Bildungsprivilegien – gemeinsame Schule bis zum 15. Lebensjahr, darüber hinausgehend Recht auf acht bezahlte (Aus-)Bildungsjahre für jede/-n, die auch während des Erwerbslebens in Anspruch genommen werden können! Die Friedensrepublik achtet nicht nur auf die gleichen Zugangsregelungen für alle Menschen in Bildungseinrichtungen, sie bemüht sich um die maximale Förderung derjenigen die, aus welchen Gründen auch immer, bedroht sind zurückzubleiben!

  • Verallgemeinerung unqualifizierter und unattraktiver aber gesellschaftlich unentbehrlicher Arbeit!

  • Öffentliche Investitionsprogramme in den Bereichen öffentlicher Verkehr und sanfte Mobilität, alternative Energieträger und Energiesparen, Gesundheit und Soziales, Bildung, Wissenschaft und Forschung!

  • Ausbau der sozialen Infrastrukturen, um Beruf und Kindererziehung miteinander vereinbaren zu können!

Armut überwinden – Sozialstaat ausbauen

  • Ausbau und Ausweitung des solidarischen Sozialversicherungssystems, Anhebung aller Leistungen auf mindestens die „Armutsgefährdungsschwelle“; bundesweit einheitliches Sozialhilfe-System, Abschaffung des Regress bei der Sozialhilfe; gegen Schikanen (sinnlose Kurse, Zumutbarkeitsbestimmungen, etc.) des Arbeitsmarktservice! Ein nicht verallgemeinerbares, sog. „bedingungsloses“ Grundeinkommen, das ein Einfallstor für Lohndumping und Kombilöhne, die Aushebelung von Kollektivverträgen und des solidarischen Sozialversicherungssystems darstellt, lehnen wir dagegen entschieden ab.

  • Rücknahme der unsozialen Pensionsreformen, der Selbstbehalte im Gesundheitsbereich und der Studiengebühren!

  • Zugang zu existenziellen, für die Lebensqualität wichtigen Gütern und Dienstleistungen für alle Menschen auf höchstem Niveau! Das heißt insbesondere in den Bereichen: Gesundheit, Wohnen, Bildung, Kinderbetreuung, Pflege- und Altenbetreuung, Energie und Wasserversorgung. Diese Bereiche müssen daher weitgehend dem Markt entzogen und öffentlich/partizipativ organisiert werden.

Für eine gerechte Teilhabe von Frauen und Männern am gesellschaftlichen Leben

  • Gleichberechtigung und Gleichstellung in allen sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Belangen!

  • Aufzeigen und Aufbrechen traditioneller Rollenbilder, Geschlechtsstereotype und der vorhandenen geschlechtshierarchischen Reglementierungen!

  • Wirksame Maßnahmen gegen Alltags-Sexismen sowie gegen Gewalt gegen Mädchen und Frauen!

  • Unterstützung von Frauen bei ihrer Emanzipation durch Frauennetzwerke bei gleichzeitigem gemeinsamen Kampf von Frauen und Männern um Frauenrechte!

  • Keine Reduzierung von Frauen auf Kindererziehung – Ausbau sozialer Infrastrukturen, damit Männer und Frauen Beruf und Kindererziehung miteinander vereinbaren können!

2.3 Ökologisierung der Wirtschaft und Lebensweise

Die Kriege des 21. Jahrhunderts werden nicht zuletzt für den Zugang der westlichen Industriestaaten und ihrer Konzerne zu Erdöl und Erdgas geführt, um eine unnachhaltige und kurzsichtige Energie- und Verkehrspolitik aufrechtzuerhalten. Strukturelle Friedensfähigkeit dagegen erfordert die Ökologisierung von Wirtschaft und Lebensweise. Politische Ökologie beschränkt sich nicht auf die Internalisierung externer Kosten in einem ansonsten enthemmten Markt. Politische Ökologie erkennt in der Vielfalt gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Prozesse einen wirkungsvollen Beitrag zur Minimierung des Risikos im Wirken komplexer gesellschaftlicher Strukturen. Die Anpassung der Forderung nach ökologischer Nachhaltigkeit an das EU-Binnenmarktregime beschädigt substanziell die Durchsetzung politischer Ökologie. So ist es nicht verwunderlich, dass die großen Erfolge der österreichischen Ökologiebewegung (Zwentendorf und Hainburg) vor dem EU-Beitritt Österreichs datieren.

  • Ökologische Verkehrspolitik: flächendeckender Ausbau und Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und sanfter Mobilitätsformen statt Unterordnung unter die EU-Frächter- und Automobillobby; keine Privatisierung/Liberalisierung des öffentlichen Verkehrs; Aufkündigung aller EU-Binnenmarktvorschriften, die Österreich für den hemmungslosen EU-Transitverkehr öffnen und die den Import ökologisch bedenklicher Produkte erzwingen; Vermeidung unnötiger Verkehrsströme durch die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten!

  • Ausstieg aus dem Fossilismus: energieautarkes Österreich durch Förderung von nachhaltigen Energiequellen, Energiesparmaßnahmen und die Reduzierung von fossilen Energieträgern. Wiederherstellung des vollen staatlichen Eigentums an der OMV! Die Gewinne der OMV müssen in die Nutzung von Alternativenergien und Energiesparmaßnahmen statt in ein hypertrophes Pipelineprojekt und den Aufkauf der osteuropäischen Energieunternehmen investiert werden. Energieautarkie ist technisch möglich, wirtschaftlich und sozial organisierbar!

  • Konsequente Antiatompolitik: Keine Gelder für die EU-Atomlobby – sofortiger Ausstieg aus EURATOM! Die Beteiligungen großer französischer und deutscher Atomkonzerne an österreichischen Energieunternehmungen werden beendet!

  • Ökologische Abfallwirtschaftspolitik, die den Schwerpunkt auf Abfallvermeidung- und -verwertung setzt – dem entgegenstehende EU-Vorschriften werden sofort außer Kraft gesetzt! Die gerade im Bereich der Abfallwirtschaft weit vorangeschrittene Privatisierung muss wieder rückgängig gemacht werden!

  • Erhaltung des öffentlichen Eigentums in der Wasserwirtschaft, Verbot des Ausverkaufs von Seen und Wäldern!

  • Ökologische Landwirtschaft statt EU-Agrarfabriken, Österreich wird zur gentechnikfreien Zone!

3. Die Friedensrepublik ist eine demokratische Republik

Die Friedensrepublik ist eine demokratische Republik. Die in ihr organisierten Menschen stehen sich gleichberechtigt gegenüber. Die Friedensrepublik fördert die Teilhabe aller Menschen am sozialen und politischen Leben. Dafür ist eine grundlegende Änderung in der Organisation der gesellschaftlichen Willensbildung notwendig.

3.1 Gemeindedemokratie als Basis der demokratischen Neugestaltung

  • Die demokratische Willensbildung erfolgt über die Gemeinden. Die grundlegenden Bereiche der staatlichen Organisation werden von den Gemeinden aus gestaltet.

  • Regelmäßig werden Gemeindeversammlungen bzw. Stadtteilversammlungen durchgeführt. Die Beschlüsse dieser Versammlungen sind für die VertreterInnen der Gemeinde (Stadtteil) bindend. An diesen Versammlungen sind alle Menschen, die in der Gemeinde (Stadtteil) ihren Wohnsitz haben, teilnahme-, antrags- und stimmberechtigt.

  • Die Bildung zentraler Vertretungskörper auf Landes- und Bundesebene erfolgt durch Delegation aus den Gemeinden. Das Mandat der Delegierten bleibt dabei an die Entscheidung der entsendenden Körperschaft gebunden.

  • Die Gemeinden respektieren dabei die territoriale Integrität der Bundesrepublik und organisieren die Umsetzung der zentralen Entscheidungen im Rahmen der Gesetze.

  • Gemeinden können zur Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder Zweckverbände bilden. Sie bleiben in der Gestaltung dieser Zweckverbände autonom. In diesem Rahmen können auch Wirtschaftsbetriebe auf Genossenschaftsbasis gegründet werden.

3.2 Stärkung der Selbstverwaltungskörperschaften

  • Zur Organisation wesentlicher Bereiche des gesellschaftlichen Lebens (z. B. Gesundheit, Altersvorsorge, Bildung, Verkehr, Medien) werden Selbstverwaltungskörperschaften eingerichtet, die mit öffentlichem Rechtsstatus ausgestattet sind.

  • Die Entscheidungsorgane dieser Selbstverwaltungskörper werden von deren Mitgliedern und Nutzern gewählt. Auch die in diesen Einrichtungen Arbeitenden sind gleichberechtigt in die Entscheidungsfindung eingebunden.

3.3 Ausbau der direkten Demokratie

  • Verfassungsänderungen, die zentrale Bereiche der gesellschaftlichen Organisation betreffen, sind einer Volksabstimmung zu unterziehen. Insbesondere betrifft dies Bereiche der politischen und wirtschaftlichen Infrastruktur.

  • Über Volksbegehren, die von mehr als 100.000 Menschen unterstützt werden, muss zwingend eine Volksabstimmung durchgeführt werden.

  • Spitzenbeamte der Exekutive und Judikative werden in direkter Volkswahl auf Zeit gewählt.

3.4 Stärkung der Teilhaberechte und Teilhabemöglichkeiten aller Mitglieder der Gesellschaft

  • Ausbau und Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung der arbeitenden Menschen.

  • Recht für jede/-n auf befristete, entgeltliche berufliche Freistellung für die Wahrnehmung von Aufgaben in Gemeinden, Selbstverwaltungskörpern und der Organisation direktdemokratischer Mitbestimmung (Volksbegehren) als Teil einer generellen Arbeitszeitverkürzung.

  • Umschichtung der Steuermittel für die Parteienfinanzierung zu Maßnahmen für die Stärkung der demokratischen Partizipation aller Mitglieder der Gesellschaft. Verbot von Parteispenden über EUR 1.000,-. Volle Offenlegung der Parteienfinanzierung!

  • Demokratisierung der öffentlichen Medienanstalten – Recht auf Zugang zu den öffentlichen Medien für alle Menschen! Abschaffung der Privilegien der politischen Parteien bei der Nutzung des öffentlichen Raums (Plakatflächen, Infostände, etc.) Freie Nutzung des öffentlichen Raums für alle Menschen, sofern sie nicht kommerziellen Zwecken dient!

  • Verhinderung privater Medienkonzentration – Zerschlagung und demokratische Restrukturierung der Medienimperien wie Mediaprint und Bertelsmann!

  • Materielle Förderung der Teilhabemöglichkeiten benachteiligter Menschen, insbesondere von Frauen und MigrantInnen!

  • Jede Form der Technologieentwicklung muss sich daran messen lassen, ob sie demokratischer Partizipation zugänglich ist. Die Entwicklung biotechnologischer Forschung in Richtung Auslese und Menschenzucht muss daher unterbunden werden!

3.5 Kampf gegen Faschismus und Rassismus

Die Friedensrepublik bekämpft jede Form des Rassismus und Chauvinismus und verteidigt den antifaschistischen Verfassungsauftrag des Staatsvertrages. Anfang der 1990er-Jahre wurde der Staatsvertrag ausgehöhlt: die Regierung erklärte jene Artikel einseitig für „obsolet“, die die Beschäftigung von Nazis beim Bundesheer, den Ankauf neuer Waffensysteme, den Ausverkauf der Verstaatlichten und die militärische Kooperation mit Deutschland untersagen. Unzweifelhaft eine Vorleistung für den bevorstehenden EU-Beitritt und dessen Folgen.

  • Die Friedensrepublik stellt den Staatsvertrag in vollem Umfang wieder her!

  • Verbot aller neofaschistischen Organisationen!

  • Für eine Rücknahme des restriktiven Fremden- und Asylrechts!

  • Abschaffung der Schubhaft!

  • Bekämpfung von Alltagsrassismus!

Beschlossen auf der außerordentlichen Vollversammlung der Werkstatt Frieden & Solidarität am 10. Februar 2007 in Linz