VersammlungsfreiheitDas von den Regierungsparteien beschlossene Versammlungsgesetz stellt einen Großangriff auf unsere demokratischen Grund- und Freiheitsrechte dar. Demonstrationen zu internationalen und EU-Themen sollen zum „Gnadenakt der Regierung“ werden. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Wir fordern den Bundespräsidenten auf, seine Unterschrift unter dieses Gesetz zu verweigern.*)

Ein erster Anschlag auf unsere Grundrechte, wie in der Sicherheitsdoktrin der Bundesregierung geplant, ist im Nationalrat mit der Novellierung des Versammlungsgesetzes geschehen. Kritische Stellungnahmen aus dem juristischen als auch dem NGO-Bereich ignorierend, beschlossen die Nationalratsabgeordneten von SP und ÖVP am 26.4.2017 die Änderung des Versammlungsgesetzes, und damit einen massiven Einschnitt in das verfassungsrechtliche Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Rascher Protest soll verunmöglicht werden

Die Mindestfrist zur Anmeldung von Versammlungen wird auf 48 Stunden ausgedehnt. 1968 verkürzte die mit absoluter Mehrheit regierende ÖVP die Anmeldefrist von 72 auf 24 Stunden, da die "zur Verfügung stehenden technischen Einrichtungen und Vorkehrungen" eine solche Verkürzung" erlaubten. Heute 2017, viele technische Einrichtungen und Vorkehrungen später, stehen den Behörden mehr elektronische Kontroll- und Kommunikationsinstrumente zur Verfügung als je zuvor. Im Zeitalter der Digitalisierung, der Vernetzung, wo alles über Computer läuft weil es u.a. angeblich schneller geht reichen aber offenbar 24 Stunden Vorbereitungszeit nicht aus, denn die Anmeldezeit für Versammlungen wird auf 48 Stunden ausgedehnt. Rascher öffentlicher Protest der Bevölkerung auf politische Maßnahmen und Ereignisse wird damit erschwert bzw. verunmöglicht.

Zulassung von Demonstrationen wird „Gnadenakt der Regierung“

Weiters muss "die beabsichtigte Teilnahme von Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte" spätestens eine Woche im Vorhinein bei der Behörde angezeigt werden. Ist ein Auftritt eines ausländischen Politikers oder Vertreters bei einer Versammlung geplant, entscheidet nun die Bundesregierung, ob sie dies zulässt. Davon sind nicht nur Ausländer betroffen, sondern auch Inländer als Vertreter internationaler Organisationen. Und nicht nur Versammlungen von Drittstaatsangehörigen können untersagt werden, sondern auch jene die "der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen" dienen, wie z.B. Protest von Minderheiten gegen die Unterdrückung in ihrem Heimatland. Außerdem kann nun

„eine Versammlung, die der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den anerkannten internationalen Rechtgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen, den demokratischen Grundwerten oder außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zuwiderläuft, untersagt werden.“

Ein extremer Einschnitt ins Versammlungsrecht stellt dabei die Neuerung dar, dass die Regierung Versammlungen verbieten kann, wenn sie den "außenpolitischen Interessen der Republik Österreich" zuwiderlaufen. Die Regierung definiert selbst, ob der Inhalt der Versammlung den außenpolitischen Interessen zuwiderläuft. Konnten bisher Versammlungen nur aufgrund von Strafrechtswidrigkeit, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Wohls untersagt werden, ist dies nun auch möglich wenn eine Versammlung dem außenpolitischen Interesse der Regierung widerspricht.

Durch die schwammige Formulierung können viele Arten von Versammlungen untersagt werden. Demonstrationen für den Whistleblower wie Edward Snowden oder über internationale politische Themen wie für Menschenrechte, Minderheitenrechte oder die freie demokratische Betätigung in einem anderem Land. Auch Demonstrationen, die Kritik an Entwicklungen in anderen Staaten oder an ausländischen Konzernen üben, könnten betroffen sein. Auch zum Schutz von Handelsbeziehungen könnten Versammlungen untersagt werden, wenn bespielsweise Waffen ins Ausland verkauft werden und man den Geschäftspartner durch Proteste dagegen nicht vergrämen will.

Auch Versammlungen, die sich kritisch mit der EU auseinandersetzen, könnten untersagt werden, wenn die Regierung entscheidet, dass dies den „außenpolitischen Interessen“ zuwiderläuft. Die Zulassung von Demonstrationen zu EU-Themen bzw. internationalen Fragen wird zu einem „Gnadenakt der Regierung“ (sh. „Mehr Demokratie“) und erstmals können nun Versammlungen untersagt werden, die der Regierungsmeinung widersprechen. Diese Einschränkungen treffen Drittstaatsangehörige, aber ebenso österreichische Staatsangehörige.

Fragwürdige „Schutzzonen“

Der Abstand zwischen Demo und Gegendemo kann künftig nach Ermessen der Polizei zum Schutz 50 bis 150 Meter betragen. Dass eine Gefahr auch bestehen muss, um durch eine Schutzzone ein räumlich begrenztes Versammlungsverbot zu verfügen, findet sich in im neuen Versammlungsgesetz aber nicht, wodurch sie den von EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) gesteckten Rahmen überschreitet und damit verfassungswidrig ist. Die Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) hat in ihrer Stellungnahme hinterfragt, weshalb diese Bestimmung notwendig ist, zumal sich schon bisher gezeigt hat, dass dies Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes (§§35, 36, 37, 81, 82 uam.) ausreichend sind, um das (gewaltsame) Aufeinandertreffen von Demonstrationen und Gegendemonstration zu verhindern.

„Der Geruch des Totalitären“

Der Jurist, Dr. Alexander Demblin urteilt über dieses Versammlungsgesetz:

„Der Novelle haftet der Geruch des Totalitären an. Es sollte nicht vergessen werden, dass die Regierung Dollfuß das Versammlungsgesetz bemühte, um am 15. 3. 1933 den demokratisch gewählten Nationalrat am Zusammentreten zu hindern. Das Versammlungsgesetz ist eine besonders sensible Materie, es ist gefährlich, dass die Parlamentsmehrheit so leichtfertig mit einem hohen demokratischen Gut umgeht. Zumindest die SPÖ hatte sich bisher nicht an Dollfuß orientiert.“ (derstandard.at/2000056612049/Versammlungsrecht-Der-Geruch-des-Totalitaeren).

Auch ÖGB und Arbeiterkammer kritisieren diese Novellierung des Versammlungsgesetzes scharf. Vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit bezeichnete die Einschränkung des Demonstrationsrechts als "gefährlich für die Demokratie". Hebenstreit: „Statt neue Einschränkungen zu verankern, wäre es wichtiger, demokratische Grundrechte konsequent zu verteidigen, die Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement abzusichern und auszubauen und die Angriffe auf Freiheit und Demokratie entschlossen abzuwehren!“ (ÖGB, 27.4.2017)

Der nächste Anschlag auf unsere Grund und Freiheitsrechte stehen mit dem Überwachungspaket der Regierung schon vor der Tür.

Bundespräsident muss Unterschrift verweigern!

Die Reform des Versammlungsgesetzes ist ein Eingriff in unsere demokratischen Grund und Freiheitsrechte. Er reiht sich in eine Reihe autoritärer und repressiver Bestrebungen (Fremdenrecht, Mindestsicherung, Strafrecht, Sicherheitspolizeirecht und im Bereich des Staatsschutzes) ein, die von der Regierung in den letzten Monaten im Eiltempo durchgeboxt wurden.

Diese Radikalisierung des Demokratieabbaus passiert vor dem Hintergrund einer immer autoritärer werdenden EU, deren Politik die Menschen provoziert, Terrorbanden und Militarisierung fördert, die Flüchtlinge produziert statt deren Fluchtursachen zu bekämpfen. Statt Kriegs-und Aufrüstungspolitik in Frage zu stellen, reagiert man mit repressiven Maßnahmen, Demokratieabbau gegen die eigene Bevölkerung.

Es ist Aufgabe des Bundespräsidenten Gesetze darauf zu überprüfen, ob sie in Einklang mit der Verfassung stehen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen das in der Österreichischen Verfassung verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Wir fordern daher den Bundespräsidenten auf, die Unterschrift unter dieses verfassungswidrige Gesetz zu verweigern.
(Mai 2017)

*) Nachtrag:
Bundespräsident Van der Bellen hat dieses verfassungswidrige Gesetz superschnell unterschrieben. Das ergab eine Nachfrage in der Präsidentschaftskanzlei wenige Tage, nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hatte. Nach Auffassungs des früheren Verfassungsgerichtshofpräsidenten Korinek hat der Bundespräsident die Möglichkeit, Gesetze nicht nur formell, sondern auch materiell auf ihre Verfassungskonformität zu überprüfen. BP Fischer hat z.B. davon einmal Gebrauch gemacht. Van der Bellen bei diesem verfassungswidrigen Großangriff auf ein demokratisches Grundrecht nicht. Man kann fast den Eindruck gewinnen, dass die Eile, mit der er dieses Versammlungsgesetz beurkundet hat, verhindern sollte, dass die Forderung an ihn, diesem Gesetz die Zustimmung zu verweigern, an Dynamik gewinnt. Tatsächlich hatten bereits einige NGO-Vertreter begonnen, für einen diesbezüglichen Offenen Brief an den Bundespräsidenten zu werben.