Pickerl mit durgestrichenem SmartmeterAufgrund der unzähligen Nachrichten und Informationen von Stromkonsumenten/innen aus ganz Österreich, welche uns ihre Erlebnisse mit Smart Meter mitgeteilt haben, muss eine Frage gestellt werden: Gibt es eine Pflicht der Energieunternehmen, gesetzlich garantierte Rechtsansprüche ihrer KundInnen ernst zu nehmen – oder reitet Django wieder?

Bezüglich Smart Meter gibt es mittlerweile stapelweise Schriftverkehr mit Stromlieferanten sowie meterlange Antworten und Bescheide von Kontrollbehörden. Meine persönliche Ablehnung des Überwachungsstromzähler Smart Meter wollte der zuständige Stromlieferant NETZ OÖ im Jahr 2014 nicht zur Kenntnis nehmen. Nach umfangreichen Erkundigungen beantragte ich im Herbst 2015 ein Streitschlichtungsverfahren bei der zuständigen staatlichen Behörde namens E-Control. Dies deshalb, um mein Recht auf Ablehnung des Smart Meters durchzusetzen. Dieses Recht wurde im § 83 des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG 2010) formulierten verankert:

"Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen."

Die schriftliche Antwort der Stromregulierungsbehörde darauf: Geht nicht! Keine Hinweispflicht, kein Rechtsanspruch, nichts. Der Überwachungszähler wird zwingend eingebaut, einzig die 15 Minutentaktung der Verbrauchsmessung kann, wenn unbedingt gewünscht, auf längerfristige Messtaktung verändert werden. Kontrolle darüber gibt es natürlich nicht wirklich. Die Stromlieferanten legen de facto den Gesetzestext so aus, wie es in ihr gewinnmaximierendes Geschäftsmodell passt, die E-Control passt sich dem an, die Stromkonsumenten/innen sind in der schwächeren Position und sollen das alles erdulden, damit der Smart Meter flächendeckend in Österreich eingeführt werden kann.

Pflicht auf Information…

Ähnlich erging es einer weiteren Stromkundschaft. In dem uns schriftlich vorliegenden Fall von Jänner 2016 ist dieselbe kundenfeindliche Haltung der E-Control herauszulesen: kein Recht auf Ablehnung des Smart Meters, jedoch mit einem gravierenden Unterschied. Hier der schriftliche Wortlaut:

„Der Netzbetreiber ist vor Installation des Zählers in Ihrer Anlage verpflichtet, Sie über den Austausch des Zählers auf ein intelligentes Messgerät zu informieren. Ab diesem Zeitpunkt bis zur tatsächlichen Installation können Sie das intelligente Messgerät ablehnen.“

Diese, so laut E-Control „Informationspflicht“ seitens der Stromlieferanten an die Stromkund/inn/en, die vorsätzliche Absicht den Analogen Ferraris-Zähler abzumontieren und statt dessen den Digitalen Überwachungszähler Smart Meter einzubauen, sollte selbstverständlich längstens grundsätzliche Praxis sein.  Doch leider nicht im Wirtschaftsstandort Österreich, einem vorgeblichen Rechtsstaat.

Weder die Kontrollbehörde E-Control, weder der Gesetzgeber noch die Vertreter/innen der AK oder des Konsumentenschutzes und schon gar nicht die Stromindustrie haben es bis Dato der Mühe wert gefunden, die Strombezieher/innen auf diesen nicht unwesentlichen Umstand aufmerksam zu machen.

… wird in der Praxis ignoriert

Bis Dato ist es für Stromlieferanten  überwiegend gängige Praxis, die Stromkunden/innen mit dem Austausch des Stromzähler überfallsartig zu überraschen, im Wesentlichen ohne die Stromkunden/innen im Vorhinein darüber zu Informieren. Diese ungeheuerliche Vorgangsweise ist uns oftmals und facettenreich mitgeteilt worden. Bei standhafter Ablehnung des Einbaus eines Überwachungszählers geht das hin bis zur verbalen Drohung „den Strom abzudrehen“, sollte der Austausch weiterhin abgelehnt werden. Ein verbaler Gewaltakt und eine unfassbare Entgleisung eines Dienstleistungsunternehmens, dem viele Menschen hilflos gegenüber stehen.

Die traurige Erfahrung in Österreich ist, dass eine begründete Ablehnung des Smart Meters in der Regel gar nicht möglich ist. Eine Vorabinformation des Stromlieferanten über einen allfälligen Austausch des Zählers auf den Überwachungszähler erfolgt nicht und wenn, wird von Seiten der Stromkonzerne ein Opting Out des Smart Meters rechtswidrig abgelehnt. Damit geht wiederum die von der E-Control festgestellte Pflicht auf Vorabinformation eines Zählertauschs in eine allfällige rechtswidrige Handlung von Seiten der Netzbetreiber über.

Unberechenbares Chaos in der Stromtruppe

Es gibt unsererseits nunmehr die Pflicht festzustellen, es herrscht unberechenbares  Chaos in der Stromtruppe. Unterschiedliche Interpretationen werden gestreut, falsche Auslegungen des Gesetzestexts werden als sakrosankt dargestellt. Besitzt jemand dann sogar die Frechheit und möchte doch sein Recht auf den analogen Ferraris Zähler festgestellt haben, dann wird von Mitarbeitern des Stromlieferanten  schon mal festgestellt dass ein Streitschlichtungsverfahren der E-Control ein kostenpflichtiges Verfahren sei.

Ja, wir spüren es leibhaftig: Django reitet wieder. Was zählt schon ein Gesetz, Wild-West-Methoden ziehen in den Wirtschaftsstandort Österreich ein. Recht und Ordnung unterliegen dem Gesetz des Stärkeren. Trotzdem, ein Quäntchen Recht auf Pflicht scheint es zu geben, laut kürzlich festgestellter Aussage der E-Control und sei es nur das Recht auf Information über Absichten, welche nicht im Sinne von Konsumenten/Innen sind. Aber, wer kontrolliert die Einhaltung dieses Rechts auf Pflicht?

Die Energieunternehmen wollen die StromkonsumentInnen offenkundig dazu verpflichten, auf ihre Rechte zu verzichten. Wir dagegen wollen eine gesetzliche Verpflichtung der Energieunternehmen, jedem österreichischen Haushalt eine Strombezugsquelle zu garantieren. Das heißt, dass die Stromkunde den Netzbetreiber und Lieferanten wechseln kann, wenn der Wunsch auf Ablehnung des Überwachungszählers Smart Meter nicht vollzogen wird. Es gibt eine Pflicht, die Sorgen der Strombezieher/Innen und Ablehnungen des Überwachungszählers Smart Meter ernst zu nehmen und endlich das Recht auf Opt Out durchzusetzen!

Machen wir es wie die Niederlande!

Am besten wäre freilich, wir nehmen die Politik in die Pflicht, auch in Österreich das zu tun, was die Niederlande – nach heftigen Protesten der Bevölkerung gegen den Smart Meter – getan haben: Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinie zur Implementierung der Smart Meter! Wer das auch so sieht ist herzlich eingeladen, die Aktion „SMART METER – NEIN DANKE!“ zu unterstützen.

Rudolf Schober
(08.04.2016)


>>Broschüre "Smart Meter - NEIN DANKE!" inkl. Unterschriftenliste und Opting-Out Vorlage zum Herunterladen und Ausdrucken als PDF.

>>Siehe auch Werkstatt-RadioSmart Meter - Der Spion in Ihrem Haushalt

>>Weitere Informationen zu diesem Thema siehe Dossier der Solidarwerkstatt.