ImageImmer mehr Menschen berichten, dass die Netzbetreiber auf das gesetzliche Recht auf Opting out beim Smart Meter pfeifen und die neuen Stromzähler trotz Widerspruch der Betroffenen installieren. Der Solidarwerkstatt-Aktivist Rudi Schob er hat dagegen Beschwerde bei der Volksanwaltschaft erhoben.


Viele Menschen in Österreich, allesamt gezwungenermaßen Kunden/innen der Stromwirtschaft, wehren sich gegen die Montage des stromfressenden, mitunter gesundheitsgefährdenden, in Zukunft strompreistreibenden Smart Meter, der mit Sicherheit einer Sicherheitslücke aufreißt und eine neue Dimension der Überwachungsmöglichkeiten öffnet – bis hin zur Erfassung, welche Fernsehprogramme wir schauen (sh. dazu Dossier der Solidarwerkstatt). Die Menschen wehren sich – nicht nur, aber immer öfter - mit dem von der Solidarwerkstatt bereitgestellten Ablehnungsvordruck. Ein Gesetz gibt allen Menschen, welche am Smart Meter  Zweifeln haben nämlich eine Opting Out-Möglichkeit, sprich sie können dessen Installation ablehnen. So heißt es im § 83 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz:

"Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen".

Allein die Stromwirtschaft mitsamt ihrem, mit unserem Steuergeld hochbezahlten Stromregulator, pfeift sich was darüber. Der Wunsch auf Ablehnung einer Montage des Smart Meter wird nicht nur eiskalt ignoriert, nein, der Wunsch auf Ablehnung wird durch gesetzeswidrige Auslegung des entsprechenden Textes zusätzlich verhöhnt.

Verursacht hat dies wieder einmal die Europäische Union mit einer ihrer Verordnung welche besagt, das „Intelligente Stromzähler“ (Smart Meter) in der gesamten EU bis 2020 mit mindestens 80% flächendeckend einzuführen sind. In grenzenlos blindem Gehorsam verordnete unsere Bundesregierung am 24. April 2012 folgsam die befohlene Einführung der Smart Meter.

Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung:
Auf Grund des §83 Abs.1 des Elektrizitätswirtschaft- und Organisationsgesetz (EIWOG 2010), BgBl I Nr. 110/2010, wird verordnet:

Einführung intelligenter Stromzähler („smart meter“)
§1.(1) Jeder Netzbetreiber gemäß §7 Abs. 1Z51 EIWOG 2010 hat
  1. bis Ende 2015 mindestens  10 vH.
  2. bis Ende 2017 mindestens  70 vH.
  3. im Rahmen der technischen Machbarkeit, bis Ende 2019 mindestens 95 vH.
der an sein Netz angeschlossenen Zählpunkte als intelligente Messgeräte (§7 Abs.1Z31 EIWOG 2010) gemäß den Vorgaben der Verordnung der E-Control mit der die Anforderung an intelligente Messgeräte bestimmt werden (Intelligente Messgeräte-Anforderung:VO2011), anzubringen, wobei eine leitungsgebundene Übertragung in Betracht zu ziehen ist.

Der Aufschrei gegen diesen aufgezwungenen Überwachungszähler ließ nicht lange auf sich warten. Aufgrund der massiven Proteste und Zweifel an Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Kostentransparenz und Verbraucherschutz wurde rasch eine Reparatur dieser Verordnung durch den österreichischen Gesetzgeber durchgeführt. Aufgrund dessen kam es dann auch zum oben erwähnten § 83 Abs.1, der jedem und jeder Stromkunden/in das Recht auf eine Ablehnung des Smart Meters einräumt.

Wille der KonsumentInnen mit Füßen getreten

Die Erfahrung mit diesem Gesetz ist jedoch eine andere. Der Willen der KonsumentInnen wird mit Füßen zu treten, indem der Wortlaut des Gesetzes so interpretiert wird, dass damit das Gegenteil erreicht wird. Das stellt eine kaum zu überbietende herrschaftliche Arroganz dar. Vor allem, wenn die dafür zuständige Behörde E-Control dem Treiben nicht nur zusieht, sondern durch Untätigkeit fahrlässig unterstützt. Teile der österreichischen Stromwirtschaft, im Besonderen in Oberösterreich, wollen mit dem vorsätzlichen Ignorieren oder der bewusst falschen Auslegung des Gesetzestextes unumkehrbare Fakten zugunsten ihrer Profite schaffen.

So beschweren sich Stromkunden/innen darüber, dass Ihre schriftliche Ablehnung des Smart Meter nicht wahrgenommen wird, auf den Sankt Nimmerleinstag verwiesen oder ihnen gar mitgeteilt wird, dass die Ablehnung zwar zur Kenntnis genommen, der Überwachungszähler Smart Meter jedoch trotzdem in ihrem Haushalt montiert werde. Ihnen wird dann blauäugig die Zusage gemacht, dass die viertelstündliche Verbrauchsmesszählung abgeschaltet werden kann. Das könne jedoch von keinem Stromkunden wirklich kontrolliert werden, da kein Symbol am Display des Stromzähler existiert, das darüber Auskunft gibt, welche Funktionen der Zählung und somit Überwachung und Steuerung des Smart Meter in oder außer Funktion sind. Und das ist auch so vorgesehen; wo kämen wir schließlich hin, wenn jeder Kunde und jede Kundin kontrollieren kann, wer und wie er/sie überwacht und kontrolliert wird.

„Bei entsprechender Kommunikation im Promillebereich“

Der Wunsch der Regulatoren und der Stromwirtschaft, eine Ablehnung des Smart Meters so gering wie nur möglich zu halten, gipfelte in der Aussage des E-Control Vorstand Walter Boltz in einer Österreichischen Tageszeitung: „Das wird sich bei entsprechender Kommunikation im Promillebereich bewegen“. (Der Standard, 20./21.12.2014) Das bedeutet schlechthin, dass durch absichtliches Nicht-Informieren der StromkundInnen über die wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen, gesundheitlichen und anderen Gefahren auch niemand erfährt, was da mit dem Smart Meter auf uns alle zukommt. Indem die Menschen für dumm verkauft werden, soll die Ablehnungsquote unter die geforderten 5% gedrückt werden.

Doch was wenn die Menschen verpflichtet informiert werden müssen, was wenn es eine mehr als 5%ige Ablehnungsquote erreicht wird, was wenn die Stromindustrie die Gesetze nicht mehr auslegen darf, wie es in ihren wirtschaftlichen Kram passt? Derzeit wird ja sogar die Verfassung mit solchen Verordnungen und Gesetzesauslegungen gebogen. Ja dann kann es auch heutzutage ein zweites Zwentendorf geben, so wie auch damals, als niemand vermutete, dass die Menschen in Österreich in der Lage sind, sich selbst zu informieren und daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Beschwerde an die Volksanwaltschaft

Ich habe in einer schriftlichen Beschwerde der Österreichischen Volksanwaltschaft diese unhaltbaren Zustände, mit der die Installierung der Smart Meter unter Bruch des Gesetzes erzwungen wird, zur Kenntnis gebracht. Bleibt nur noch zu hoffen, dass die Volksanwaltschaft auch wirklich im Sinne des Volkes reagiert und diese Verhöhnung von Gesetz und Demokratie sofort abstellt bzw. die bisher montierten Smart Meter auf herkömmliche analoge Ferraris Zähler rückgebaut werden.

Darüber hinaus halte ich den Weg, den die Niederlande eingeschlagen haben, auch hierzulande für richtig: Nichtumsetzung der Smart-Meter-Richtlinie der EU, damit wir auch in Zukunft von dieser permanente Überwachung in Ruhe gelassen werden.

Rudolf Schober
(26.8.2015)

Nähere Informationen dazu im Dossier der Solidarwerkstatt
Smart Meter - Nein Danke!

Infofalter mit einem vorgedruckten Opting-out-Formular sowie Unterschriftenliste können bei der Solidarwerkstatt bestellt oder hier heruntergeladen werden als PDF.

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