ImageEigentlich gibt es ein gesetzlich verbriefte Recht auf Opting-Out beim Smart Meter, also das Recht diese neuen Messgeräte, die Privatsphäre und Gesundheit gefährden, zu verweigern. Doch dieses Rechte wurde bislang von den Stromkonzernen konsequent ignoriert. Doch nun hat zum ersten Mal eine Kundin erfolgreich Widerstand gegen die zwangsweise Installierung des Smart Meters geleistet.

 

Er ist da. Dreht lautlos seine Runden und misst den Verbrauch, ohne jemals selber Strom zu brauchen. Er gefährdet keine Gesundheit, auch nicht die Geldbörse. Er kennt nur den Stromverbrauch, anderes will er nicht wissen. Er ist und bleibt der analoge Ferraris Stromzähler. So auch bei einer oberösterreichischen Stromkundin, die bei ihrer zuständigen Stromgesellschaft der Energie AG/Netz OÖ ihren ausdrücklichen Willen bekannt gab, den Ferraris-Stromzähler behalten zu wollen – anstelle des aus vielen Gründen hochproblematischen Smart Meters. Die Stromkundin berief sich dabei auf §83 Abs. 1 im Elektrizitätswirtschafts und –organisationsgesetz  ElWOG 2010, der allen Strombezieher/innen das Recht auf „Opting Out“, also Ablehnung eines Smart Meter Zähler (und nicht nur eine mögliche Funktion) einräumt:

"Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen".

Ähnlich wie schon bei vielen anderen, die ein solches Opting Out verlangten, teilte die Energie AG brieflich mit, dass es unmöglich sei, den analogen Ferraris-Zähler zu behalten, der Smart Meter werde zwingend installiert. Auf diese Ignoranz reagierte die Frau (Name und Anschrift der Redaktion bekannt) mit einem Akt von Zivilcourage: Sie teilte dem Stromkonzern mit, dass sie lieber auf die Stromlieferung verzichte als sich einen Smart Meter aufzwingen zu lassen. Diese „smarten“ Stromzähler gefährden bekanntlich die Privatsphäre ebenso wie die Gesundheit.

Daraufhin geschah das bisher Einzigartige und Unvorstellbare. Der mächtige Stromversorgungskonzern Energie AG/Netz OÖ interpretierte zum ersten Mal den Gesetzeslaut des Opting Out in kundenfreundlicher und gesetzeskonformer Weise. Laut schriftlicher Mitteilung an die Stromkundin wird der analoge Ferraris Zähler bis zum nächsten Eichtermin lautlos weiter seine Runden drehen, ohne dabei Energie zu verschleudern. Damit ist es nach jahrelanger Aufklärungsarbeit gelungen, einen Stromkonzern davon zu überzeugen, dass der gesetzlich verbriefte Wille einer Kundschaft, umzusetzen sei. Da mit jeder Stromrechnung die Eichung der analogen Ferraris Zähler mitbezahlt wird, entsteht die Verpflichtung, diesen wieder zu montieren, wenn die Kundschaft es will. Oder gegebenenfalls stromlos zu werden. Doch damit wird gegen ein Gesetz verstoßen, welche eine Opting Out Regelung beinhaltet.

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr auf, dass ein Kundenwunsch auf Opting Out möglich ist. Leider muss dieser sehr beharrlich dem Stromkonzern mitgeteilt werden. Aber ein Lerneffekt ist offensichtlich möglich, damit der Analoge Ferraris weiter für alle Stromkunden da bleibt, um nichts und niemanden zu gefährden.

Aber trotzdem: Nehmen wir uns ein Beispiel an den Niederlanden, denn dort wird den Menschen kein Smart Meter aufgedrängt. Das ist unser eigentlicher Wille, welcher von der Politik umgesetzt werden soll.

Rudolf Schober
(10.1.2016)


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