Einer breiten Bewegung ist es gelungen, das geplante Überwachungspaket vorläufig zu Fall zu bringen. Ein wichtiger Erfolg! Entwarnung ist freilich nicht angesagt, denn das Überwachungspaket fußt in seinen Grundzügen auf der im Februar 2017 beschlossenen EU-Antiterror-Richtlinie. Nach den Wahlen müssen wir – unabhängig davon, wer die Regierung stellt – mit einem Neuanlauf rechnen.


Das Überwachungspaket, das einen Großangriff auf unsere Privatsphäre darstellt, konnte vorläufig abgewehrt werden. Das ist ein wichtiger Erfolg einer breiten Bewegung, die bereits seit Monaten gegen diese Einschränkung unserer Grund- und Freiheitsrechte protestiert. Konnten die Regierungsparteien im Frühjahr noch überfallsartig das Rechts auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränken, so ist das bei diesem Überwachungspaket nicht mehr gelungen. Zu unüberhörbar und unübersehrbar war der Widerstand gegen diese neue Überwachungslawine, die vom elektronischen Ausspionieren bis zur Aushebelung des Briefgeheimnisses, von der Ausweitung von Lauschangriff, Videoüberwachung und Vorratsdatenspeicherung bis hin zu Internetsperren reicht. Über 9.000 Einwendungen gegen diesen Gesetzesentwurf landeten im Innenministerium. Bereits im Frühsommer gab es Aktionen auf der Straße, weitere öffentliche Proteste wurden bereits für Mitte September vorbereitet. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass wir mit politischem Engagement von unten etwas bewegen können.

Keine Entwarnung!

Entwarnung ist freilich nicht angezeigt. Denn dieses Überwachungspaket stellt in seinen Grundzügen eine Umsetzung der sog. EU-Antiterror-Richtlinie dar, die im Februar 2017 beschlossen wurde und nun innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht übergeführt werden soll. Zum Vergleich. Diese EU-Anti-Terror-Richtlinie will den staatlichen Behörden die Möglichkeit geben zur

  • „Durchsuchung von jeglichem persönlichen Eigentum“
  • zum „Abfangen von Kommunikation“
  • zur „geheimen Überwachung einschließlich elektronischer Überwachung“
  • zum „Lauschangriff auf private oder öffentliche Fahrzeuge bzw. Räume“
  • zur „Videoüberwachung von Personen in öffentlichen Fahrzeugen bzw. Räumen“
  • zum Entfernen bzw. Blockieren von Internetinhalten

Die Übereinstimmung mit dem Überwachungspaket des Innenministers ist unübersehbar. Diese ausufernden Überwachungsmöglichkeiten sollen für den „Kampf gegen den Terrorismus“ eingesetzt werden. Dabei wird „Terrorismus“ in der EU-Richtlinie so weit gefasst, dass schon gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen wie Generalstreiks oder Blockadeaktionen von UmweltschützerInnen darunter fallen könnten. Diese wachsende Bespitzelung im Inneren geht Hand in Hand mit großangelegten Programmen zur EU-Militarisierung nach außen.

Widerstand ist wirksam!

Diese EU-Anti-Terrorrichtlinie wurde sowohl von den EU-Regierungschefs abgesegnet als auch von der großer Mehrheit im EU-Parlament – vor allem von konservativen, liberalen, sozialdemokratischen und rechtsaußen Parteien. Auch die Delegationsleiterin der SPÖ im EU-Parlament, Evelyne Regner, stimmte dieser Bespitzelungsrichtlinie zu; die anderen EU-ParlamentarierInnen der SPÖ enthielten sich der Stimme oder glänzten durch Abwesenheit. Kein SPÖ-Abgeordneter stimmte dagegen.

Wir können davon ausgehen, dass nach der Wahl – welche Regierung auch immer zustande kommt – der nächste Anlauf gestartet wird, um die EU-Spitzelrichtlinie in österreichische Gesetze überzuführen. Nehmen wir die jetzige Erfahrung mit: Widerstand ist wirksam!

Eveline Steinbacher
(September 2017)